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Thema: [Recht] Impressum für private HP ? vom 04.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Impressum für private HP ?
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Benutzer 13273
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Verfasst Mo 09.05.2005 14:54
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Mischpult hat geschrieben:
Willst Du Dich jetzt an Rechtschreibfehlern aufgeilen oder doch noch was dazu sagen ?


Ich wollte das nie. Ist mir eigentlich auch zuwider. Wer hat denn damit angefangen?? Friedenspfeife?


Mischpult hat geschrieben:

Da nicht geklaert ist, was unter dem Begriff "geschaeftsmaessig" zu verstehen ist, muss jedem "privaten" Homepagebesitzer ein Impressum dringend empfohlen werden. Angst bzgl. Datenschutz ist unsinnig an dieser Stelle,
da die richtigen Angaben auch bei der Denic eingesehen werden koennen.


Nicht ganz, da die Daten sich bei Denic von denen, die im TDG vorgeschrieben wären, unterscheiden (was hier, und nicht nur hier, aber auch zu diversesten Interpretationen geführt hat). Und die bei Denic reichen, das ist aber wirklich meine private Meinung, zur privaten HP.
Was auf eine private HP müßte, wenn überhaupt, konnten wir uns hier ja auch nicht einig werden. Dieses kann nur durch ein entsprechendes Urteil geklärt werden, oder der Gestzgeber nimmt es endlich verbindlich in den Gesetzestext mit auf. Über alles Andere hauen wir uns eh noch jahrelang die Köpfe ein.
Bei Auffälligkeiten kann man(Strafverfolgungsbehörden) bei einer Datenabfrage über die Denic zumindest zurückverfolgen, wer Daten abgefragt hat.

Nur mal zur Abschreckung:
Ich arbeite in einer Firma, die die größte Konsumentendatenbank Deutschlands besitzt. Was hier über Einzelpersonen gespeichert ist kann ich nicht genau erzählen, nur allgemein:
Es ist alles drin von Wohnort, eine Wohnortbewertung, Familienverhältnisse, alles zur Solvenz, Zahlungsverhalten, alles an Daten die mit Einkäufen bei großen Versandhäusern, Kaufhäusern, Paybackeinrichtungen, und Tochterunternehmen je erfasst wurden und vieles, vieles mehr. Und dieses bereits seit rund 15 Jahren. Wer hier mal reingeschaut hat, was über jeden einzelnen erfasst wurde, der bekommt Angst!


Zuletzt bearbeitet von am Mo 09.05.2005 15:19, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mo 09.05.2005 15:21
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system hat geschrieben:


Weiterer Nachdenker:
Wenn ihr ein Buch kauft, bekommt ihr auch keine Daten über den Autor, wenn dieser es nicht möchte. Lediglich der Verlag ist angegeben. Und der Autor handelt ja immer geschäftsmäßig. Wie sieht es denn hier aus?


Der Autor tritt ja in einem Vertrtag Rechte an seinem Werk an den Verlag ab. Betrachtet man den Produktionsprozesses eines Buches, ist der Autpor im Grunde rechtlich gleichgestellt mit der Druckmaschine. Er produziert etwas. Hat einen Output. Derjenige, der die Verantwortung für diesen Output übernimmt, ist der Verlagt.

Ach der Hinweis mit der denic hinkt in meinen Augen. Zum einen ist nicht jedem Nutzer (hier im Forum vielleicht) aber frag doch mal in deiner Familie bei Tanten und Onkeln nach, ob die Wissen, was die denic ist, nach. Außerdem geht es hier ja um die direkte Verbindung von Inhalt und Urheber. Das wär ja genauso, als wenn man als Unternehmen in den Fuß der Formulare schreibt "Unsere gültige UStID erfragen Sie bitte beim zuständigen Finanzamt".

