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Thema: [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden vom 21.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden
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lilly-line

Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.02.2006 10:33
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ja also, erstmal danke für deine mühe. *Thumbs up!*

also vom lesen her is mir noch nicht so janz klar jeworden, aba ick versuch mich am wochenende mal da reinzufummeln und sag bescheid ob icks verstanden hab.

wird schon.
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lou

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hannover
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 24.02.2006 10:41
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danke, dat hilft mir echt ma ein bißchen weiter * huduwudu! *

hab aber irgendwie die Kalkulatorische Abschreibung noch nich gerafft..und kann auch nichts im Netz finden....

Hat da jemand nen Plan oder kann irgend einen Link nennen?
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wildekatze

Dabei seit: 09.12.2005
Ort: Karlsruhe
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.02.2006 09:09
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wenn das anlagegut nach seiner vollständigen abschreibung noch im Betrieb bleibt muss es in den Büchern mit einem erinnerungswert von 1€ weitergeführt werden.

die Abschreibungsdauer wird von den finanzbehörden festgelegt und beträgt bei Computer zur EDV etwa 2- 4 Jahre und bei Computer zur Bildbearbeitung ist eine Abschreibung schon nach zwei Jahren möglich bei Möbel etwa 10 Jahre und bei Druckmaschinen bis zu zwölf jahren.

ohne gewehr * Ich geb auf... *
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D_SIGN2K

Dabei seit: 08.09.2004
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.02.2006 14:25
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Kann jemand zum besseren Verständnis die Formeln zusammenfassen?

So dass ich es auch blick Mädchen!
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Veronika Mezergue

Dabei seit: 27.02.2006
Ort: München
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.02.2006 17:30
Titel

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Hallo, mein Name ist Veronika (kurz: Vroni), und wollte mal wissen ob ich hier die vorveröffentlichten Zwischenprüfungen
2006 bekommen kann. Würde alles dafür tun, weil ich total verzweifelt bin!

Hatte nämlich vorher mit Computern nichts am Hut.

Brauche sie dringend... kann mir keiner helfen? S O S[img]http://www.mediengestalter.info/images/smiles/icon_razz.gif
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lona-pe

Dabei seit: 26.02.2006
Ort: AN-WB
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.02.2006 23:39
Titel

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Nun mein erster Beitrag... ich hoffe ich kann damit irgendwem weiterhelfen. * Keine Ahnung... *

In der Schule kauen wir jetzt das Thema Abschreibung nach langem Betteln noch einmal durch.
Hier nun der erste Zwischenstand für alle ZP-Streber: * Ja, ja, ja... *

Jo! Abschreibung

Das betriebliche Anlagevermögen unterliegt einem Wertminderungsprozess.
Ausgenommen davon sind Grundstücke und einige unbedeutende Posten.

Gründe für die Wertminderung:
- technischer Verschleiß durch Abnutzung
- Technische Veralterung
- Korrosion
- Bedarfsverschiebung
- Substanzverringerung

Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 410 Euro dürfen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.
Wenn man von Abschreibung spricht, sind immer Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von > 410 Euro gemeint.

Bilanzielle oder steuerliche Abschreibung

Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) erfasst. In der Bilanz werden die Vermögenswerte und die Abschreibungsbeträge wertberichtigt. Die Festlegung der Höhe bilanzieller Abschreibung erfolgt unter Betracht handels- bzw. steuerrechtlicher Vorschriften.
Der Gesetzgeber hat in branchenspezifischen Richtlinien Abschreibungshöchstsätze festgelegt. Bei einem normalen Wertminderungsprozess, der im Regelfall über einen längeren Zeitraum abläuft, wird im Steuerrecht anstelle des Abschreibungsbegriffs der Ausdruck AfA (Absetzung für Abnutzung), benutzt.
Im Steuerrecht steht Abschreibung für eine einmalige Wertminderung. Im Handelsrecht heißt diese einmalige Wertminderung Sonderabschreibung (z.B. Sturm-, Wasserschäden, Diebstahl, Maschinenbruch,…).
Der Steuergesetzgeber sieht die lineare Abschreibung als Normalfall an. Ein Übergang von der linearen zur degressiven Abschreibung ist nicht erlaubt., ein Wechsel von degressiv zu linear ist zugelassen.Ausgangsbetrag der bilanziellen Abschreibung ist der Anschaffungswert (Anschaffungspreis + Aufstellung + Installationskosten).

Die Anlagekartei

Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Anlagenachweis zu führen. Es wird empfohlen für jedes Anlagegut eine Karteikarte anzulegen, auf der die wichtigsten Daten vermerkt sind.

- Anlagenbeschreibung
- Anschaffungsdatum
- Lieferant
- Anschaffungswert
- Geschätzte Nutzungsdauer
- Abschreibungssatz
- Kostenstelle in der das Anlagegut aufgestellt ist
- jährlich berücksichtigter Abschreibungsbetrag
- jeweils errechneter Restwert
- Reparaturen und Erweiterungen

Für den Anfang muss das wohl genügen... *Schnief*
Allen viel "Spaß" * Ich geb auf... * beim PAUKEN!
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anri

Dabei seit: 16.06.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.02.2006 10:55
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Danke, lona-pe!! *Thumbs up!*


Veronika Mezergue hat geschrieben:
(...) wollte mal wissen ob ich hier die vorveröffentlichten Zwischenprüfungen 2006 bekommen kann. Würde alles dafür tun, weil ich total verzweifelt bin!

So wie ich das mitbekommen habe wirst du nirgends online alte Prüfungen* oder originale Prüfungsfragen finden, da diese dem Urheberrecht des ZFA unterliegen. Würden die also irgendwo veröffentlicht, wäre dies Verletzung des Urheberrechts (es sei denn, die ZFA tut es, was recht unwahrscheinlich ist *zwinker* )

Siehe auch Guck rechts! [FAQ] Prüfungen veröffentlichen


<edit> *Also mit "alte Prüfungen" meine ich die gestellten Aufgaben. Die Ergebnisse, also quasi die "Lösungen" einiger Leute kannst du hier in der Prüfungsgalerie oder auf der ZFA-Seite finden. Hatte das aber so verstanden gehabt, dass du das net meintest. </edit>


Zuletzt bearbeitet von anri am Di 28.02.2006 11:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wildekatze

Dabei seit: 09.12.2005
Ort: Karlsruhe
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.03.2006 09:16
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Formeln

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Lineare Abschreibung:

jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten : Nutzungsdauer

degressive Abschreibung:

järliche Abschreibung = aktuelle Buchwert * Abschreibungssatz

sonstiges

Abschreibungssatz = 100% : X Jahre

Wertminderung nach einem Jahr = Abschreibungssatz % vom Anschaffungspreis

Wertminderung nach X Jahren = Wertminderung nach einem Jahr * X

Buchwert nach X Jahren = Wertminderung nach einem Jahr * X Jahre
Neuwert - Wertverlust nach X Jahren = Buchwert nach X Jahren

aus Prüfungsbüchern und schulunterricht!!!!!
finde ich sehr wichtig!!
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