mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 10:43 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Umfang und Gestaltung des Konzepts vom 07.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Umfang und Gestaltung des Konzepts
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13  Weiter
Autor Nachricht
divinedesign

Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Hannover
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 22:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Pudel_des_Todes hat geschrieben:
Trippelkönig hat geschrieben:
@divinedesign & peppicolt:
Man darf nur das vorgegebene Bildmaterial verwenden! Ganz wichtig!!!
Unsere Lehrer haben gesagt, dass es sonst richtPunkteabzug gibt!


Ja, man darf keine zusätzlichen Bilder verwenden, aber eigene illustrationen sind ja ausschließlich erlaubt und das hab ich auch gemacht.



aber warum?? Ich sehe da den SInn nicht..wenn ich zum Beispiel ein eingescanntes Scribble oder Screenshots vom Satzspiegel einsetze ins Konzept sind das auch externe Bilddaten...was nun???
  View user's profile Private Nachricht senden
rixxor

Dabei seit: 28.01.2004
Ort: Dortmund
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 22:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hat aber unmittelbar mit der aufgabe zu tun. ist also erlaubt, ist ja quasi wie eine illustration.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
peppicolt

Dabei seit: 18.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 23:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

divinedesign hat geschrieben:
Pudel_des_Todes hat geschrieben:
Trippelkönig hat geschrieben:
@divinedesign & peppicolt:
Man darf nur das vorgegebene Bildmaterial verwenden! Ganz wichtig!!!
Unsere Lehrer haben gesagt, dass es sonst richtPunkteabzug gibt!


Ja, man darf keine zusätzlichen Bilder verwenden, aber eigene illustrationen sind ja ausschließlich erlaubt und das hab ich auch gemacht.



aber warum?? Ich sehe da den SInn nicht..wenn ich zum Beispiel ein eingescanntes Scribble oder Screenshots vom Satzspiegel einsetze ins Konzept sind das auch externe Bilddaten...was nun???


meine meinung! in der prüfung an sich ist es verboten ja, aber in der konzeption seh ich es nicht so eng. wenn ich zum bsp den papierhersteller meines verwendetn papiers benenne und zudem noch sein logo abbilde, was sollte daran verkehrt sein...
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 33466
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 02.06.2009 15:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie löst ihr das eigentlich, wenn man jetzt beim genauen Umsetzen des Folders merkt, man will doch lieber was anders machen als bisher im Konzept beschrieben. Dann einfach eine erweiterte Konzeption mit abgeben und drauf hinweisen, oder wie?
 
Silent

Dabei seit: 12.04.2007
Ort: Pforzheim
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.06.2009 16:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Irgendwie ist es total bescheuert.

Bin nach der neuen Verordnung (Konzeption u. Visualisierung) und habe da in der CD mehrere Textdateien zu verschiedenen Medienprodukten.

Ich soll im Schritt 1 folgendes tun:

Teil A)
Erstellen Sie auf Basis der beigefügten Aufgabenbeschreibung eine Konzeption für ein Corporate Design der Messe Logistica. Berücksichtigen Sie dabei die Aspekte Form, Bild, Farbe und Typografie.

Entwickeln Sie darauf aufbauend ein Designkonzept für die Messeveranstaltung "Logistica 2010" in Kombination aus Pront- und digitalen Medien. Berücksichtigen Sie dabei auch ein Direct-Mailing und eine Internet-Startseite (siehe Teil B)

Stellen Sie Ihr Konzept anhand von Skizzen oder digitalen Entwürfen dar.

So...was nun...in dem Ordner zur Aufgabe A) sind mehrere Produkte, wie z.B. Eintritskarte, Messetasche, Messebanner, Folder, Konferenzschild, Plakat, Titelseite einer Zeitschrift.

Soll ich denn jetzt irgendwie die einzelnen Dinger nur grob umsetzen oder so eben ein Konzept entwickeln, das beschreibt, wie Formen, Farben und andere Elemente auf den einzelnen Produkten eingesetzt werden können?
Wenn ich das mache...wieso wird mir dann so ausführlicher Text zu den einzelnen produkten geliefert? Und wenn ich da jetzt was anschneide kann ich das kleine bisschen auch noch machen echt...

Das dumme ist, dass man da keinen direkten Vergleich hat, wie jetzt bei der alten Verordnung. Wenn ich das wie die mit (Beratung) mache, ist es ja zu ausführlich und beschreibt nicht die Gestaltung an sich. Ach, wie immer...die ersten sind immer die Dummen... Lächel

Hat jemand auch das gleiche und weiss nicht weiter oder vielleicht doch?

Grüße
Silent
  View user's profile Private Nachricht senden
freigestellt

Dabei seit: 06.06.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.06.2009 16:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es steht nirgendwo dass man keine Bilder benutzen darf, ich habe auch eins im header als CI Detail!
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 33466
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 08.06.2009 12:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moinsen,

hatte das schon mal zwischendurch gefragt:
Wenn ich jetzt bei den Feinheiten meines Folders merke, dass einige Sachen aus Konzeption doch net so hinhauen, wie teile ich den Jungs das mit? nen Update der Konzeption bzw ein "hinweisblatt" oder so?
Wie macht ihr das (wen überhaupt)...?
 
Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.06.2009 12:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

corepixel hat geschrieben:

Wenn ich jetzt bei den Feinheiten meines Folders merke, dass einige Sachen aus Konzeption doch net so hinhauen, wie teile ich den Jungs das mit? nen Update der Konzeption bzw ein "hinweisblatt" oder so?


Man sollte während der Konzeptionsphase das Ding auch mal praktisch durchspielen damit genau das nicht passiert.
Alternativ die Konzeption an kritischen Stellen etwas luftiger um dir bei der Umsetzung einen kleinen Korridor zu schaffen in dem du dich bewegen kannst.

Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Abschlussprüfung Non-Print-Praxis Umfang
[AP05 - Praxis] Umfang und Vorgaben
W3 - Produktorientierte Gestaltung
Konzeption und Gestaltung
Gestaltung der Berater
[ZP08] Gestaltung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.