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Thema: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10 vom 18.10.2007


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chrische81

Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 10:47
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Ein FETTES DANKE an Aykroyd1!!

Super damit hast du echt alle meine Fragen Beantwortet und meine Befürchtung bestätigt. Ich werde es genau so machen wie du zum Ende hin beschrieben hast. Fresse halten * Ich bin ja schon still... * , PKV zahlen *Thumbs up!* , KSK Abgaben zahlen *hu hu huu* und ne Vudu-Puppe für die KSK basteln * grmbl *
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Aykroyd1

Dabei seit: 17.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 18.03.2008 12:31
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Hi chrische,

wenn Du, wie ich es verstanden habe, freier Künstler bist, musst DU überhaupt keine Abgaben an die KSK zahlen!
Das muss nur Dein Kunde, der Deine künstlerische Arbeitsleistung gekauft und verwertet hat!! Grundlage dafür ist einfach Deine Honorarrechnung, die Du deinem Kunden nach getaner Arbeit zukkommen lässt, er muss dafür 5,1% dieses Betrages an die KSK abführen, und es spielt keine Rolle ob DU über die KSK versichert bist oder nicht, es spielt nur eine Rolle, das Dein Kunde eine künstlerische Leistung nach Auffassung des KSVG eingekauft hat. Am Besten ist, du weist Deine Kunden darauf mit jeder Rechnung hin, wie hier schon mehrfach gesagt wurde, sind die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund angehalten, diese Abgabepflicht zu prüfen und ggf. mit fünfjähriger Rückwirkungspflicht zu erstatten. Dabei können immense Summen anfallen, die durchaus Existenzbedrohend sein können.

Viel Erfolg weiterhin, und wenn Du für eine Projektumsetzung Dir Hilfe auf dem freien Markt einkauftst, etwa einen Kameramann oder einen Webdesigner, der seine Honorarforderungen an Dich richtet - dann bist DU für die abführung der KSK Abgabe verantwortlich (jedenfalls würde ich das aus Sicherheitsgründen so sehen und versuchen, einen entsprechenden Rücklageposten zu bilden...)

Beste Grüße
Ayk
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chrische81

Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 12:35
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Ja das war mir klar, aber da ich ne kleine 1-Mann-Agentur habe kaufe ich recht häufig Leistungen ein. Daher wäre es höchstens interessant diese Abgabe zu umgehen aber das ist ja nicht wirklich möglich wie hier schon ausreichend erörtert wurde.

Aber Danke für den Hinweis
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mark

Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.05.2008 19:13
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--
huhu,

besteht die möglichkeit rechnungen aufzudröseln?
also sprich z.b. eine broschüre in 2 teile aufzuschlüsseln.

a) wäre dann künstlerische tätigkeit für entwurf, gestaltung...
b) wäre dann für die satz und reinzeichnungsarbeit.

das somit nur für position a) abgaben getätigt werden müssten,
da teil b) keinerlei künstlerische tätigkeit beinhaltet.

wie handhabt ihr das?

danke für jeden hinweis.
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.05.2008 20:40
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@Der mit dem Gleichen Namen:

Soweit ich weiß, nein. Die KSK Wertet (wen ich mich jetzt nicht völlig verhasple) sogar den Erstdruck eines Werkes als abgabepflichtig.
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mark

Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 09:01
Titel

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--
huhu,

dankscheen. hast du dafür nen quellennachweis?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 09:35
Titel

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mark hat geschrieben:
--
huhu,

dankscheen. hast du dafür nen quellennachweis?


nen quellennachweis hab ich nich - aber ich hatte mal mit nem berater vonner ksk gesprochen. der hat gesagt, das alles, was zur erstellung eines werbemediums nötig ist, im grunde ksk-abgabepflichtig ist. im grunde auch die druckereirechnung oder die kosten für eine anzeigenschaltung. wobei hier wohl noch nicht das letzte wort gesprochen ist. man hat ja jederzeit die möglichkeit, gegen bescheide bzw. forderungen der ksk widerspruch einzulegen und das evtl. von einem gericht entscheiden zu lassen. bisher hat das in dem bereich aber wohl noch niemand gemacht...

das wird dann eine ähnliche entscheidung wie:
dieter bohlen is künstler und muss es ksk gezahlt werden
vitali klitschkow is kein künstler und es muss keine ksk gezahlt werden
dirk novitzki is wieder künstler und es muss ksk gezahlt werden

das problem ist einfach, das die definition von "künstlerische leistung" so derart schwammig formuliert ist, dass das alles oder nix sein kann. und da sind sich wohl auch die gerichte nicht so eins... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 07.05.2008 09:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mark

Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 09:43
Titel

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--
dank dir.

echt wahnsinn was hier gerade passiert.
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