Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
idwerbung
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Thüringen
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Do 21.01.2010 23:05
Titel
|
|
|
Die Haftpflicht kann je nach vereinbarten Konditionen doch greifen. Ich habe damals meinem Versicherungsmakler einen ähnlichen Fall geschildert (als Muster). Dieser MEinte, dass soetwas mit den entsprechenden Textbausteinen auch versichert werden kann.
Zuletzt bearbeitet von idwerbung am Do 21.01.2010 23:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Do 21.01.2010 23:16
Titel
|
|
|
idwerbung hat geschrieben: | Die Haftpflicht kann je nach vereinbarten Konditionen doch greifen. Ich habe damals meinem Versicherungsmakler einen ähnlichen Fall geschildert (als Muster). Dieser MEinte, dass soetwas mit den entsprechenden Textbausteinen auch versichert werden kann. |
War bei mir auch so aber da ging es um eine BerufsHaftpflicht welche speziell für mich gemünzt werden sollte... Ich geh aber mal dreister weise aus das der TE nur eine Private Haftpflicht hat und diese greift da auf gar keinen Fall leider
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
idwerbung
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Thüringen
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Do 21.01.2010 23:27
Titel
|
|
|
Silvergecko hat geschrieben: | War bei mir auch so aber da ging es um eine BerufsHaftpflicht welche speziell für mich gemünzt werden sollte... Ich geh aber mal dreister weise aus das der TE nur eine Private Haftpflicht hat und diese greift da auf gar keinen Fall leider |
In dem Fall richtig. Ich habe soeben noch ein mal in meiner nachgeschaut: Hier wurde festgehalten, dass alle Tätigkeiten, die in meinen Berufsbereich fallen abgesichert sind. Auch die z.B. versehentliche Zerstörung von Kundeneigentum bei Arbeiten an diesen (z. B. Werbung auf Fahrzeugen anbringen). Der Abschnitt heißt hier konkret: "Tätigkeitsschäden".
Sollte der TE keine haben, wird sicher nur ein Anwalt für Klarheit sorgen können.
Bei der Gelegenheit kann ich jedem nur wärmstens empfehlen eine solche Versicherung abzuschließen. Die kostet in meinem Fall als Werbeagentur gerade 100 EURO pro JAHR bei einem Markenversicherer.
Zuletzt bearbeitet von idwerbung am Do 21.01.2010 23:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
andreask
Dabei seit: 01.06.2008
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht:
|
Verfasst Do 21.01.2010 23:33
Titel
|
|
|
Sorry, aber wenn deine Arbeiten so wirr sind, wie die Beiträge die du hier geschrieben hast, bin ich überrascht, daß du nicht öfters Probleme hast.
Du hast die Reihenfolge der Seiten falsch angelegt und hast die Seiten von einem Bekannten auf eine Internetplattform hochladen lassen, ohne eine Ahnung von deren Anforderungen zu haben.
Ob du Schuld hast oder nicht, weiß ich nicht, jedenfals war dein Handeln grob fahrlässig.
Deine Aussage du bist Mediengestalter und hast kein Internet klingt auch nicht ganz logisch.
Ich glaub dir eigentlich gar nichts von dem was du geschrieben hast.
|
|
|
|
|
idwerbung
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Thüringen
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Do 21.01.2010 23:53
Titel
|
|
|
An sich nicht verkehrt was Du schreibst, allerdings schüren solche Kommentare hier nur unnötige Aggressionen. Bringen tut das ganze nichts.
Das Problem kann der TE nur mit seinem Kunden direkt oder über einen Anwalt klären.
|
|
|
|
|
Cus.ario
Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 22.01.2010 10:41
Titel
|
|
|
Friesenjung72 hat geschrieben: |
Grins ne werde doch die Datein nicht onlinestellen grins
wilst wohl petzen watt hihi
|
Was könnte ich denn petzen? Doch nicht alles so koscher?
Hier gibt ne Menge fähige Leute die dir sagen könnten ob du Mist gebaut hast oder nicht.
Aber so wie ich das verstanden habe, hast du die Gerichtsverhandlung schon hinter dir und wartest
auf ein Urteil.
Ich drück dir die Daumen das du mit einem blauen Auge aus der GEschichte rauskommst, aber
mein Wissen sagt mir das das nicht passieren wird.
Zuletzt bearbeitet von Cus.ario am Fr 22.01.2010 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
AdidasSuperstar
Dabei seit: 07.07.2003
Ort: SLS
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 22.01.2010 11:09
Titel
|
|
|
Ich weiß auch nicht was hier das Problem ist?
Wenn mein Kunde mir sagt: Gib mir die Daten als Druckfertiges PDF als Doppelseiten damit ichs selbst bestellen kann, wird das gemacht.