Und ganz zu Beginn und jetzt vor kurzenm wurde was nicht unerhebliches gesagt (sinngemäß).
- Im Zweifelsfalle steht da erst mal eine anwaltliche Abmahnung im Raum
- Anwälte sind keine Richter

Soll heißen, wenn du von einem Anwalt eine Abmahnung lt. Gebührenordnung bekomst, dann steht damit erst einmal eine Forderung im Raum. Die Beweislast, dass diese Abmahnung gar nicht hätte erfolgen dürfen, liegt dann bei dir. Und das kann dann ganz schnell ganz schön teuer werden.
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Benutzer 13273
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Verfasst Mo 09.05.2005 15:42
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Nimroy hat geschrieben:



Soll heißen, wenn du von einem Anwalt eine Abmahnung lt. Gebührenordnung bekomst, dann steht damit erst einmal eine Forderung im Raum. Die Beweislast, dass diese Abmahnung gar nicht hätte erfolgen dürfen, liegt dann bei dir. Und das kann dann ganz schnell ganz schön teuer werden.


Auf beiden Seiten. Ein Anwalt kann niemals von sich aus tätig werden. Hier muß es jemanden geben, der sich wirtschaftlich benachteiligt fühlt (siehe auch viel weiter oben) und eine entsprechende Abmahnung betreiben. Die Kosten sind für ein Verfahren von dem Kläger vorzustrecken. Er muß sich also schon sehr sicher sein, dass er gewinnt, oder wissen, dass sein gegenüber eine arme Wurst ist, die Angst hat und die Abmahnung einfach hinnimmt. Darauf hoffen viele Großunternehmen (Musikindustrie). Zugegeben, bei hohen Summen kann es knapp werden. Bei meinem letzten Prozess (Streitwert 275.000,-DM) war es schon ganz schön heftig, aber mein Gegner kotzt heute noch. Er mußte nun alles an Kosten tragen - seine und meine! (rund 40.000 DM für nix - das meine ich mit keine Angst haben!)


Zuletzt bearbeitet von am Di 10.05.2005 09:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2005 15:52
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system hat geschrieben:
system hat geschrieben:

Soll heißen, wenn du von einem Anwalt eine Abmahnung lt. Gebührenordnung bekomst, dann steht damit erst einmal eine Forderung im Raum. Die Beweislast, dass diese Abmahnung gar nicht hätte erfolgen dürfen, liegt dann bei dir. Und das kann dann ganz schnell ganz schön teuer werden.


Auf beiden Seiten. Ein Anwalt kann niemals von sich aus tätig werden. Hier muß es jemanden geben, der sich wirtschaftlich benachteiligt fühlt (siehe auch viel weiter oben) und eine entsprechende Abmahnung betreiben. Die Kosten sind für ein Verfahren von dem Kläger vorzustrecken. Er muß sich also schon sehr sicher sein, dass er gewinnt, oder wissen, dass sein gegenüber eine arme Wurst ist, die Angst hat und die Abmahnung einfach hinnimmt. Darauf hoffen viele Großunternehmen (Musikindustrie). Zugegeben bei hohen Summen kann es knapp werden. Bei meinem letzten Prozess (Streitwert 275.000,-DM) war es schon ganz schön heftig, aber mein Gegner kotzt heute noch. Er mußte nun alles an Kosten tragen - seine und meine! (rund 40.000 DM für nix - das meine ich mit keine Angst haben!)


ja - aber da bekommen eben viele (vor allem private) webseitenbetreiber die hosen voll, wenn es um streitwerte von > 100.000 € geht. die wenigsten könnten es sich leisten zu verlieren und zahlen meist die abmahnung. naja und ein auftraggeber für den anwalt ist schnell gefunden. da hat halt dann einer der angestellten nen gewerbeschein und beauftrags die anwaltskanzlei - das is da das geringste problem. für viele anwaltskanzleien ist das zu einer wertvollen erwerbsquelle geworden und einige beschäftigen sogar studenten, die das web nach webseiten durchsuchen, die eine abmahnung wert sind Lächel
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Benutzer 13273
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:11
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
[
und einige beschäftigen sogar studenten, die das web nach webseiten durchsuchen, die eine abmahnung wert sind Lächel


Nicht die Anwälte. Die dürfen keine Studenten beschäftigen für Abmahnungszwecke. Es sind meist größere Unternehmen, die Studenten für so etwas beschäftigen. Dass diese Unternehmen dann gezielt mit bestimmten Anwälten zusammenarbeiten ist bekannt. Aber einen Streitwert von mehr als 1000.- Euro für ein fehlendes Impressum dürfte nicht zu begründen sein. Hier werden dann andere Dinge abgemahnt - Gewinnspiele sind derzeit sehr beliebt.
Abgesehen davon gibt es immer wieder schwarze Schafe in Form von Abmahnvereinen/Wirtschaftsinteressenverbänden. Die bekommen aber auch regelmäßig Ärger und werden gerne mal von Amts wegen geschlossen.


