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Thema: [Recht] Impressum für private HP ? vom 04.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Impressum für private HP ?
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
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Verfasst Mi 04.05.2005 16:53
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system hat geschrieben:
mahzell hat geschrieben:

ahh klar logisch, war wohl mein fehler anzunehmen es gibt bereits urteile dafür. denn wie kannst du sonst
schlußfolgern, dass die "deutschen Richter noch ihren gesunden Menschenverstand nutzen und geschäftsmäßiges und privates trennen" können.


Ist doch klar: zu kommerziellen Seiten gibt es reichlich Urteile, es werden Massen an Abmahnungen wegen Impressumfehlern verschickt - zu privaten gibt es kein einziges Urteil und mir ist auch nicht bekannt, dass jemand auf einer nicht kommerziellen Seite je eine Abmahnung bekommen hat (von Betrügereien mal abgesehen). Diese Trennung schaffen die Richter damit. Verstanden?


wo kein kläger, da kein richter
ganz klar


Zuletzt bearbeitet von mahzell am Mi 04.05.2005 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Mi 04.05.2005 16:54
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mahzell hat geschrieben:


und wozu gibt es denn den "TDG § 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen"
wenn es ausschließlich für kommerzielle zwecke gedacht ist


OK falsch ausgedrückt - gewerbliche Anbieter. Die Seite selbst muß nicht kommerziell sein. Der Anbieter muß eine gewerbliche oder redaktionelle Absicht verfolgen.
 
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Mi 04.05.2005 16:57
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mahzell hat geschrieben:


wo kein kläger, da kein richter
ganz klar


Falsch.
Die Abmahnbeträge wären ja gleich. Warum sollte ein Abmahnverein hier trennen. Er könnte doch noch Unmengen mehr verdienen (z.B. bei meiner homepage)
Besser:
Wo kein Gesetz, da kein Kläger
 
mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 04.05.2005 17:02
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system hat geschrieben:
mahzell hat geschrieben:


und wozu gibt es denn den "TDG § 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen"
wenn es ausschließlich für kommerzielle zwecke gedacht ist


OK falsch ausgedrückt - gewerbliche Anbieter. Die Seite selbst muß nicht kommerziell sein. Der Anbieter muß eine gewerbliche oder redaktionelle Absicht verfolgen.


nein "geschäftsmäßig" nicht gewerblich, an dem punkt standen wir schon vor 3seiten.
und geschäftsmäßig ist halt nicht genügend definiert.

aber wer seine kosten durch unterbringung von werbebannern wieder reinbekommen will,
der handelt unter umständen geschäftsmäßig,
auch wenn er nur fotos von seinem hund rex auf der seite hat.
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Mi 04.05.2005 17:20
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Na, gut - geschäftsmäßig. Ist für mich gewerblich/redaktionell. Das ist aber anscheinend wirklich nirgends vollständig definiert.

Wie man mit Bannern wirklich Geld verdienen willst ist mir aber eh schleierhaft.
Bannertausch trifft den Punkt geschäftsmäßig aber sicher nicht.
Bin gespannt ob sich ein Gericht solch eines belanglosen Themas je annehmen wird.

Habe eben noch eine Definition zum Thema redaktionell gefunden:
Merkmal der redaktionellen Gestaltung ist das Sammeln und Aufbereiten von Informationen aus verschiedenen Quellen. (Prof. Dr. Maximilian Herberger
Institut für Rechtsinformatik)

Damit ist die Frage sicherlich geklärt, ob der eigene Urlaubsbericht redaktionellen Charakter hat.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 04.05.2005 17:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 04.05.2005 20:01
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system hat geschrieben:
Na, gut - geschäftsmäßig. Ist für mich gewerblich/redaktionell. Das ist aber anscheinend wirklich nirgends vollständig definiert.


Hm war das nicht schon auf Seite 3 erwaehnt ? * Ich bin ja schon still... *

system hat geschrieben:

Wie man mit Bannern wirklich Geld verdienen willst ist mir aber eh schleierhaft.
Bannertausch trifft den Punkt geschäftsmäßig aber sicher nicht.
Bin gespannt ob sich ein Gericht solch eines belanglosen Themas je annehmen wird.


