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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 16:16
Titel Aufschluesselung der praktischen AP |
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Servus. Mods bitte nicht slappen, falls ich irgendein Thread uebersehen haben sollte.
Ich hab heute meine Ergebnisse bekommen. In der theoretischen hab ich gemuetliche 93 Punkte, in der praktischen 77. Waehrend bei der Theoriepruefung eine Aufschluesselung der verschiedenen Punkte zu sehen ist, konnte ich beim Praxisteil nur die 77 Punkte dastehen sehn. Nachdem der IHK Mensch seine 3 Stunden (!!!) Mittagspause beendet hatte, wurde mir offenbart, dass ich kein Recht habe, eine weitere Aufschluesselung der Noten (Typo, Gestaltungsidee, Bildverwendung, technische Umsetzung) einzusehen. Mir wurde gesagt, dass ich das Recht habe Einspruch gegen das Pruefungsergebnis einzulegen. Doch da ich ja nicht mal ein Plan habe, warum ich nur 77 Punkte habe, will ich auch nicht einfach Einspruch einlegen. Nun die Frage: Wie komme ich an eine Einzelaufschluesselung ohne Einspruch einzulegen (was ich dann ja immer noch machen kann). Habe ich wirklich kein Recht darauf?
Mfg,
dIem
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nhgrafix
Dabei seit: 13.05.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 16:20
Titel
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Ja, hast du, ich war vor 2 stunden bei der IHK mir die Aufschlüsselung anschauen und werde nächste Woche Einspruch erheben.
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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 16:22
Titel
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Bist du dir da gaaaaaanz sicher? Denn wenn, dann haben die IHK Leutz ma direkt angelogen, was ich mir eigentlich kaum vorstellen kann
Ist das vielleicht von IHK zu IHK unterschiedlich? Die Argumentation von ihm war, dass sie dann 10 Mitarbeiter mehr brauchen. Moeglich wenn sie allle immer 3 Stunden Mittagspause machen
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nhgrafix
Dabei seit: 13.05.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 18:23
Titel
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Ja bin ich, ich weiß nur nicht ob das von IHK zur IHK verschieden ist...
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Jess
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 19:06
Titel
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Da jede IHK autonom ist, gibt es leider keine einheitliche Regelung.
Traurig, aber wahr, dass manche erst Einspruch erheben müssen um die Aufschlüsselung zu erfahren.
Ich weiß auch nur, dass es 90 Punkte in der Praktischen sind. Natürlich will ich mich darüber nicht beschweren, aber interessieren würde es mich schon wieviel Punkte ich genau habe und wo mir welche fehlen.
An den Regelungen können wir leider nichts ändern.
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zinni
Dabei seit: 06.02.2004
Ort: Trier
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 21:59
Titel
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Ich würde sagen, dass du immer ein Recht auf Akteneinsicht hast.
Überall wo was über dich, deine Leistungen usw. steht MUSS dir zugänglich gemacht werden.
Das ist ein Grundrecht jedes Bürger überall!
Du darfst ja auch zur Polizei gehen und fragen, ob sie was über dich haben....
Ich hab zuerst Einspruch eingelegt und hab dann Akteneinsicht bekommen.
Da hat der IHK-Mann gemeint: "Wir hätten das auch einfacher und unbürokratischer machen können!"
Ruf am besten mal auf der IHK an...so ein Einspruch ist ne Menge Papierkram für die!
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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 23:29
Titel
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Ich bin bei denen vorbeigelatscht und der hat mir ins Gesicht gesagt, dass ich Einspruch einlegen muss um an die Teilnoten zu kommen, weil Aufwand blablablabla...
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Lunadea
Dabei seit: 28.09.2004
Ort: Heidelberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 01.08.2005 12:48
Titel
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dIem hat geschrieben: | Ich bin bei denen vorbeigelatscht und der hat mir ins Gesicht gesagt, dass ich Einspruch einlegen muss um an die Teilnoten zu kommen, weil Aufwand blablablabla... |
Sei froh, dass Dir wenigstens was gesagt wurde ... Ich zweifel gerade an der Fähigkeit der IHK-Mitarbeiter ... Ich hab gerade bei meiner (zuständigen) IHK angerufen und wollte mich zur zuständigen Person weiterleiten lassen. Guter Vorsatz - die an der Info hat´s versucht, dann war das Gespräch weg und seitdem ist dort besetzt (seit 15 Minuten)
Also wenn die nichtmal ein Telefon sinngemäß bedienen können *grumml*
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