Habe eben auch noch mal auf dem Herrenabend mit meinem Anwalt und Freund gesprochen(siehe Prozess oben). Eine Abmahnung an eine Privatperson kann man leicht ausschließen. Voraussetzung für eine Abmahnung ist immer ein Unterlassungsanspruch. Dieser begründet sich z.B. aus einer Wettbewerbsrechtlichen Verletzung (aber auch z.B. Marken-, Namens-, Arbeitsrechtliche Verletzung). Ohne diesen Unterlassungsanspruch ist eine Abmahnung nicht möglich. Es muß sich also erst mal ein Geschädigter finden, der diesen Unterlassungsanspruch besitzt. Dieses ist auch nur bei Geschädigten mit gleichem/verletztem wirtschaftlichen Interesse möglich. Ein Bäcker kann also keinen Maurer abmahnen (es sei denn dieser verkauft Brötchen - gibt es nicht? - siehe die Prozesse gegen Kaffeeröster mit Handy usw. Verkauf). Eine Privatperson, die nichts zum Verkauf anbietet (Waren und Dienstleistungen), keine fremden Logos, Bilder, oder sonstiges geistiges Eigentum benutzt kann praktisch nicht abgemahnt werden. Man kann zwar noch gegen dutzende von §§ verstoßen, aber nicht abgemahnt werden.
Wenn etwas auf unsere privaten HP zutrifft, das zu Abmahnungen führt, ist es meist eher die Verletzung von Marken- Urheberrechten, oder dass eben doch Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.

Noch mal zum Verdeutlichen:
Eine Abmahnung kann nur derjenige betreiben, der sich (wirtschaftlich) geschädigt glaubt.
Es kann dich also niemand abmahnen, wenn er sich ohne Wettbewerbsbegründung lediglich durch ein fehlendes Impressum benachteiligt fühlt. Es fehlt die Begründung, warum er darauf einen Anspruch hat (Unterlassungsanspruch) - die Wettbewerbshandlung.
Dieses ist dann nur über eine Strafanzeige und Tätig werden der Staatsanwaltschft möglich sein.
Nun gehe mal zum Staatsanwalt und erstatte Anzeige weil z.B. ich kein Impressum auf der HP habe, auf der Urlaubsfotos veröffentlicht sind. Was glaubst du was passiert?


Zuletzt bearbeitet von am Di 10.05.2005 02:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2005 16:15
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Abmahntipp wegen fehlendem Impressum/ Anbieterkennzeichnung: http://www.orsay.com/ *zwinker*
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Benutzer 13273
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:26
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Nimroy hat geschrieben:


Der Autor tritt ja in einem Vertrtag Rechte an seinem Werk an den Verlag ab. Betrachtet man den Produktionsprozesses eines Buches, ist der Autpor im Grunde rechtlich gleichgestellt mit der Druckmaschine. Er produziert etwas. Hat einen Output. Derjenige, der die Verantwortung für diesen Output übernimmt, ist der Verlagt.


@nimroy:
Ist nicht mein Fachgebiet (obwohl es Mediengestaltern hier unterstellt wurde):
Warum steht dann ein Bohlen vor Gericht und nicht sein Verlag?
Ich kenne jetzt keinen Verlag der verurteilt wurde für Äußerungen, die in einem Buch getätigt wurden, aber diverse Autoren.
 
way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2005 16:47
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Mutmaßung:

Klausel im Vertrag, weil der Verlag keinen Bock hat, für das sinnfreie Gequassel von dieser Weichbirne gerade zu stehen... *g*


Aber hey, Dieter macht aus Scheiße Geld... *Thumbs up!*


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mo 09.05.2005 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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