Aufgrund von Bannern/AdSense gab es Abmahnung wegen fehlenden Impressum auf der Seite
Abmahnungen wurden aber meistens auf Rat der RA akzeptiert.

und ob Bannertausch etc geschaeftsmaessig ist entscheiden immer noch Richter in dem Fall
da sind deine Ansichten so ziemlich egal.

system hat geschrieben:

Habe eben noch eine Definition zum Thema redaktionell gefunden:
Merkmal der redaktionellen Gestaltung ist das Sammeln und Aufbereiten von Informationen aus verschiedenen Quellen. (Prof. Dr. Maximilian Herberger
Institut für Rechtsinformatik)

Damit ist die Frage sicherlich geklärt, ob der eigene Urlaubsbericht redaktionellen Charakter hat.


Sobald der Urlaubsbericht das Katalogangebot zitiert ist es redaktionell, da aus verschiedenen Quellen (Eigene Erfahrung und Katalog), Sammeln (aufgeschrieben/notiert), Aufbereiten (Artikel auf der HP schreiben)
wie Du siehst ist das alles Sache der Auslegung ...und die Grenzen sind zu schnell ueberschritten.
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Mo 09.05.2005 11:19
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Mischpult hat geschrieben:
und ob Bannertausch etc geschaeftsmaessig ist entscheiden immer noch Richter in dem Fall
da sind deine Ansichten so ziemlich egal.


Komisch: hierzu entscheiden Richter aber nichts. Also teilen sie meine Ansichten, das es hier nichts zu entscheiden gibt. Und wer Angst hat der gehört bestraft. Zahlt doch alle eure Abmahnungen und sterbt vor Angst, dass ihr im Leben etwas falsch machen könntet.

Wer ständig Angst hat auf die Fresse zu fallen, muß halt sein Leben lang auf dem Boden kriechen.

Zusatz:
Ihr solltet euch mal die Intention des Gestzgebers verinnerlichen:
Es handelt sich beim TDG etc. um Verbraucherschutzgesetze. Dieses wird auch immer bei jedem Rechtspruch berücksichtigt werden. Siehe die entsprechenden Kommentare zu den Gesetzen (gibt es nicht im Internet, da müßt ihr schon noch in die Buchhandlung).
So lange der Verbraucher nicht gefährdet ist und damit zu schützen greifen die Gesetze nicht.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 09.05.2005 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2005 11:38
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system hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
und ob Bannertausch etc geschaeftsmaessig ist entscheiden immer noch Richter in dem Fall
da sind deine Ansichten so ziemlich egal.


Komisch: hierzu entscheiden Richter aber nichts. Also teilen sie meine Ansichten, das es hier nichts zu entscheiden gibt.


Kann Dir gerade mal nicht folgen - Bannertausch oder AdSense sind nach Auslegung einger Anwaelte schon "geschaeftsmaessig", da Du Werbung machst - Hier hat schlicht weg keiner Interesse bei einem Richterurteil sein Geld zu verschwenden.

Ich weiss nicht war daran so schwer zu verstehen ist ...


system hat geschrieben:

Und wer Angst hat der gehört bestraft. Zahlt doch alle eure Abmahnungen und sterbt vor Angst, dass ihr im Leben etwas falsch machen könntet.

Wer ständig Angst hat auf die Fresse zu fallen, muß halt sein Leben lang auf dem Boden kriechen.


Und wer kein Bock auf Rechte hat und es sich zu einfach macht, bekommt noch nicht mal nen Stuhl unter den Hintern um wie die anderen was vom Tisch zu essen. Vielleicht sollt dieser jemand auch sein Glueck in einem anderen Land versuchen...

system hat geschrieben:

Zusatz:
Ihr solltet euch mal die Intention des Gestzgebers verinnerlichen:
Es handelt sich beim TDG etc. um Verbraucherschutzgesetze. Dieses wird auch immer bei jedem Rechtspruch berücksichtigt werden. Siehe die entsprechenden Kommentare zu den Gesetzen (gibt es nicht im Internet, da müßt ihr schon noch in die Buchhandlung).
So lange der Verbraucher nicht gefährdet ist und damit zu schützen greifen die Gesetze nicht.


Du bist in jedem Moment den Du im iNet surfst Verbraucher.
oder wuerdest Du das abstreiten ?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 09.05.2005 11:40, insgesamt 3-mal bearbeitet
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