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Thema: Akut - Kündigen oder kündigen lassen? vom 17.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 19:09
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Ausrastafari hat geschrieben:
hmmm... Das heißt ein Aufhebungsvertrag wäre wohl die einzige Methode, der Sperre zu entgehen.


Schwer. Das kann im Einzelfall einer Sperre entgegenwirken, wenn es für Dich ein wichtiger Grund ist, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Eine drohende Kündigung ist das zwar, aber die ist ja bei zwei vorausgegangenen Abmahnungen eher nicht unverschuldet. Um das abzukürzen: Du bist wahrscheinlich so oder so am Arsch.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mo 17.01.2011 19:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 17.01.2011 20:53
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Versuch, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.
Wenn du selber kündigst, darfst du nicht erneut die gleiche Berufsausbildung machen.
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm
Zitat:
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 20:57
Titel

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Du kannst auch wechseln wenn dein Ausbildungsbetrieb den Vertrag auflöst. Weiss ich so genau, weil mein Nachfolger in meinem Ausbildungsbetrieb zeitgleich mit mir abgehauen ist, da ich ihm in einer anderen Agentur was besorgt hab
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Ausrastafari
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: FFM
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 21:02
Titel

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Zitat:
Eine drohende Kündigung ist das zwar, aber die ist ja bei zwei vorausgegangenen Abmahnungen eher nicht unverschuldet. Um das abzukürzen: Du bist wahrscheinlich so oder so am Arsch.
Ich schreib ja bereits, dass ich eine etwas heftige Zeit hatte. Die Abmahnungen habe ich beide innerhalb von 4 Wochen bekommen im April und Mai 2010. Schwere Depression plus schwerer Konsum von hartem Alk und weichen Drogen (nur in meiner spärlichen Freizeit) machen es recht schwer, jeden morgen pünktlich auf der Matte zu stehen.

Dass ich am Arsch bin ist mir durchaus bewusst. Ich suche nur den am wenigsten schmerzhaften weg aus dieser Situation.
Dass ich eine gewisse Mitschuld an der Lage trage bedeutet ja wohl nicht, dass ich jetzt so hart wie nur möglich auf die Fresse fallen sollte, ja gerade zu jedwede Strafe verdient und zu akzeptieren habe!

Mein Plan ist nicht, als Gewinner aus dieser Sache raus zu kommen. Zu gewinnen gibt es für mich da nix, das ist klar.
Ich will nur nicht meine komplette Existenz verlieren, wenn es einen probaten Weg gibt, das ganze halbwegs glimpflich zu beenden.

bel hat geschrieben:
Versuch, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.
Wenn du selber kündigst, darfst du nicht erneut die gleiche Berufsausbildung machen.


Danke. Hab ich vor ein paar Minuten schon festgestellt.
Die eigene Kündigung ist damit raus.

phihochzwei hat geschrieben:
Du kannst auch wechseln wenn dein Ausbildungsbetrieb den Vertrag auflöst. Weiss ich so genau, weil mein Nachfolger in meinem Ausbildungsbetrieb zeitgleich mit mir abgehauen ist, da ich ihm in einer anderen Agentur was besorgt hab


Was bedeutet "den Vertrag auflösen"? Einseitiges Auflösen eines Arbeitsvertrages ist doch eine Kündigung oder meinst du was anderes? Da kann ich hinterher machen was ich möchte! Restriktionen gibt es da nur wenn ich kündige.

Der aktuelle Stand ist dann wohl...

~ Außerordentliche Kündigung durch den Ausbilder: 3 Monate keine Kohle vom Amt, macht sich Scheiße in der Vita
~ Ordentliche Kündigung durch mich: 3 Monate keine Kohle vom Amt, zum Berufswechsel gezwungen (kommt nicht in Frage, da nehm ich lieber die fristlose!)
~ Aufhebungsvertrag: abhängig vom Wohlwollen meiner soon-to-be Ex-Chefin, da sie den unterschreiben muss.

Hat der Aufhebungsvertrag noch irgendwelche Haken die ich grad nicht seh? Sonst noch Wege aus der Breduille?


Zuletzt bearbeitet von Ausrastafari am Mo 17.01.2011 21:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 17.01.2011 21:37
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bel hat geschrieben:
Versuch, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.
Wenn du selber kündigst, darfst du nicht erneut die gleiche Berufsausbildung machen.
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm
Zitat:
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden [...] 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.


Vom Aufhebungsvertrag kann ich nur abraten. Mein damaliger AG hatte mich überrumpelt und mir statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag angeboten, stellte es noch als großzügig dar, mit der Folge der 3monatigen Sperre. Leider bewertet das AA das nämlich genauso als ob du freiwillig gehst - also Finger weg vom Aufhebungsvertrag. Zumindest bei einem Arbeitsverhältnis.
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Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 22:13
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Also an deiner Stelle hätte ich schon vor Monaten mit der IHK gesprochen - wenn da keiner ans Telefon geht, dann hingehen. Oder Berufsschule, falls du da hingehst - da einen Lehrer oder Sozialpädagogen ansprechen.

Ansonsten sollte ein AG vorsichtig sein mit einer außerordentlichen Kündigung, da kann man normalerweise recht gut gegen an gehen.

Man hätte ja auch was gegen die 12h Tage mit Hilfe der IHK tun können.

Allerdings ist Alkhol und Drogen (auch mit Schicksalsschlag) wirklich selber schuld.
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Indra

Dabei seit: 06.11.2010
Ort: NRW
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 17.01.2011 22:13
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Aufhebungsvertrag ist immer schwierig vor dem Arbeitsamt zu verteidigen. Die sehen das immer so, dass du mit der Auflösung einverstanden warst und damit selber Schuld bist. Eine dreimonatige Sperre ist hier die Regel.

Ausnahme gibt es zum Beispiel wenn die Firma sowieso schließt (betriebsbedingte Kündigung), aber selbst in diesem Fall kann es sein, dass das Amt eine Sperre verhängt. Das ist von Region zu Region verschieden.

Da deine Abmahnungen schon so lange her sind, kannst du dagegen nicht mehr klagen... Allerdings meine ich, dass Alkoholabhängigkeit (weiß ja nicht wie weit das bei dir ging und möchte dir jetzt auch nicht zu Nahe treten oder etwas unterstellen) nicht direkt zu einer Kündigung führen darf, da es eine Krankheit ist und der Arbeitgeber dir erst die Chance zur Heilung z.B. durch Kur oder Entzug geben muss.

Ich weiß jetzt natürlich nicht auf was genau sich deine Abmahnungen bezogen haben...

Wünsche dir auf jeden Fall, dass du eine neue Stelle findest, in einer Firma, die dich nicht so ausnutzt.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 22:20
Titel

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Ist denn reden noch möglich?
Also nicht im Sinne von "wir kriegen uns schon wieder ein" sondern darauf bezogen, ob die Fronten so massiv verhärtet sind, dass nicht ein Vernichtungsfeldzug seitens deines AG dein weiteres fortkommen erledigt.
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