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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 18.01.2011 10:38
Titel
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phihochzwei hat geschrieben: | Du kannst auch wechseln wenn dein Ausbildungsbetrieb den Vertrag auflöst. Weiss ich so genau, weil mein Nachfolger in meinem Ausbildungsbetrieb zeitgleich mit mir abgehauen ist, da ich ihm in einer anderen Agentur was besorgt hab |
war datt nich der chris?
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2011 13:50
Titel
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Mac hat geschrieben: | Wenn er die frsitlose Kündigung schon hat, dann würde ich IN JEDEM FALL einen Arbeitsrechtler/Fachanwalt hinzuziehen.
Eine Fristlose Kündigung innerhalb einer Ausbildung ist schon sehr ordentlich zu begründen. Und das wird nicht in allen Fällen gelingen. Es könnte zb sein, dass die Abmahnungen nicht gültig sind ...
Also ab zum Anwalt. |
word!
Ab zum Anwalt!
Selbst kündigen würde ich in gar keinem Fall, außer du möchtest die Ausbildung und den Beruf sowieso nicht weiter erlernen.
Mich würde der Grund zur fristlosen Kündigung interessieren. Hast du deinen Chef geschlagen? Hast du auf der Arbeit Alkohol getrunken, Drogen genommen? Aber was auch immer: nicht selbst kündigen, die fristlose Kündigung entgegen nehmen, wenn es denn so kommt und ab zum Anwalt gehen!
Da spielen doch mehrere Faktoren ne Rolle: waren die Abmahnungen wirklich gültig. Ist die Zeit zu den letzten zwei Abmahnungen eventuell schon "lang genug her", so dass sie gar keine Gültigkeit für die fristlose Kündigung besitzen. Sind die Abmahnungen und der Kündigungsgrund alle aus dem selben Grund erfolgt. Sind die Gründe überhaupt ausschlaggebend genug, um einen Azubi zu kündigen? Ist die Ausbeuterei in dem Betrieb (Arbeitsstunden ohne Freizeitausgleich etc.) nicht sogar ein grund für deine Schieflage und hat er diese provoziert. Etc. pp. Ab zum Anwalt! selbst wenn du da nicht mehr arbeiten willst!
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2011 14:25
Titel Re: Akut - Kündigen oder kündigen lassen? |
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Ausrastafari hat geschrieben: | Außerdem findet praktisch keine Ausbildung statt. Das wurde mir bei Antritt der Ausbildung bereits gesagt ... |
Ist das nicht auch ein offen zugegebener Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag?
Auch von mir der Rat, Kündigung entgegennehmen und dann sofort zum Anwalt! Der Hebel, an dem du sitzt, ist auf jeden Fall länger als du denkst
Mir scheint du brauchst auch dringend ein Gespräch mit jemanden, der dich und dein Selbstbewußtsein wieder aufbaut. Darum solltest du dich auch kümmern.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 18.01.2011 14:28, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Horst Horstenhorst
Dabei seit: 05.05.2004
Ort: Hamburg
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2011 15:12
Titel
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"Entweder kündigst du oder ich kündige dich" das auf nem Tonband und du bekommst sie wegen erpressung dran.
Ich hatte mal was ähnliches. "Entweder es passiert ab sofort nie wieder irgendwo ein Fehler oder ich werde euch das Gehalt entsprechend kürzen. Und ab morgen habt ihr Putzdienst, die Putzfrau ist mir zu teuer."
Ich rate dir auch zum Anwalt und parallel würde ich alle Ausbildungsbetriebe im Umkreis anrufen und anfragen, kostet nichts und geht schnell.
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2011 15:48
Titel
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Gibt es für Azubis und Bafög Empfänger nicht sogar einen Gutschein beim Sozialamt für eine kostenlose Rechts-Erst-Beratung?
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Scan7
Dabei seit: 24.01.2010
Ort: Bremerhaven
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2011 14:36
Titel
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Jap gibt es...
der antrag wird auch relativ zügig gewährt
naja von stadt zu stadt sicher unterschiedlich...
ps. diesen schein gibt es auch für arbeitslose
viel glück dir...
gruß
Zuletzt bearbeitet von Scan7 am Mi 19.01.2011 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2011 15:12
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wie ist es denn bisher ausgegangen? das gespräch war ja gestern nachmittag?
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 19.01.2011 15:29
Titel
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Horst Horstenhorst hat geschrieben: | "Entweder kündigst du oder ich kündige dich" das auf nem Tonband und du bekommst sie wegen erpressung dran. |
Ganz sicher nicht.
Auch wenn's witzig gemeint ist - solche Ratschläge sind nicht hilfreich. Vielleicht mal nachschlagen, was "Erpressung" im strafrechtlichen Sinne überhaupt ist. Und dann, was Üble Nachrede und Falsche Verdächtigung für Folgen haben können, und zwar nicht nur straf- sondern auch zivilrechtlich. Und das verdeckte Mitschneiden von Telefonaten oder Gesprächen ist ebenfalls strafbar und genau deshalb sind solche Gespräche auch nach BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr nicht gerichtsverwertbar.
b.
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