Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Di 07.07.2009 16:31 Titel
Pudel_des_Todes hat geschrieben:
ich hab keinen vertrag unterschrieben und werde widerspruch einlegen. die frage ist für mich nur wie und wie ich das formulieren soll.
Schreib denen doch einfach dass du der Meinung bist, dass deine Leistung nicht treffend bewertet wurde und du daher um einen persönlichen termin bittest, um deine Kritik am Ergebnis darlegen zu können.
Mehr nicht. Das ist ein formaler vorgang also reicht ein formales Anschreiben.
Dabei seit: 19.11.2004 Ort: - Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 09.07.2009 15:45 Titel
Die Frage ist, was man bei einer Totschlagsargumentation überhaupt erreicht. Es wird sicher niemand seine Meinung um 180 Grad ändern. Dann hättest du doch von vornherein schon eine andere Benotung erhalten. Wenn ein Prüfer zu einem Ergebnis kommt, dann kommt er dazu. Was sollte deine Argumentation daran ändern? Dann fühlt er sich nur in seiner "Prüferehre" verletzt.
Von daher lässt man so einen Einspruch manchmal lieber.
Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 09.07.2009 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Mediengestalter.info ist ein Projekt von Webformatik:: Forensoftware: phpBB