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Thema: Akut - Kündigen oder kündigen lassen? vom 17.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 12:58
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Zeithase hat geschrieben:
Ausrastafari hat geschrieben:
Letztendlich habe ich die fristlose Kündigung unterschrieben und mich gestern bereits arbeitslos gemeldet. Mit meiner Ex-Chefin habe ich vereinbart, dass sie die Kündigung aufhebt sobald ich eine neue Stelle gefunden habe.


Wie soll das gehen?


Die Kündigung ist empfangspflichtig. Man muss den Erhalt bestätigen (glaube ich).
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:18
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Meine Frage ging dahin, wie und in welchem rechtlichen Rahmen (bzw. mit welchen Konsequenzen) sie die Kündigung aufheben will.

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Do 20.01.2011 13:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:24
Titel

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Ausrastafari hat geschrieben:
Einer unserer Kunden, zu dem ich persönlich nen sehr guten Draht habe, ist Arbeitsrechtler.
Diesen habe ich kontaktiert und mit ihm meine Möglichkeiten durchgesprochen.


Mich interessiert viel eher... was hat der Arbeitsrechtler gesagt?
Hast du keine Chance, ist die Kündigung zu 100% gerechtfertigt, obwohl du dich in der Ausbildung
befindest und in dem Laden so einiges schief läuft, was auch deren Rechte und Pflichten als Ausbilder
angeht und sich auf dich projiziert?!

Mir klingt es zu sehr nach: Die Flinte ins Korn werfen ^^
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:25
Titel

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mode93 hat geschrieben:
Zeithase hat geschrieben:
Ausrastafari hat geschrieben:
Letztendlich habe ich die fristlose Kündigung unterschrieben und mich gestern bereits arbeitslos gemeldet. Mit meiner Ex-Chefin habe ich vereinbart, dass sie die Kündigung aufhebt sobald ich eine neue Stelle gefunden habe.


Wie soll das gehen?


Die Kündigung ist empfangspflichtig. Man muss den Erhalt bestätigen (glaube ich).


Du musst den Erhalt bestätigen, wenn er per Einschreiben kommt.... du kannst die Annahme aber auch verweigern.
Unterschreiben musst du garnichts - und ich würde auch niemals eine Kündigung unterschreiben.
Für den Chef reicht es, wenn er dir die Kündigung unter Zeugen oder per Einwurfeinschreiben zustellt.

Gibst du eine Unterschrift, kann es sein, dass das Arbeitsamt sagt, dass es ein Aufhebungsvertrag wäre... und dann droht eine Sperre.
Ein Kollege von mir hat auch seine Kündingung unterschrieben - dumm denn das Gericht hat ihm keine Abfindung zugesprochen. Ich habe nciht unterschrieben obwohl der Chef es wollte und meinte, ich sollte nicht rumzicken Lächel
Hinterher hat es noch nen Kleinen Abfindungsbonus gegeben, der Richter war gnädig mit mir Grins


Zuletzt bearbeitet von Beluga am Do 20.01.2011 13:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:34
Titel

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Beluga hat geschrieben:
Gibst du eine Unterschrift, kann es sein, dass das Arbeitsamt sagt, dass es ein Aufhebungsvertrag wäre... und dann droht eine Sperre.


Quatsch mit ganz viel Soße.
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Ausrastafari
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: FFM
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:42
Titel

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type1 hat geschrieben:
Schweigen ist silber, Reden ist gold.

Grins
Grins Meinen Erfahrungen nach ist Schweigen eher Zinn, möglicherweise sogar Unzinn.

Zeithase hat geschrieben:
Ausrastafari hat geschrieben:
Letztendlich habe ich die fristlose Kündigung unterschrieben und mich gestern bereits arbeitslos gemeldet. Mit meiner Ex-Chefin habe ich vereinbart, dass sie die Kündigung aufhebt sobald ich eine neue Stelle gefunden habe.
Wie soll das gehen?
Indem sie die Kündigung einfach zerreißt. Ist so als wäre sie nie ausgesprochen worden. Damit hat mein Vertrag wieder Bestand und ich kann mitsamt Vertrag zu einem anderen Ausbildungsbetrieb wechseln.

@deelicious: Ich hatte bereits in einem Vorangegangenen Post geschrieben, dass ich unter gegebenen Umständen in diesem Betrieb nicht weiter arbeiten kann und will. Da ein Anfechten der Kündigung im Falle einer Ausbildung allerdings nur zur Unwirksamkeit der Kündigung führen kann wäre es unsinnig.


Zuletzt bearbeitet von Ausrastafari am Do 20.01.2011 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:46
Titel

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Und was hast du bei der AfA angegeben warum du nun arbeitslos bist?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:47
Titel

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seal hat geschrieben:
Und was hast du bei der AfA angegeben warum du nun arbeitslos bist?


Das würde mich jetzt auch interessieren.
Ab hier fängt es an, fragwürdig zu werden.
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