mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 16:00 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Umfang und Gestaltung des Konzepts vom 07.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Umfang und Gestaltung des Konzepts
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
Autor Nachricht
Benutzer 33466
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 08.06.2009 13:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wheely hat geschrieben:
corepixel hat geschrieben:

Wenn ich jetzt bei den Feinheiten meines Folders merke, dass einige Sachen aus Konzeption doch net so hinhauen, wie teile ich den Jungs das mit? nen Update der Konzeption bzw ein "hinweisblatt" oder so?


Man sollte während der Konzeptionsphase das Ding auch mal praktisch durchspielen damit genau das nicht passiert.
Alternativ die Konzeption an kritischen Stellen etwas luftiger um dir bei der Umsetzung einen kleinen Korridor zu schaffen in dem du dich bewegen kannst.

Lächel


Das mir ja schon klar, hatte ich auch getan, nur kommt mir jetzt ne andere/bessere idee... *zwinker*
Und das konzept ist ja schon abgegeben. Nur wenn ich darauf Hinweise sollte das ja eigentlich keinen Stress geben, denn ich begründe das ja...!?
 
Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.06.2009 13:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

corepixel hat geschrieben:

Und das konzept ist ja schon abgegeben. Nur wenn ich darauf Hinweise sollte das ja eigentlich keinen Stress geben, denn ich begründe das ja...!?


Das Konzept *solltest* du am Tag der Umsetzung wiederbekommen und gibst alles erst am Ende komplett als Bündel *final* ab.

Aber selbst ein Nachtrag wäre nicht grundsätzlich falsch, auch in der realen Welt reifen manche Dinge erst während der Umsetzung. Gute Begründbarkeit vorrausgesetzt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 33466
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 08.06.2009 14:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wheely hat geschrieben:
corepixel hat geschrieben:

Und das konzept ist ja schon abgegeben. Nur wenn ich darauf Hinweise sollte das ja eigentlich keinen Stress geben, denn ich begründe das ja...!?


Das Konzept *solltest* du am Tag der Umsetzung wiederbekommen und gibst alles erst am Ende komplett als Bündel *final* ab.

Aber selbst ein Nachtrag wäre nicht grundsätzlich falsch, auch in der realen Welt reifen manche Dinge erst während der Umsetzung. Gute Begründbarkeit vorrausgesetzt.


Ne wir mussten das Konzept schon abgeben und haben halt immer noch bis zum 11.06 Zeit mit der eigentlichen Umsetzung. Der Ausbilder unterschreibt nur, dass wir 5,5 Stunden damit verbracht haben...
 
sockennase

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 08.06.2009 14:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wobei es natürlich auf darauf ankommt, wie groß deine änderung ist. ne kleinigkeit hinzufügen ist sicherlich kein problem, zu mal man ja nicht jede winzige kleinigkeit erläutern kann. wenn du eine ausführlich beschriebene sache hingegen gänzlich ändern möchtest ist das natürlich schwieriger...

aber dann kommt es eben auch darauf an:
wenn du das konzept "nur" dem ausbilder vorlegen musst.. wäre dein ausbilder vielleicht bereit ein neues konzept zu unterschreiben? ist deine neue idee wirklich so wichtig, dass du sie auf jeden fall umsetzten möchtest? reicht es vielleicht einen extra-erläuterungszettel/eine read-me-datei anzuhängen?

im notfall ihk fragen ^^"
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Abschlussprüfung Non-Print-Praxis Umfang
[AP05 - Praxis] Umfang und Vorgaben
W3 - Produktorientierte Gestaltung
Konzeption und Gestaltung
Gestaltung der Berater
[ZP08] Gestaltung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13
MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.