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Thema: Hilfe mein Kunde hat auf ein proof verzichtet... vom 21.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> Hilfe mein Kunde hat auf ein proof verzichtet...
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Andi.R

Dabei seit: 07.10.2009
Ort: Radolfzell
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:34
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Zitat:
Der war nicht sinnfrei.
Der konterkarierte nur die Beiträge, die in alle Richtungen Glaskugelartig Vermutungen äußern.
Deiner zählt dazu.


Es geht um ne Meinung. Deswegen denke ich. Ist doch besser sowas zu schreiben wie garnix. Außerdem schreibt ja keiner du musst. Ich würde mir nur nich alles gefallen lassen. Deswegen finde ich sollte ma sich au mal wehren gegen solche Kunden.

Erstrecht wird es sicher erstmal noch Diskussionen mit dem Kunden geben und da sind doch paar Agrumente mehr ganz gut.
Ob die rechtlich auch bestehen is natürlich ne ganz andere Geschichte. Aber ich find ne eigene Meinung zu schreiben sollte OK sein. Es hat ja keiner geschrieben so ist es!

Besser wie wenn keiner irgendwas schreibt. Weil den ist am wenigsten geholfen. Meine Meinung.
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Friesenjung72
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2008
Ort: Pinneberg-Niebüll
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:36
Titel

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Boa Moin Alle,

#Klasse und herzlichen Dank für die schnellen Antworten

Ja also meine Rechtschreibung mh sory hat so seine und andere Gründe...

Ich sollte nur ne druckfertige Datei (PDF) dem Kunden liefern aus der Datei die er mir zur verfügung gestellt hatte. Er hat das Produkt bei der xy Onlinedruckerei bestellt um halt Kosten zu spahren. Ich selber drucke meistens bei einer richtigen Druckerei in Flensburg da rufe ich an oder die rufen zurück und sagen watt Tango ist.so wie es sein sollte aber er wollte ja Geldspahren. Die Datei wurde schon einmal verwendet aber 2007 oder 2008 nun sollten neue Bilder und Texte hinzugefügt werden. Auch erledigt, die Datei die wurde auch bisher von der XY Onlinedruckerei angenommen nur ab 2009 haben die da anscheinend niemanden mehr sitzen und ein tool watt auch immer liest die Dateien ein und endscheidet ja oder nein. für das Produkt. Da aber die Datei in A3 Doppelseite angelegt war und die nun A4 einzelseiten verlangten Habe ich die Datei in A4 etc. umgewandelt und als pdf abgespeichert. das war dan auf einem Freitag oder Samstag und Montag um 10.00h müßten dan die Datein bei der XY Druckerei hochgeladen sein. Somit wollte ich mich diesen Montag mich mit dem Kunden treffen um Ihm die Datein zu überreichen und mein Auftrag war erledigt. Er konnte dann aber zum termin nicht kommen da er Mo-Di nicht im Lande war und bat mich die Datein da ses so knap mit der Zeit war die datein dort hoch zu laden und er würde sie sich dann noch mal anschauen und dort anrufen... es war eine gefeligkeit...das ich bzw. ein Kolege Die Datein da hoch geladen hatte.. Er hatte aber auf ein proof verzichtet hatte ich in seinen loginbereich gesehen und wies ihn darauf hin das es ein risiko bei dieser Auflage und dieses Produkt Folder 12 Seitig 170g sein kein proof(mehrseitiges ewentuell) für 30,-euros nicht zu bestellen ebend um fehler wie diesen zu vermeiden.

Grafiker "Ich" (er) der Verleger- und der verleger beauftragte eine Druckerei XY der verleger der die druckerei beauftragt hatte hat doch das risiko?

Wenn er auf ein proof und auf die eigene Überprüfung und sichtung der Druckfehigen Datein verzichtet gibt es noch die AGBs von mir Er hat noch nix bezahlt ca:900,- und der Druck das selbe + der Nachdruck einer anderen Druckerei 1700+-

Ich hatte gestern schon den Gerichtstermin weil ich Einspruch eingelegt hatte. Aber mein Rechtsanwalt ist anscheinend auch noch bischen unerfahren wie auch die richterin zu gab das diese Mediengeschichten sehr komplex sind..
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:39
Titel

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Andi.R hat geschrieben:
Zitat:
Der war nicht sinnfrei.
Der konterkarierte nur die Beiträge, die in alle Richtungen Glaskugelartig Vermutungen äußern.
Deiner zählt dazu.


Ist doch besser sowas zu schreiben wie garnix.


Also hauptsache mal was gesagt?

@friesenjung: Warum machst du es seinem so schwer deinen hingekackten Text zu entziffern?


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 21.01.2010 14:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:41
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Andi.R hat geschrieben:
Zitat:
Der war nicht sinnfrei.
Der konterkarierte nur die Beiträge, die in alle Richtungen Glaskugelartig Vermutungen äußern.
Deiner zählt dazu.


Es geht um ne Meinung. Deswegen denke ich. Ist doch besser sowas zu schreiben wie garnix. Außerdem schreibt ja keiner du musst. Ich würde mir nur nich alles gefallen lassen. Deswegen finde ich sollte ma sich au mal wehren gegen solche Kunden.

Erstrecht wird es sicher erstmal noch Diskussionen mit dem Kunden geben und da sind doch paar Agrumente mehr ganz gut.
Ob die rechtlich auch bestehen is natürlich ne ganz andere Geschichte. Aber ich find ne eigene Meinung zu schreiben sollte OK sein. Es hat ja keiner geschrieben so ist es!

Besser wie wenn keiner irgendwas schreibt. Weil den ist am wenigsten geholfen. Meine Meinung.


