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Thema: [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden vom 21.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [ZP06] Fragensammlung Abschreibungsmethoden
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anri

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Verfasst Mo 13.03.2006 12:05
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sunnybj83 hat geschrieben:
Ich kann hier aber min. noch 5 andere Methoden finden!
Also morgen wird sie wohl nur das abfragen, was sie uns beigebracht hat,
aber wie wichtig sind die anderen für die ZP?

Wir haben von unserem Lehrer auch extra noch einen Zettel zur Abschreibung fuer die ZP bekommen. Und da waren auch nur Abschreibung allgemein, lineare und degressive Abschreibung drauf...
Wenn die bei euch extra nochmal eben 'ne Klausur zu dem Thema nur als Vorbereitung zur ZP schreiben, faehrst du mit den Inhalten schon ganz sicher, wuerd ich jetzt mal sagen...

Ich denke man sollte auch beachten, dass zu jedem der vorgegebenen Themen jeweils nur eine einzige Frage dazu drankommt (wenn ich das richtig verstanden habe) - unendlich tief ins Detail kann man ja bei JEDEM Thema lernen, aber ob's das bringt * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von anri am Mo 13.03.2006 12:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
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Verfasst Mo 13.03.2006 16:58
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Habe heute nach der Klausur nochmal nachgehakt, was nun mit den anderen Methoden ist.
Meine Lehrerin tippt darauf, dass wir ne lineare rechnen müssen, allerhöchstens ne degressive.
Aber da andere als lineare, degressive, leistungs oder Sonderabschreibung in unserem Bereich
gar keine Anwendung finden würde man es auch nicht fragen.

Sie kann zwar keine Garantie geben aber die Frau hat Erfahrung.
Ich werde mich außer mit den vier Methoden jedenfalls nicht noch mit 5 weiteren verrückt machen.
Da gibt es noch genug anderes was ich lernen sollte *zwinker*
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poorchen

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Verfasst Mo 13.03.2006 16:59
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Danke für die Info *zwinker*

Naja, über die anderen drüberlesen werde ich mal, aber jetzt weiß ich, auf welche ich mich definitiv konzentriere Lächel
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anflo

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Verfasst Mo 13.03.2006 17:02
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Wie berechnet man denn eine Leistungsbezogene Abschreibung und eine Sonderabschreibung? Bzw. was ist die Sonderabschreibung. Die beiden fehlen mir irgendwie. Hä?
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
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Verfasst Mo 13.03.2006 19:58
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Sonderabschreibung ist sehr einfach, musste gar nicht berechnen!
Du schreibst einfach den Restlichen Buchwert ab.

Das darfst du aber nur, (Ich nehm mal ein Auto zum beispiel) wenn du das auto zu schrott fährst oder es verkaufst.
Sprich, du schreibst etwas ab, dass in deinen Firmen vermögen nicht mehr länger existiert.
Das machst du dann sofort und komplett.

Eine Sonderabschreibung ist auch, wenn du Güter lagerst (z.B. Eisen) und das an wert verliert.
Dann kannst du die differenz ebenfalls abschreiben, weil das was sich in deinem Lager befindet ja nicht mehr soviel wert ist wie du bezahlt hast.

Dann gibt es noch Sonderabschreibungen die sich der Staat ausgedacht hat.
Wenn du z.b. ein umweltschonendes Produkt kaufst, dass aber evtl. teurer ist als das andere, dann lockt der Staat dich damit, dass du es in einer kürzeren Zeit abschreiben kannst.

Zur Leistungsabschreibung leg ich auch gleich ein beispiel rein
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
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Verfasst Mo 13.03.2006 20:11
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so, leistungsbezogene Abschreibung:

Wir nehmen an eine Firma hat einen Firmenwagen gekauft.
Da der Chef nen SLK wollte mit allem Schnickschnack kostet der auch gleich 80.000€
Das Auto sollte mal locker 200.000km in seinem Leben schaffen.

Dann haben wir:
Anschaffungskosten von 80.000€
gesammt Laufleistung von 200.000km

wenn du nun die AK durch die LL teilst, dann weißt du wieviel du pro gefahrenden km im Jahr abschreiben darfst.
in diesem falle wären das (80000:200000=0,4) 40 cent.

im zu betrachtendem Kalenderjahr ist dein chef nun 50.000km gefahren.
da man 0,4€ pro km abschreiben kann, schreibst du (0,4x50000=20000) 20.000€ ab.

--------------------------

wichtig zu beachten ist, dass man keine gleichmäßige abschreibung hat, sie richtet sich immer nach den gefahrenden km im jahr. wenn dein chef mit der kutsche auch noch privat in den urlaub fahrt, dann muss er natürlich ein fahrtenbuch führen, damit man diese km dann abziehen kann. man darf nur gewerblich verfahrende km abschreiben!

hab ich was vergessen?
frag nach *zwinker*
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anflo

Dabei seit: 28.02.2006
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Verfasst Mo 13.03.2006 20:17
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Super-1000-Dank!!!! * Ich bin unwürdig *
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
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Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.03.2006 20:18
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Blackbird hat geschrieben:


Die degressive Abschreibung
Sie ist eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Sie kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern im ersten Jahr bis zum dreifachen des linearen AfA-Satzes betragen, höchstens aber 20 Prozent (30% bis zum Jahr 2000). Die degressive Abschreibung führt niemals zu einer vollen Abschreibung auf den Wert 0 €. Daher ist es möglich und sinnvoll nach einigen Jahren auf die lineare Abschreibung überzugehen. . . .


aufpassen ihr lieben!
wir haben eine neue Regierung!
seit diesem jahr darf man wieder 30% abschreiben

ich liebe das deutsche steuerrecht . . . * Nee, nee, nee *


Zuletzt bearbeitet von sunnybj83 am Mo 13.03.2006 20:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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