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Thema: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10 vom 18.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
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Verfasst Do 18.10.2007 10:37
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?


Schonmal direkt bei der KSK nachgefragt? Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 10:41
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maily hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?


Schonmal direkt bei der KSK nachgefragt? Lächel


naja er hat wohl mit der ksk gesprochen. aber so wie das aussieht, kennen die ihre eigenen gesetze selbst nich richtig....

btw... wenn ich auf ner rechnung in zukunft anstatt gestaltung nur noch beratung abrechne, dürfte ich doch aus dem ganzen ksk-thema komplett aussen vor sein. die gestaltung gibts dann halt einfach gratis zur beratung... *hehe*
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.10.2007 10:56
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Warum erinnert mich das so an die GEZ?
Die stecken bestimmt unter einer Decke! *Whaazzzz uppp?*

Nee, mal ernsthaft. Da nennen die sich K...SOZIALKASSE, jedoch spionieren sie die Leute aus um evtl. finanzielle Lücken schließen zu können und gehen bei Ihren Vorderrungen, dann wenn’s sein muss, auch über Leichen.

Natürlich mag es in diesem Fall sein, dass mangabeat die Gelder nicht hätte unterschlagen dürfen bzw. sich besser darüber informiert hätte was seine Pflichten als Mitglied sind, aber die Vorgehensweise bzw. Forderung der KSK ist dennoch ganz schön heftig!
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 11:02
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Und wieder ein paar Arbeitslose mehr, anstatt Jobs zu schaffen!

Hab ich das richtig gelesen bzw. verstanden, daß eine Kapitalgesellschaft (GmbH, LTD, o.ä.) nicht abgabepflichtig ist?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 11:06
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netnite hat geschrieben:
Hab ich das richtig gelesen bzw. verstanden, daß eine Kapitalgesellschaft (GmbH, LTD, o.ä.) nicht abgabepflichtig ist?


hast du - was die sache noch um einiges ungerechter gestaltet... naja... wenn alle stricke reißen kratz ich nächstes jahr halt 25 k zusammen und gründ ne gmbh. dann können se mir ma anne füße fassen...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.10.2007 11:17
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sollte das nicht bald gesenkt werden?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 11:22
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cyanamide hat geschrieben:
sollte das nicht bald gesenkt werden?


hnm stimmt da war was.. naja dann sinds halt nur 10 k - die hättsch auffa hohen kante. * huduwudu! *
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Raumwurm

Dabei seit: 21.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 11:24
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
netnite hat geschrieben:
Hab ich das richtig gelesen bzw. verstanden, daß eine Kapitalgesellschaft (GmbH, LTD, o.ä.) nicht abgabepflichtig ist?


hast du - was die sache noch um einiges ungerechter gestaltet... naja... wenn alle stricke reißen kratz ich nächstes jahr halt 25 k zusammen und gründ ne gmbh. dann können se mir ma anne füße fassen...


Als Geschäftsführer einer GmbH muß man scheinbar
aber auch aufpassen:
basics-ksa.pdf hat geschrieben:
E. Welche Rechtslage gilt für den GmbH-Geschäftsführer?
Für den überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen GmbH Geschäftsführer
kann das KSVG teuer werden. Denn ihm drohen gleich zwei
Zahlungspflichten: zum einen kann er als selbständiger Künstler bzw. Publizist
versicherungspflichtig sein nach dem KSVG – dann zahlt er in die gesetzliche
Renten- und Krankenkasse ein. Und sein Gehalt zählt zum „Entgelt“ nach § 24
KSVG – so daß die GmbH auf dieses Gehalt die Künstlersozialabgabe zahlen
muß.

Beispiel
Der Geschäftsführer einer Werbe-GmbH erhält ein Jahresgehalt von
50.000 €. Er ist versicherungspflichtig nach § 1 KSVG und damit
pflichtversichert in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
und der sozialen Pflegeversicherung. Im Jahr 2004 zahlt er an die
BfA bei einem Beitragssatz von 19,5 % jährlich 9.750 €, an die
Krankenkasse (bei 14,5 % ) 7.250 € und an die Pflegekasse (bei 1,7 % )
850 €, zusammen also 17.850 €.


Die GmbH muß auf sein Gehalt zusätzlich die Künstlersozialabgabe an
die KSK leisten. Für das Jahr 2005 sind dies (bei 5,8 % ) 2.900 €.
Das KSVG und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bieteen aber
Spielräume für die Gestaltung, um die Belastung mit der Künstlersozialabgabe
zu verringern. Durch bestimmte Konstellationen lassen sich die Abgabepflicht
und die Versicherungspflicht aber auch gänzlich vermeiden, so daß weder die
Künstlersozialabgabe noch die Versicherungsbeiträge zu leisten sind.

http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/basics-ksa.pdf
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