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Thema: Frage zu Künstlersozialkasse vom 03.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Frage zu Künstlersozialkasse
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Bluesunflower
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2005
Ort: Herzogenrath
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 13:59
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Frage zu Künstlersozialkasse

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Liebe Foren-Mitglieder,

falls ich Fragen stelle, die schon irgendwo anders behandelt oder beantwortet wurden, seid bitte nachsichtig. Ich habe es dann einfach nicht gefunden, bin recht selten hier im Forum...

Ich habe bisher immer folgendes angenommen:
Ich zahle den Arbeitnehmeranteil in die KSK ein, die KSK zahlt den Arbeitgeberanteil.
Meine Kunden (nur die Geschäftsleute) sind verpflichtet, eine Abgabe an die KSK zu zahlen. Viele Kunden machen das nicht, aber das dürfte dann ja eigentlich nicht mein Problem sein, oder? Bei einer Kontrolle werden ja die Firmen konrolliert, nicht ich. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass eine Agentur hohe Nachzahlungen leisten musste und eine Strafe dazu. Wie kommt das zustande? Ich kann doch keinen Kunden zur Zahlung zwingen, oder?
Wie macht Ihr das generell? Schreibt Ihr ins Angebot einen Satz zur KSK?
Wonach richtet sich die Abgabe (im Jahr 2008 zB 4,9% ), die zu zahlen ist? Muss der Kunde 4,9 % von der Nettosumme an die KSK zahlen? Woher soll der Kunde wissen, an wen er zahlt? Bin ich als Künstler verpflichtet, die Kunden aufzuklären?

Ich finde das alles sehr verwirrend und auf der Website der KSK blicke ich auch nicht richtig durch...

Gruß, Sylvia
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:08
Titel

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sofern du keine gmbh oder ag bist, müssen deine kunden und nicht du die abgaben an die ksk entrichten.

der besagte fall hier im forum war wohl etwas anders gelagert. hier war der jenige wohl mal bei der ksk versichert und hat falsche angaben seine einnahmen betreffend gemacht. deswegen musste er strafe zahlen.

eine verpflichtung zur aufklärung deiner kunden hast du grundsätzlich nicht. du kannst es natürlich tun, musst es aber nicht. im grunde ist jeder, der regelmäßig werbung macht zur ksk-abgabe verpflichtet. die beitragssätze werden jedes jahr neu festgelegt und müssen an die ksk entrichtet werden. soweit ich weiß ist die ksk-abgabe auf den nettobetrag fällig.

das problem mit der verwirrung haben momentan sehr viele, weil sich kaum einer (nicht mal steuerberater) mit dem thema ksk richtig auskennt. teilweise kommen sogar von der ksk selbst sehr widersprüchliche aussagen, was beitragsverpflichtungen angeht. allerdings wird wohl seit letztem jahr verstärkt kontrolliert, weshalb das thema in letzter zeit immer weiter in den vordergrund gerückt ist...
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Bluesunflower
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2005
Ort: Herzogenrath
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:18
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt in dem Fall, das JEDE Firma, die in irgendeiner Weise Werbung in Auftrag gibt, zu einer Abgabe verpfichtet ist? Denn das wäre ein gutes Argument für meine Kunden. Sie denken sonst, eventuell, dass sie mehr zahlen, wenn sie mit mir arbeiten...

Gruß, Sylvia
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:20
Titel

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Bluesunflower hat geschrieben:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt in dem Fall, das JEDE Firma, die in irgendeiner Weise Werbung in Auftrag gibt, zu einer Abgabe verpfichtet ist? Denn das wäre ein gutes Argument für meine Kunden. Sie denken sonst, eventuell, dass sie mehr zahlen, wenn sie mit mir arbeiten...

Gruß, Sylvia


so ist es - es ist dabei egal, ob die beauftragte firma selbst mitglied in der ksk ist oder nicht... bei regelmäßiger beauftragung eines künstlers (und die ksk legt den begriff kunst sehr weiträumig aus) wird die abgabe fällig. einzige außnahme bilden kapitalgesellschaften wie gmbh oder ag. hier ist nicht der endkunde sondern die agentur zur abgabe verpflichtet. allerdings wird die sicherlich die ksk-abgaben auf die endrechnungen an den kunden aufschlagen - ergo ist hier auch nichts gespart...
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Bluesunflower
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2005
Ort: Herzogenrath
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:26
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Hilfe... je mehr Antworten ich bekomme, desto mehr Fragen habe ich... sorry!
D.h., dass in dem Fall, in dem ich als freiberufliche Grafikerin für eine GmbH arbeite, ich die 4,9 % an die KSK selber zahlen muss? Wie beschissen! Dann bezahle ich da quasi auch noch den Arbeitgeberanteil, oder? Denn mein Hauptkunde ist leider eine GmbH. Und wann zahle ich? Immer am Ende des Jahres?

Gruß, Sylvia
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 14:34
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Bluesunflower hat geschrieben:
Hilfe... je mehr Antworten ich bekomme, desto mehr Fragen habe ich... sorry!
D.h., dass in dem Fall, in dem ich als freiberufliche Grafikerin für eine GmbH arbeite, ich die 4,9 % an die KSK selber zahlen muss? Wie beschissen! Dann bezahle ich da quasi auch noch den Arbeitgeberanteil, oder? Denn mein Hauptkunde ist leider eine GmbH. Und wann zahle ich? Immer am Ende des Jahres?

Gruß, Sylvia


nein... du zahlst in keinem fall etwas, sofern du nicht selbst eine kapitalgesellschaft wie eine gmbh hast...

die gmbh für die du arbeitest muss auf deine rechnungen eine ksk-abgabe leisten, weil sie ja einen künstler beschäftigt.
der kunde der gmbh muss allerdings keine ksk-abgabe leisten. das erldigt die gmbh. rein rechtlich kann ja eine kapitalgesellschaft kein künstler sein, weil ein künstler immer ein mensch sein muss. deswegen ist der kunde hier nicht abgabepflichtig. dadurch das die kapitalgesellschaft aber menschen beschäftigt (z.b. den geschäftsführer) und diese knstler sein können, wird die kapitalgesellschaft selbst abgabepflichtig.

anders ist es, wenn der endkunde direkt bei einer personengesellschaft kauft - dann muss er auch die ksk übernehmen, weil er nun einen künstler (einen menschen) beschäftigt und keine juristische person.
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Bluesunflower
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2005
Ort: Herzogenrath
Alter: 51
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.12.2007 14:20
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So... ich habe die KSK einfach mal selber angeschrieben und Auskunft erbeten. Die Antwort möchte ich Euch nun natürlich auch nicht vorenthalten:

"Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich SELBST bei der Künstlersozialkasse zu melden. Zu diesem Zweck ist der Künstlersozialkasse der Erhebungsbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Dieser steht unter www.kuenstlersozialkasse.de zur Verfügung.

Es ist nicht Aufgabe der beauftragten Künstler, die Unternehmen auf ihre Pflichten hinzuweisen. Diesen Pflichten müssen die "Verwerter" von sich aus nachkommen. Des weiteren wird die Künstlersozialabgabe auch für Zahlungen an Personen erhoben, die selbständig künstlerisch/publizistisch tätig sind, aber NICHT nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert werden können.

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten ge-zahlten Entgelte (§ 25 KSVG).
Nicht zur Bemessungsgrundlage gehört u.a. die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer des selbständigen Künstlers oder Publizisten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Künstlersozialkasse"
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