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Thema: ergebnis der praktischen anfechten vom 18.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> ergebnis der praktischen anfechten
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Beach-Bomb

Dabei seit: 06.02.2008
Ort: Saarbrücken
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 11:56
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ich würde sagen du wirst auf den von dir unterschriebenen vertrag verwiesen und kannst wieder gehen. * Keine Ahnung... *
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Pudel_des_Todes

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 07.07.2009 12:26
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ich hab keinen vertrag unterschrieben und werde widerspruch einlegen. die frage ist für mich nur wie und wie ich das formulieren soll.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 16:31
Titel

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Pudel_des_Todes hat geschrieben:
ich hab keinen vertrag unterschrieben und werde widerspruch einlegen. die frage ist für mich nur wie und wie ich das formulieren soll.


Schreib denen doch einfach dass du der Meinung bist, dass deine Leistung nicht treffend bewertet wurde und du daher um einen persönlichen termin bittest, um deine Kritik am Ergebnis darlegen zu können.

Mehr nicht. Das ist ein formaler vorgang also reicht ein formales Anschreiben.

ps: Ich war der Meinung, dass das Geld kostet.
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Pudel_des_Todes

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 08.07.2009 09:00
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das kostet geld? das wäre ja eine bodenlose unverschämtheit....
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.07.2009 12:11
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Pudel_des_Todes hat geschrieben:
das kostet geld? das wäre ja eine bodenlose unverschämtheit....


Ich meine ich hätte das so im Kopf dass das gut "Bearbeitungsgebühr" kostete damals.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 08.07.2009 12:29
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type1 hat geschrieben:
Pudel_des_Todes hat geschrieben:
das kostet geld? das wäre ja eine bodenlose unverschämtheit....


Ich meine ich hätte das so im Kopf dass das gut "Bearbeitungsgebühr" kostete damals.

Hab ich auch so im Kopf. Fand ich auch unverschämt.
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Pudel_des_Todes

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 09.07.2009 14:06
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wisst ihr, wie viel?
na toll, da ist man dieser willkür ausgesetzt und kann nicht mal was tun wenn man kein geld hat.
das ist so unfair...
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.07.2009 15:45
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Die Frage ist, was man bei einer Totschlagsargumentation überhaupt erreicht. Es wird sicher niemand seine Meinung um 180 Grad ändern. Dann hättest du doch von vornherein schon eine andere Benotung erhalten. Wenn ein Prüfer zu einem Ergebnis kommt, dann kommt er dazu. Was sollte deine Argumentation daran ändern? Dann fühlt er sich nur in seiner "Prüferehre" verletzt.

Von daher lässt man so einen Einspruch manchmal lieber.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 09.07.2009 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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