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Thema: Akut - Kündigen oder kündigen lassen? vom 17.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 13:54
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Ausrastafari hat geschrieben:
Indem sie die Kündigung einfach zerreißt.


Eine außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses, deren Erhalt Du bestätigt hast, nach X Wochen zerreißen. So so.

Ausrastafari hat geschrieben:
Ist so als wäre sie nie ausgesprochen worden.


Das heißt dann aber genau was im Bezug auf Deine Ausbildungsvergütung, Deine zu leistende Arbeit, etc? Bin ich ja gespannt, was dann im IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse steht, nachdem die IHK von der Kündigung und ein paar Wochen später von der Zerreißprobe erfährt.

Ausrastafari hat geschrieben:
Damit hat mein Vertrag wieder Bestand und ich kann mitsamt Vertrag zu einem anderen Ausbildungsbetrieb wechseln.


So so. Das scheint ja ein richtiger Experte für Arbeitsrecht zu sein, den Du da am Finger hast.
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 14:28
Titel

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seal hat geschrieben:
Beluga hat geschrieben:
Gibst du eine Unterschrift, kann es sein, dass das Arbeitsamt sagt, dass es ein Aufhebungsvertrag wäre... und dann droht eine Sperre.


Quatsch mit ganz viel Soße.


Wenn du meinst.... dann frage ich mich, warum das meinem Kollegen passiert ist? Er hat unterschrieben und wurde 3 Monate gesperrt. Siehe hierzu auch meinen letzten Satz - da war nämlich ein Anwalt dran!

Ein Anwalt hierzu:

Die verlangte Unterschrift kann aber auch mehr, als eine bloße Empfangsquittung enthalten. Das gilt zum Beispiel dafür, dass der Gekündigte, die Kündigung als rechtmäßig akzeptiert oder sogar auf weitere Ansprüche bzw die Geltendmachung im Klagewege verzichtet. Eine Pflicht, dies durch die eigene Unterschrift zu akzeptieren gibt es selbstverständlich nicht. Doch mehr noch: Vor einer solchen Unterschrift sei gewarnt. Diese Unterschriften sollten Sie nur dann leisten, wenn Sie sich über die Folgen im Klaren sind. Haben Sie das Gefühl nicht abschätzen zu können, ob noch Ansprüche bestehen, sollten Sie sich unbedingt Bedenkzeit erbitten und diese Fragen klären.


Und ich denke, dass KEINER die Folgen abschätzen kann die sich aus einem geschickt formulierten Wortlaut heraus ergibt! Viele Firmen lassen da gute Leute (Anwälte) ran, die solche Kündigungsschreiben geschickt formulieren!

Die einzige Unterschrift die ich geben würde, wäre dem Postboten für den Empfang - auf der Kündigung direkt würde ich nie was Unterzeichnen.... wer weiß, was hinterher hinzugefügt wird?!?


Zuletzt bearbeitet von Beluga am Do 20.01.2011 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2011 14:35
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Den Fall deines Kollegen kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Deine Aussage, dass grundsätzlich die Unterschrift auf einer Kündigung zur Sperrung bei der AfA führen kann bzw. als Aufhebungsvertrag gewertet wird, ist schlichtweg FALSCH.

Natürlich sollte man das Kündigungsschreiben vorher lesen und im Zweifel (wenn man den Inhalt nicht "versteht") keine Unterschrift leisten. "Verstecken" kann man darin (auch Anwälte) nichts, es ist immer herauszulesen was Inhalt des Schreibens ist. Zum Beispiel könnte ein Hinweis auf Abfindung, Verzicht auf Kündigungsschutzklage enthalten sein ... das ist im Einzelfall zu prüfen, wie oben erwähnt.
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