Once again: Bei Rechtsproblemen sind Meinungen uninteressant und irrelevant.

@friesenjung:
Also war dein Auftrag eine belichtunsgreife Datei zu liefern? Also eine Datei die man so wie sie ist auf Druckplatte belichten kann? Dann könntest du den Auftrag nicht erfüllt haben, denn das konnte man nicht. Wenn du ersehen konntes auf Grund der Paginierung, in welche Reihenfolge die Seiten zu stehen haben, dann könntest du hier deine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Der Drucker konnte es nicht, denn das würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Du hast also dem Auftraggeber eine Datei übergeben, die der Nachbearbeitung bedurfte und hast ihn nicht darauf hingewiesen. Somit könnte eine Teilschuld bestehen. Teilschuld aber nur deshalb, weil der Auftraggeber genau so die Güte des beauftragten Gegenstandes/ Dienstleistung hätte prüfen müssen. Er könnte hier aber durch konkludentes Handeln (Beauftragung mit dieser Datei zu drucken) die Abnahme erklärt haben.

Die Gesamtschuld wird man dir nicht zusprechen können, sofern du nur Erfüllungsgehilfe für den Auftraggeber im Rechtsgeschäft zwischen Druckerei und Auftraggeber gewesen bist. In diesem Rechtsgeschäft hast du aber darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber von der Möglichkeit der Prüfung Gebrauch machen sollte. Das hat er nicht getan, also könnte hier die Gesamtschuld in seinen Aufgabenbereich fallen.

Man muss ganz klar zwischen den beiden Rechtsgeschäften trennen. Einmal gab es einen Vertrag (mündlich geschlossen) zwischen dir und dem Auftraggeber und dann zwischen der Druckerei und dem Auftraggeber.

Stell dich darauf ein, dass es auf einen Vergleich hinausläuft. Ihr habts beide verbockt.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 21.01.2010 14:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Friesenjung72
Threadersteller

Dabei seit: 02.03.2008
Ort: Pinneberg-Niebüll
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:47
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Achso ja diese unangenehme sache ist sehr wichtig da ich Alleinerziehend und selbstständig seit 4,5 Jahren bin und leider schon in der Privatinsolvenz bin ist dies nicht mein letzter wille grins auch nicht norisct no fun sondern

einfach etwqas was mir das Herz bricht wenn ich nun Gewerbe abmelden mus und mein sohn mit tränen sagen mus es gibt kein Geburtstagsgeschengt da die olle seid 2004 auf und davon ist und ich nur mein Sohn und die Firma habe...

Sorry Taschentücher hab ich gg *zwinker* es geht um Rechtsamwaltskosten seine meine, Gerichtskosten und + der streidwert von ca:2700,-euro.. puh






Legatenicker. mh
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designzicke

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Verfasst Do 21.01.2010 14:48
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Ein Digitalproof bei FA enthält aber lediglich, ob alle Elemente der Druckvorlage wie gewünscht vorhanden sind und sorgt für eine farbnahe Simulation. Das ganze auf Einzelseiten... Mehr ist das bei FA nicht.

Und auch ein Datencheck bei FA beinhaltet nicht die Prüfung auf Richtigkeit der Seitenreihenfolge...

Ich sehe hier also auch ein Mitverschulden seitens des Autragsnehmers. Klar ist der Auftraggeber der Druckerei der Kunde. Aber von Seiten des Auftraggnehmers bestand ja auch die Pflicht seinem Kunden eine einwandfreie Datei für die Druckerei bereitzustellen.
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ernie-f

Dabei seit: 25.06.2008
Ort: Unterm Osser
Alter: 64
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:52
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Zitat:
Seine Druckerei aber hat ihre Druckvorgaben in A4 einzelseiten geändert und der Kunde erhilt eine Fehlermeldung seitens seiner Druckerei, nun kommt der zweite Auftrag die bestehende A3 Doppelseite angelegte Datei in A4 zu ändern auch das dann geschehen die erste A3 Doppelseite war ja der Umschlag Vorne und der Rücken nach der Teilung in der Reienfolge Seite 1 und 2 als pdf abgespeichert.


Der Fehler liegt, für mich gesehen, bei Dir genauso wie bei Deinem Kunden, der ja angeblich Drucker ist. Du hättest wissen müssen das man keine Umschlagseiten mit S. 1 und S. 2 bennen darf.
Dein Kunde, der Drucker, hätte als solcher vor der Druckfreigabe noch einmal prüfen müssen. Bin selber Ind. Meister Druck und habe noch nie eine Druckfreigabe ohne letzte Prüfung vorgenommen.
Inwieweit FA da mitschuldig ist, wird fraglich bleiben. (Hatten schon mal einen Traed und da ging es ums Ausshießen bei FA bzw. wie die das auslegen)

Wie schon erwähnt wurde, suche in einem Gespräch das Ganze zu klären. Auch eine Anfrage bei FA warum die Reihenfolge der Seiten nicht geprüft wurde, könnte weitere Erkenntnisse bringen.
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Andi.R

Dabei seit: 07.10.2009
Ort: Radolfzell
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.01.2010 14:53
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Solange es ernst gemeint ist, ma nich 100% sicher is das es stuss ist, und ma helfen will und es gut meint ja.

Is ja nicht falsch was da steht. Es is klar ne eigene Meinung. Des steht ja auch so da.

Wenn jetzt 10 Leute sagen sie "denken" (Betonung auf denken) das er recht hat. is des doch schonmal positiver wie wenn 10 Leute sagen sie "denken" das er nich recht hat. Da geht er vlt schon positiver an die Sache ran.

Ich mein aus den ganzen Meinungen von allen kann er den seine eigene ziehen. Ich fänds für mich auf jedenfall hilfreich.
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