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Thema: [Recht] Impressum für private HP ? vom 04.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Impressum für private HP ?
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Benutzer 13273
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Verfasst Di 03.05.2005 16:58
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[Recht] Impressum für private HP ?

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Dr.Evil hat geschrieben:
du hast en impressum auf deiner homepage? und wieso ist die denn 2 teilig?

bsp: hans@wurst.de * Keine Ahnung... *

Warum sollte ich ein Impressum haben????
Wenn dann sicherlich nicht als Klartext. Habe aber nichts dergleichen.

könnte doch auch hans_die@wurst.de sein. Und schon kein Kontakt. *zwinker*


Mischpult:///Thread aus Beitraegen aus dem OT zusammen geschustert ///


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 04.05.2005 14:36, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
emil2.0
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Verfasst Di 03.05.2005 17:00
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wenn homepage, dann impressum sonst illegal und somit strafbar.

Zuletzt bearbeitet von am Di 03.05.2005 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Benutzer 13273
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Verfasst Di 03.05.2005 17:03
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Dr.Evil hat geschrieben:
wenn homepage, dann impressum sonst illegal und somit strafbar.



Dazu gibt es hier unzählige Abhandlungen; NEIN, NEIN, NEIN. UNFUG.
Privat braucht niemals ein Impressum. Benutze die Suchfunktion und du wirst reichlich fündig. Wie kann man diesen Irrglauben bloß ausrotten? * Ich geb auf... *


Zuletzt bearbeitet von am Di 03.05.2005 17:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
emil2.0
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Verfasst Di 03.05.2005 17:06
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ja dazu gibt es unzählige threads, bitte benutz doch mal die suche, ich habe das hier gefunden:

Zitat:
impressumspflicht

Warum ist ein Impressum Pflicht?

Nach den Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes (TDG) muss seit 2002 auf jeder Webseite ein Impressum enthalten sein. Bisher gibt es keine Behörde, die die Seiten im Internet auf ein vorhandenes Impressum überprüft und desshalb hat sich auch niemand darum gekümmert. Die letzte Zeit häufen sich aber vermehrt die Meldungen, dass sich diverse Institutionen darauf spezialisiert haben Homepagebesitzer ohne Impressum abzumahnen und dafür teure Gebühren in Rechnung stellen. Wir empfehlen jedem Hompagebesitzer seine Page um ein Impressum zu ergänzen. Das spart unter Umständen jede Menge Ärger und Kosten.

Wo sollte das Impressum auf der Webseite stehen?

Wer nun meint dass seine Seite einen Link mit "Kontakt" enthält und das genügt, liegt falsch. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe erwartet der Surfer unter "Kontakt" nicht die verbindlichen Informationen, sondern eher eine E-Mail-Adresse (AZ: 6 U 200/01). Alle Informationen müssen auf der Webseite leicht zu finden sein. Die Page muß einen klar erkennbaren Link mit dem Zusatz "Impressum" enthalten. Ob dieser nur auf der Startseite oder auf allen Webseiten enthalten sein muß, ist gerichtlich noch nicht entschieden.

Was muss in einem Impressum enthalten sein?

* Vor- und Nachname des Betreibers
* Bei Personengruppen (etwa Vereinen oder GbRs) oder Gesellschaften (OHG, KG, GmbH oder AG) deren vollständige Namen beziehungsweise Firmenbezeichnung
* Der Name des Vertretungsberechtigten sowie der Name der Person, die für den Inhalte der Seiten verantwortlich ist. Das wird oft übersehen, der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) schreibt es aber zwingend vor.
* Vollständige Adresse (Angabe des Postfaches reicht nicht)
* Angaben zur schnellen, elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, also Email, Fax oder Telefon (alles zusammen ist nicht erforderlich)
* Sofern die Tätigkeit des Anbieters einer Zulassung bedarf (bei bestimmten Berufszweigen, etwa Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oä., aber auch solchen, die sich nach der Gewerbeordnung richten müssen): die Aufsichtsbehörde
* Sofern der Anbieter in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist: Name des Gerichts, bei dem das Register geführt wird und Angabe der Registernummer
* Bei Berufen, die ein Diplom, einen verliehenen Titel oder eine verliehene Bezeichnung verlangen: Angaben zur Berufskammer-, bezeichnung und zu Standesregeln
* Umsatzsteuer-Identifikationsummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer). Sie ist natürlich nur von jenen Firmen oder Personen anzugeben, die eine solche Identifikationsnummer auch zugewiesen bekommen haben. Nur nach der Infomationspflicht des TDG muss sie nicht beantragt werden.

