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Autor |
Nachricht |
marcobley
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.01.2008 20:32
Titel Schöpfungshöhe |
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Woran wird die Schöpfungshöhe bemessen?
Zuletzt bearbeitet von marcobley am Sa 12.01.2008 22:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.01.2008 20:37
Titel
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schön. und nu? oder sollte das ne antwort auf irgend ne frage in irgend nem fred sein?
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marcobley
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.01.2008 20:41
Titel
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Wer darf sich in der Design-Medienbranche / Grafikdesign / Webdesign Urheber nennen?
Zuletzt bearbeitet von marcobley am Sa 12.01.2008 22:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.01.2008 21:08
Titel
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Ay, wos bitte!? Was soll mir das jetz sagen?
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Elorie
Dabei seit: 07.12.2005
Ort: Braunschweig
Alter: -
Geschlecht:
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newbie
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Müchen, Moosach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Sa 12.01.2008 00:08
Titel Re: Schöpfungshöhe |
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marcobley hat geschrieben: | Dann könnt Ihr ein Geschmachsmusterschutz auf Eure Arbeit eintragen, welcher aber nochmals unter dem Kriterium Schöpfungshöhe bewertet wird. |
Du weißt daß du Urheberrecht nicht sonderlich eintragen mußt, ja?
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 12.01.2008 05:59
Titel Re: Schöpfungshöhe |
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marcobley hat geschrieben: | Egal wie krass Eure Arbeiten in allen Medienbereichen sind. (...) |
Du - ein Faden reicht.
http://www.mediengestalter.info/forum/41/rechte-am-kundenlogo-94248-1.html
Und das da:
"Wenn sie die Schöpfungshöhe, welche ein Gutachter oder Richter bestimmt nicht erfüllen, dann sind sie für den Arsch (...)"
und
"Nee, is allgemein für alle die als Grafiker oder Designer unterwegs sind. Um denen zu zeigen, dass Ihre Arbeit meisst nix Wert ist (jedenfalls vor dem BVG)."
Das ist Stuss, der aus Deinem Frust resultiert (und der wiederum basiert auf ziemlichen Kenntnislücken im Bereich Urheberrecht, Vergütung von Nutzungsrechten, Schöpfungshöhe usw.). Lass' gut sein.
BVG sind übrigens die Berliner Verkehrsbetriebe, was die damit zu tun haben sollen ...
c_writer
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marcobley
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2008
Ort: Berlin
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Sa 12.01.2008 11:09
Titel
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BVG, sorry, Bundesverfassungsgericht meinte ich.
Stuss kann es nicht sein, da ich seit einem Jahr in dieser Verhandlung stecke.
Sämtliche Punkte wie Nutzungs- Lizenz- und Urheberrecht sind mir eindeutig bekannt.
Ich habe telefonate und Schriftverkehr selbst mit dem Geschäftsführer der AGD geführt
und meinen Fall habe ich geschildert.
Wenn die Arbeiten keine Schöpfungshöhe im Sinne des deutschen Gesetzes erreichen, dann hat man keinen Anspruch auf das Urheberrecht im Sinne von §2 UrhG.
Ich erlebe es gerade selbst, also beweist mir das Gegenteil.
Es ist eine Grauzone im Gesetzestext.
Zuletzt bearbeitet von marcobley am Sa 12.01.2008 22:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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