Wenn mein Kunde mir sagt: Ach nein, gib mir doch die Daten als Druckfertiges PDF als Einzelseiten, dann hab ich die halt als Dienstleister die 10 Minuten für den Umbau zu investierten. Damit es druckfertig ist, gehört die Richtige Seitenreihenfolge da einfach dazu!
Wenn ich dann noch Fragen habe (zum Beschnitt oder sonstwas) und weiß das der auftrag zu FA geht, ja mein gott dann schau ich auf der Webseite oder ruf da an - zack!
Ich als Dienstleister hab zu kucken das es reibungslos gedruckt werden kann- selbst wenn der Kunde das Teil selbst bestellen will und egal wer auf den "Bestellen"-Button drückt.
Die Druckerei kann nicht wissen, wie das Druckergebnis aussehen soll (ne Service-Druckerei fragt nach wenn einem was Spanisch vorkommt - Onlinebutzen eben nicht). Bei denen kann man dann nur auf Kulanz hoffen.
Also ich seh da eigentlich nur einen "Schuldigen" für den versemmelten Druck.
Tut mir ja leid für Dich, gerade bei dem Auftragsvolumen... ich musste die Erfahrung selbst machen (allerdings bei "nur" 150 Euro)
// und wenn ich jetzt irgendwas wichtiges übersehen habe, dann liegt es an der wirren Schreibweise.
Zuletzt bearbeitet von AdidasSuperstar am Fr 22.01.2010 11:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Friesenjung72
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2008
Ort: Pinneberg-Niebüll
Alter: 52
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 22.01.2010 11:34
Titel
|
|
|
Guten Morgen,
Also in meinem Profil hab ich meine homepage angegeben. Mein Abschluss hab ich 2005 vor der IHK Hamburg gemacht. Einfach mal schauen und dann bellen...
Denke es geht hier auch nicht um ne Rechtfertigung wiso weshalb warum. Ich wollte doch nur mal fragen ob einer hier auch schon einmal so ein Problehm hatte...tz tz tz
Ich versuche es noch einmal der Kunde gab mir eine Datei die in A3 Doppelseite angelegt war, je 6 Doppelseiten die erste Doppelseite war der Umschlag vorne und hinten etc.
Dieser Auftrag war dann auch 100% richtig umgesätzt und abgegeben.
Dann merkte der Kunde das da was nicht stimmt und mir den Auftrag gegeben die A3 Doppelseite in einzelnen Dateien zu ändern. Der Kunde sagte doch auch nur die wollen sie jetzt in A4 Eizelseiten haben und ich sagte Ihm auch bitte teilen Sie mir die genauen Angaben für den Druck mit. Der sagte nur A4 mehr nicht...
So wie die A3 Doppelseite angelegt war hatte ich dieses auch getan. Die ersten Seiten hießen auch dann nicht seite_1.pdf sondern umschlag_vorne.pdf und die 2 Seite dann umschlag_rueken.pdf dann vollgte die Seite 2/11 die dann auch als seite_2.pdf und seite_11.pdf und weiter in dieser Reihenfolge 3/10, 4/9, 5/8, 6/7.
Mein Auftrag war hiermit erledig sagte auch die Richterin und sogar sein Rechtsanwalt.
"Da er nicht am Montag sich die Dateien anschauen konnte bat er mich diese am Wochenende zuvor dort hoch zu laden er würde sie sich dann am Sonntag anschauen und würdee dort bei der Druckerei XY sofort anrufen."
Ja sicher sind die dann in der falschen Reihenfolge hochgeladen aber so sollte ich sie ändern und da hochladen.
Von der Seitenreihenfolge wusste ich nicht, ich sach jetzt einfach mal fehlene Information durch Kunden und das Hochladen war eine Gefäligkeit weil er nicht zum Termin kommen konnte und mich nun einmal drum gebeten hatte da bestand ja gar kein Auftrag mehr.
Da sah ich ja auch das er auf ein proof verzichtet hatte und Ihm darauf dieses mitgeteil hatte das mann bei 5000 Stck und 12 Seitgen Folder immer ein >proof macht. Da hätte er und ich sehen können das die zweite Seite auch die zweite ist und nicht die Rückseite als zweite seite...
Ich hoffe es ist jetzt etwas verständlicher.. Sorry
Ebend und weil ich meine Telefonrechnungen nicht zahlen konnte weil ich halt keine Aufträge hatte und sgb2 erst beantragen muste zu der Zeit kein Telefon hatte grrr..
Ich wollte bzw. würde ein Vergleich anbieten, aber er wollte nicht. So nun klar?
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Siebdruck-Proof
Proof zu Dunkel, plz help!
Proof und Digitaldruck
Proof auf Tintenstrahldrucker
Farb-Proof
Was darf ein Proof kosten?
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|