Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 14:06
Titel
|
|
|
GreenMan hat geschrieben: | Dass die Abgabe fällig ist unabhängig von der Mitglied- oder Nichtmitgliedschaft des "Künstlers" hat schon seinen Sinn: Damit soll verhindert werden, dass KSK-Mitglieder einen Wettbewerbsnachteil erleiden und Nichtmitglieder bevorzugt werden, da billiger. |
Es wurde/wird ja niemand gezwungen in die KSK zu gehen. Also könnte man sagen "selber schuld", da einen Wettbewrebsnachteil bewusst in Kauf genommen. So seh ich das jedenfalls.
|
|
|
|
|
GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 14:25
Titel
|
|
|
Das ist etwas zu kurz gedacht. Aber ich habe keine Lust hier nochmal Hintergünde, Sinn und Nutzen der KSK zu erklären. Das Bundesministerium für Arbeit hat ein sehr gutes Buch herausgebracht, was man völlig kostenlos hier bestellen kann. Ich kann es jedem nur empfehlen Darin enthalten ist übrigens auch ein interessanter Blick über den Tellerrand = die übrigen EU-Länder.
Was allerdings genau abgabepflichtig ist, wird auch dort nicht erklärt. Es gibt meines Wissens einige Kompetenzquerelen zwischen den ursprünglichen Mitarbeitern der KSK (das waren 10 (zehn!) für das gesamte Bundesgebiet) und denen der Rentenkasse (da sind dann neuerdings ca 3500 (ohne Gewehr) mit für zuständig), die wohl eine etwas bürokratischere Einstellung zu dem Metier haben ...
Da die Festlegung der Abgaben jetzt bei der Rentenkasse obliegt, würde ich auf mündliche Erklärungen von der KSK selber nix geben ... verbindliche schriftliche Angaben zu bekommen scheint sowieso völlig unmöglich
Das ist momentan ein weiter wüster Acker, der erst mit Hilfe vieler Gerichturteile urbar gemacht werden muß ...
(ich bin heute etwas pathetisch drauf )
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 08.05.2008 14:28, insgesamt 3-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 14:28
Titel
|
|
|
GreenMan hat geschrieben: |
Da die Festlegung der Abgaben jetzt bei der Rentenkasse obliegt, würde ich auf mündliche Erklärungen von der KSK selber nix geben ... verbindliche schriftliche Angaben zu bekommen scheint sowieso völlig unmöglich |
deswegen ist auch die chance hoch, gegen forerungsbescheide der ksk widerspruch einzulegen und vor gericht zu ziehen, und dabei was zu gewinnen. weil es eben keinen wirklichen definitionen gibt.
|
|
|
|
|
hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 14:51
Titel
|
|
|
GreenMan hat geschrieben: | Das ist etwas zu kurz gedacht. Aber ich habe keine Lust hier nochmal Hintergünde, Sinn und Nutzen der KSK zu erklären. |
Mussu auch hier bestimmt nimmer machen. Mag ja sein, dass die KSK im Ursprung eine gutes Konzept ist, aber leider durch und durch marode in der Ausführung (wie so vieles andere hierzulande leider auch).
Es kann doch nicht angehen, dass eine Masse von Unwissenden (und das glaube ich vielen sogar) Mittelständlern und Kleinunternehmern bis zu rückwirkend 5 Jahre zur Kasse gebeten werden können, mangels verbindlicher Regelungungen bzw. Kontrolle in der Vergangenheit.
Deswegen mein ursprünglicher Einwand bezüglich Auszeichnungspflicht. Es hätte so einfach sein können.
Was daraus resultiert ist (im Kleinbudget-Alltagsgrafikbereich) eine weiter Zunahme im Preiskampf und der "ich mach's mir selber billiger - Fraktion".
"Subber Sach" ... gratuliere
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 14:55
Titel
|
|
|
aUDIOfREAK hat geschrieben: | ...beauftrage ich den programmierer, wird keine abgabe fällig... |
Quelle? Aus dem, was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist der Programmierer auch dabei..
Und es geht noch lustiger:
erstelle ich 'ne Rechnung über Gestaltung zusammen mit den Druckkosten, sind die Druckkosten auch abgabenpflichtig. Erstelle ich zwei Rechnungen, nur die Gestaltung.
Ein Tollhaus ist das. Das Narrenschiff in voller Fahrt.
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 15:00
Titel
|
|
|
Mac hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | ...beauftrage ich den programmierer, wird keine abgabe fällig... |
Quelle? Aus dem, was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist der Programmierer auch dabei..
Und es geht noch lustiger:
erstelle ich 'ne Rechnung über Gestaltung zusammen mit den Druckkosten, sind die Druckkosten auch abgabenpflichtig. Erstelle ich zwei Rechnungen, nur die Gestaltung.
Ein Tollhaus ist das. Das Narrenschiff in voller Fahrt. |
die quelle is hierbei auch n telefongespräch mit nem ksk-berater. leider auch nix schriftliches...
|
|
|
|
|
chrische81
Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 15:00
Titel
|
|
|
Zitat: | Aus dem, was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist der Programmierer auch dabei.. |
Falsch. Hab letzte Woche mit der KSK telefoniert wie das bei uns in der Bürogemeinschaft zu handaben ist da wir ja untereinander Leistungen für einander berechnen und da wurde mir gesagt wenn ein Programmierer was programmiert ist das keine "Kunst"! Wenn ich meinem Kolegen ne Rechnung für die Miete stelle ist das auch keine "Kunst".
Es gilt nicht nur ob der Rechnungssteller ein Künstler ist sondern ob die gebrachte und auf der Rechnung aufgelistete Leistung "Kunst" war oder nicht.
Allerdings gilt da das Recht für Rechnungswahheit und Rechnungspflicht.
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 15:06
Titel
|
|
|
chrische81 hat geschrieben: | Zitat: | Aus dem, was ich bis jetzt mitbekommen habe, ist der Programmierer auch dabei.. |
Falsch. Hab letzte Woche mit der KSK telefoniert wie das bei uns in der Bürogemeinschaft zu handaben ist da wir ja untereinander Leistungen für einander berechnen und da wurde mir gesagt wenn ein Programmierer was programmiert ist das keine "Kunst"! Wenn ich meinem Kolegen ne Rechnung für die Miete stelle ist das auch keine "Kunst".
Es gilt nicht nur ob der Rechnungssteller ein Künstler ist sondern ob die gebrachte und auf der Rechnung aufgelistete Leistung "Kunst" war oder nicht.
|
und da gibts schon wieder ne ausnahme - denn lt. ksk ist alles, was zur erstellung einer werbesache (also z.b. einer webseite) nötig ist, abgabepflichtig. also auch die programmierung. das is das verwirrende an der geschichte. jeder sagt dir in dem deppenverein was anderes, und ich hab manchmal das gefühl, das wird einfach grad so ausgelegt, wie grad in den kram passt und abgaben rechtfertigt. deswegen - sollten die hier anfangen irgendwelche forderungen zu stellen bin ich schneller beim anwalt als die gucken können.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse
Frage zu Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse-Problem
Frage zur Künstlersozialkasse...
In der Künstlersozialkasse als Korrektor?
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|