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Thema: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10 vom 18.10.2007


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c_writer
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Verfasst Do 18.10.2007 11:28
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Re: Künstlersozialkasse – Existenz- und Kundenkiller hoch 10

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mangabeat hat geschrieben:


Aus diesem Grunde, werde ich Ende diesen Monats meine Tätigkeit aufgeben und dies ist kein Witz,
auswander nach Korea - dort habe ich einen Bekannten, bei dem ich mich als Touristenführer nützlich machen kann.


Und tschüss.

Zitat:
Über diese Sauerei, werde ich ein Buch schreiben, (...)


Ja genau. Arbeitstitel 'Ich bin ein Sozialschmarotzer ohne jegliches Unrechtsbewusstsein und stolz drauf'.

Jahrelang das Sozialsystem bescheissen, sich ggü. Wettbewerbern durch die illegalen Methoden einen Vorteil verschaffen und dann hier rumflennen, wenn es auffliegt. Das ist ja wohl das Allerletzte. Hau' ab. Ganz schnell.

c_writer
 
Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
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Verfasst Do 18.10.2007 11:35
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Ich habe wegen diesem Thema bei einem Rechtsanwalt nachgefragt, zwecks ob es mir etwas nützt wenn ich eine GmbH gründe, Ergebnis nein.

Frage: Bei juristischen Personen greift das KSVG nicht, bedeutet dies auch, dass wenn ich eine GmbH gründen würde meine Firma dieser Abgabepflicht nicht mehr unterliegen würde?

Antwort:
Nur dann, wenn Dritte von Ihnen Leistungen empfangen (also Ihre Auftraggeber). Dann müsste die GmbH aber immer noch die Leistungen nach KSVG prüfen, die die GmbH von Auftragnehmern in Empfang nimmt (für diese Leistungen ist es egal, welche Rechtsform der Auftraggeber hat. Übrigens: Es wird dann auch für Ihr Lohn (als GmbH-Geschäftsführerin) eine Abgabe zu zahlen sein, da Sie dann für die Gmb H künstlerisch oder publizistisch tätig werden. Da der Lohn kaum nach einzelnen Aufgabenbereichen getrennt werden kann, wird im schlechtesten Fall Ihr gesamter Lohn der KSK unterworfen (hierzu gibt´s auch schon das erste BSG-Urteil).
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
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Verfasst Do 18.10.2007 12:21
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Hoffentlich sehen wir ihn nicht bald auf Kabel 1 Meine Güte! Meine Güte! Mich nervt dieses ständige "ich wander aus" getue langsam... mein gott, geht mit gott aber geht.. ich kanns nichtmehr sehen.. und wegen sowas kommt dann kein king of queens mehr....

@topic: wegen der gmbh: soweit ich weiß gibts diese 1-euro gmbh wo du die 10.000 euronen stätig mit deinem gewinn aufstocken musst um dann letztlich eine vollwertige 100%ige gmbh zu sein... vorher wärst du das zwar auch aber halt ohne die 10.000 euronen. da du die ja zusammenkratzen musst.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 18.10.2007 13:02
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ja jetzt ma butter bei die fische...

die frage konnte mir bisher noch keiner mit sicherheit beantworten:

bin ich als einzelunternehmer, der hauptsächlich webseiten produziert abgabepflichtig was die ksk angeht oder sind das nur meine kunden oder am ende alle beiden?
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JustLemon

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
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Verfasst Do 18.10.2007 13:14
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das würde mich auch schwer interessieren..
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:18
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Andere Butter:

Mich würde ja interessieren, wie und ob man Kunden fair darauf hinweisen kann ob und wann sowas kommt und wie es verrechnet wird. (Da der „Verwerter“-Anteil laut Wikipedia 5,1 % aller Honorarzahlungen an einen Künstler beträgt, würde ich mir in meiner grenzenlosen Naivität einen entsprechenden Posten auf der Rechnung vorstellen – aber so ist das wohl nicht.)

Ich habe jedoch das Gefühl hier kennt sich keiner wirklich aus (und da schließe ich mich natürlich ein Menno! )


Zuletzt bearbeitet von acvtvs am Do 18.10.2007 13:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.10.2007 13:21
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* Nee, nee, nee * Die KSK ist eine Solidargemeinschaft.

Soweit mir bekannt ist die Kunden und eine Abgabe auf das Gehalt bzw. dem Einkommen, aber hier ist noch ein Link.


http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse.html
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JustLemon

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.10.2007 13:24
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hah - ich weiß nun..

Grundsätzlich gilt.

Der Auftraggeber der einen nach KsvG Künstler oder Publizisten beauftragt (ob er in der KSK gemeldet ist oder nicht)
hat einen Abschlag von 5.1 % auf die Honorar Summen an die KSK zu zahlen.
Nicht derjenige der den Auftrag bekommt.
Der Kunde müsste auch zahlen, selbst wenn der Auftragempfänger nicht in der KSK versichert ist.
Das Gesetzt sagt aus das allein das Aufgabengebiet entscheident ist.. und somit in den abschlagspflichtigen bereich der ksk fällt.

Grundsätzlich bist du als Künstler/Publizist/was auch immer nicht verpflichtet den auftraggeber darüber zu informieren.
Unwissenheit schützt bekanntlich vor strafe nicht und diese KLausel ist im Gesetzestext nachzulesen.
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