Wie sieht es mit privaten Websites aus?

Egal, ob man mit seiner Website Geld verdient oder nicht, auch rein privat betriebene Seiten sollten immer Ross und Reiter nennen, denn das Teledienst-Gesetz kennt in dieser Frage keinen Unterschied zwischen kommerziell und nicht kommerziell.

Jeder Homepagebesitzer muß sich somit outen, egal ob seine Internet-Aktivitäten in erster Linie privater Natur oder (neben-)beruflich motiviert sind. Wer also lediglich aktuelle Familienereignisse wie Omas Geburtstag der Internet-Community bekanntgeben will, muss sich dennoch im Website-Impressum namentlich als verantwortlich für die Homepageinhalte ausweisen. Das gilt natürlich erst recht für alle journalistisch-redaktionellen Angebote. "V.i.S.d.M" - unter diesem Kürzel für die "Verantwortlichkeit im Sinne des Medienrechts" könnte die betreffende Person im Impressum zu finden sein.


Was müssen Page-Betreiber, die Leistungen anbieten, beachten?

Jenseits aller Auslegungsfragen haben sämtliche Homepage-Betreiber, die irgendeine Leistung anbieten, also gerade auch den Ankauf- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, peinlich genau darauf zu achten, dass alle vom TDG geforderten Angaben im Website Impressum vorhanden sind. Hier sind die Informationspflichten erweitert:

Erklärungen über das Rückgabe- und Widerrufsrecht des Verbrauchers

Endpreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben, sofern sich das Angebot an den Endkunden richtet.

Wenn die Preisangaben nicht neben dem Warenangebot stehen, sondern etwa erst auf der verlinkten Seite "Details", liegt keine deutliche Preisgestaltung vor und somit ein klarer Verstoß gegen die Preisangabe Verordnung.

Der Kunde muß über die Verwendung der über ihn erfassten Daten informiert werden.

Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift CHIP, Ausgabe Februar 2003.


//ich habe die suche nochmal stichprobenartig durchforstet und nur threads gefunden die dasselbe behaupten.


Zuletzt bearbeitet von am Di 03.05.2005 17:11, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
saucer

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Verfasst Di 03.05.2005 17:11
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evil - mach mal ne quellenangabe, das ist nämlich schlichtweg falsch.
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emil2.0
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Verfasst Di 03.05.2005 17:12
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hab die forensuche benutzt, drunter steht Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift CHIP, Ausgabe Februar 2003.

und wie gesagt, ich hab nur sachen gefunden die dasselbe behaupten. * Keine Ahnung... *

also wie ists denn jetzt wirklich?


Zuletzt bearbeitet von am Di 03.05.2005 17:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
saucer

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Verfasst Di 03.05.2005 17:15
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gut, das ist falsch, veraltet und sowieso ne scheiss quelle.

so und jetzt wieder zurück zum thema, auch wenn es eigentlich kein vernünftiges thema ist.. wie so ...oft.
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Benutzer 13273
Account gelöscht Threadersteller


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Verfasst Di 03.05.2005 17:16
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Dr.Evil hat geschrieben:
ja dazu gibt es unzählige threads, bitte benutz doch mal die suche, ich habe das hier gefunden:

Zitat:
impressumspflicht

Warum ist ein Impressum Pflicht?
[edit by saucer: snipped tofu. learn.to/quote]

Der Kunde muß über die Verwendung der über ihn erfassten Daten informiert werden.

Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift CHIP, Ausgabe Februar 2003.


Wie gesagt Unfug. Teledienstgesetz sagt nichts über über private homepages. Es ist dafür auch nicht gedacht etc.. Lese es dir einfach mal durch. Siehe dazu Rubrik Recht


Zuletzt bearbeitet von saucer am Di 03.05.2005 17:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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