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Thema: Schöpfungshöhe vom 11.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schöpfungshöhe
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.01.2008 21:33
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so und nun beruhigen sich alle mal wieder
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marcobley
Threadersteller

Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 12.01.2008 22:50
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Die Anfangs frustrierten Texte wurden entschärft.
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snyda

Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 13.01.2008 04:42
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Langweilig!

Hat ulmer_hocker sich noch ein Wörterbuch gekauft?
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 14.01.2008 12:30
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mir drängt sich da einfach die frage auf, ob man überhaupt ein urherberrecht geltend machen kann? mir scheint das nach den auskünften hier im thread unmöglich. vorallem weil man ein nutzngsrecht, so habe ich das verstanden, erst geltend machen kann, wenn man eine schöpfungshöhe und damit ein urheberrecht geltend machen kann.

das macht auch erst auf den 2ten blick sinn, aber dennoch irgendwie unbefriedigent. als layouter muss man also die nutzung (ohne eien pos. auf dem auftrag) mit kalkulieren.

blöd!
 
marcobley
Threadersteller

Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.01.2008 16:42
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@nefliete

Genau so isses *zwinker*
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.01.2008 16:55
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Nefliete hat geschrieben:
mir drängt sich da einfach die frage auf, ob man überhaupt ein urherberrecht geltend machen kann? mir scheint das nach den auskünften hier im thread unmöglich. vorallem weil man ein nutzngsrecht, so habe ich das verstanden, erst geltend machen kann, wenn man eine schöpfungshöhe und damit ein urheberrecht geltend machen kann.

das macht auch erst auf den 2ten blick sinn, aber dennoch irgendwie unbefriedigent. als layouter muss man also die nutzung (ohne eien pos. auf dem auftrag) mit kalkulieren.

blöd!


Es gibt genügend Arbeiten, die die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Diese wird aber eben nicht allein dadurch erreicht, daß die Arbeit aus den Händen eines MG stammt.

Warum hier recht hohe Kriterien angelegt werden ist im Web problemlos zu recherchieren.

In erster Linie ist der MG oder Gebrauchsgrafiker nun einmal Handwerker, und kein Künstler. Ich bin immer wieder erschrocken darüber wie schlecht viele in der Branche tätige darüber informiert sind.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 14.01.2008 16:57
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@ safarifx:

mir scheint es, du kennst dich recht gut aus. könnte man nicht einfach die verwendung/bearbeitung der layouts von dritter seite einfach verbieten? oder kommt das einem nutzungsrecht gleich und von daher unwirksam?
 
drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.01.2008 17:05
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Nefliete hat geschrieben:
@ safarifx:

mir scheint es, du kennst dich recht gut aus. könnte man nicht einfach die verwendung/bearbeitung der layouts von dritter seite einfach verbieten? oder kommt das einem nutzungsrecht gleich und von daher unwirksam?


Das ist nur bei einer urheberrechtlich geschützten Arbeit (oder als Eigentümer) möglich - dafür reicht ein simpler Blick ins Gesetzbuch.

Da muß man sich nicht "auskennen", die Gesetzestexte kann jeder nachlesen.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mo 14.01.2008 17:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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