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Thema: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10 vom 18.10.2007


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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:26
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sodale...

ich hab jetzt mal mit einem vonner ksk telefoniert:

abgabepflichtig sind nur die verwerter der leistungen - in den meisten fällen also die auftraggeber, die beispielsweise die umsetzung und gestaltung einer webseite in auftrag geben.

wenn ich als unternehmer aber beispielsweise einen freelancer beschäftige, der für mich was macht, ist diese einnahme abgabepflichtig!

interessant dabei ist, das auch leistungen abgabepflichtig sind, die mit künstlerischer leistung nichts zu tun haben, aber notwendig sind, um zum endergebnis zu kommen. d.h. sowohl die gestaltung einer webseite als auch deren umsetzung bzw. programmierung sind hierbei abgabepflichtig, obwohl die umsetzung / programmierung keine künstlerische tätigkeit ist...
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JustLemon

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:27
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exakt
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.10.2007 13:52
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Hier zu auch noch einmal Frage und Antwort meines Anwalts:

Wenn ich bei einem Projekt eine Zeitungsanzeige für einen Kunden in Auftrag gebe oder den Druck, sollte ich diese in einer Extrarechnung aufführen damit das Entgelt hierfür nicht auch abgabepflichtig wird?

Wenn Sie nur den Druckauftrag weiterleiten, gibt das keine Probleme. Bei allen anderen Tätigkeiten ("Mischaufgaben") sollte eine klare Aufteilung der einzelnen Aufgaben nach "künstlerisch", publizistisch" (oder ähnl.) und reine "Handwerksaufgaben" erfolgen (dann sollte aber sowohl bei der Auftragserteilung als auch bei der Berechnung eine Aufteilung erfolgen). Dann kann nur noch das Problem entstehen, dass die KSK feststellt, dass die einzelnen Maßnahmen gar nicht getrennt betrachtet werden können ( und damit im ungünstigsten Fall eine vollständige Beitragspflicht entsteht) oder aber, dass die einzelnen Entgelte in keinem Verhältnis zur Leistung stehen und deshalb einen Gestaltungsmissbrauch feststellt).
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:53
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Also muss ich als Agentur nichts zahlen, wenn ich eine Website erstelle, sondern mein Kunde?

Mein Kunde muss dann an die KSK zahlen oder muss ich den KSK Beitrag mit in Rechnung stellen und dann abführen?
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JustLemon

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:55
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der Kunde muss die zahlung vornehmen
das ist gesetzlich so verankert.
Du brauchst den Posten nicht auf Deine Rechnung zu schreiben!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:56
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netnite hat geschrieben:
Also muss ich als Agentur nichts zahlen, wenn ich eine Website erstelle, sondern mein Kunde?

Mein Kunde muss dann an die KSK zahlen oder muss ich den KSK Beitrag mit in Rechnung stellen und dann abführen?


so lange du selbst niemanden beauftragt hast der für dich solche leistungen erstellt hat, muss nur dein kunde zahlen. du musst ihn auch nicht gesondert drauf hinweisen - die zahlungsverpflichtung hat dein kunde ganz alleine... ob er dieser nachkommt oder nicht liegt demnach nicht in deiner zuständigkeit. du hat mir der typ am telefon das erklärt.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 18.10.2007 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 15:31
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Nochmal:
Hier findet sich alles recht kompakt beschrieben und kann auch gut für den Kunden zur Vorabinformation ausgedruckt werden. Irgendwo auf der Webside bietet der Anwalt auch entsprechende Broschüren für die Kundeninformation an. Ob man sich die tatsächlich kauft oder sich mit diesem PDF zufrieden gibt, kann ja jeder selbst entscheiden.

Hier die Geschichte der KSK-Abgaben + den Änderungen seit Anfang dieses Jahres.

In einem Musiker-Forum habe ich zusätzlich den Hinweis gefunden, dass viele Bands extra einen Zusatz in den Verträgen haben, mit dem die Kunden auf mögliche KSK-Abgaben hingewiesen werden. Ist vielleicht eine gute Idee *zwinker*


Aber ich hab den Ärger ja sowieso nicht, weil meine bisherigen Kunden alle in den USA sitzen ... *bäh*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 18.10.2007 15:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 15:40
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NUN sind die richtigen Links drin *zwinker*
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