mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 23:50 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Akut - Kündigen oder kündigen lassen? vom 17.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Akut - Kündigen oder kündigen lassen?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
Autor Nachricht
Ausrastafari
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: FFM
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also erstmal vielen Dank an euch alle, die mir ihren Senf zur Verfügung stellen * Ich bin unwürdig *
Habt mir schon ein gutes Stück weitergeholfen.

Sehe ich das nun richtig, die dreimonatige Sperre bekomm ich in jedem Fall..?
Wäre ja ärgerlich. Komme ohne Einnahmen allerhöchstens 2 Monate durch.

Also die Alkohol-und-Drogen-Nummer (btw keine Sucht, eher vorübergehender Exzess) ist natürlich keine Heldentat, die Abmahnungen habe ich allerdings wegen zweier Verspätungen (No.1) und eines Tages, an dem ich garnicht kam, (No.2) in Folge meiner Ausschweifungen, bekommen. Die gründe hierfür sind in der Firma nie bekannt geworden.

@ Kipperlenny:
Weshalb ich die übertriebenen Arbeitszeiten toleriert habe schrieb ich ja bereits im ersten Post. Dass man da etwas hätte tun können ist mir bewusst.
Gegen die fristlose Kündigung vorgehen möchte ich nicht, da ich nicht glaube, in diesem Betrieb unter gegebenen Umständen weiter arbeiten zu können.

Indra hat geschrieben:
Ausnahme gibt es zum Beispiel wenn die Firma sowieso schließt (betriebsbedingte Kündigung),[...]
Eine betriebsbedingte Kündigung werde ich wohl nicht bekommen. Auch wenn es dem Geschäft wirklich nicht gut geht und eine gewisse Gesprächsbasis noch vorhanden ist werde ich meine zukünftige ehemalige Vorgesetzte wohl nicht zu einer Geschäftsaufgabe überreden können. *ha ha*

Mein Hauptproblem aktuell ist wohl am ehesten der Zeitdruck. Habe bei meiner Noch-Chefin morgen Nachmittag nen Termin. Dann will sie entweder meine Kündigung oder ich bekomm ihre. Wäre die letzte Chance, um z.B. über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Bin morgen um 9 erstmal auf dem Arbeitsamt, sollte bis dahin auch ne Rückmeldung von der IHK haben. Falls ich es noch schaff fahr ich vor meinem finalen Termin noch bei der IHK vorbei. Was anschließend nicht geklärt ist wird wohl nichtmehr geklärt werden.

type1 hat geschrieben:
Ist denn reden noch möglich?
Prinzipiell ja. Hast du noch ne Idee worüber?
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ausrastafari hat geschrieben:

type1 hat geschrieben:
Ist denn reden noch möglich?
Prinzipiell ja. Hast du noch ne Idee worüber?


Wie worüber?
Es muss doch dein oberstes Ziel sein, möglichst unbenachteiligt aus der Sache rauszukommen, was deine weitere berufliche Laufbahn betrifft. Wenn noch Redebereitschaft da ist kommst du nicht drumherum, den Arschkriecher zu machen, und darum zu bitten, dass eine unumgängliche Trennung so zustande kommt, dass dich das im weiteren Wunsch eine MG-Lehre woanders aufzunehmen nicht hindert. Und das kann am besten funktionieren, wenn dir sowohl der Betrieb nicht reingrätscht, und du die IHK auf deine Seite ziehst.

Mein allererster Punkt in einem Gespräch wäre die Bitte um Aufschub, um deine Möglichkeiten zu checken. Und das nicht in zwei Stunden hier im MGI.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ausrastafari hat geschrieben:
Gegen die fristlose Kündigung vorgehen möchte ich nicht, da ich nicht glaube, in diesem Betrieb unter gegebenen Umständen weiter arbeiten zu können.


Aber sie könnte in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden, wodurch die Sperre entfällt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ausrastafari
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2010
Ort: FFM
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

type1 hat geschrieben:
Wie worüber?
Mit "worüber reden" meinte ich nur, ob du noch einen neuen Lösungsansatz weißt.

type1 hat geschrieben:
Mein allererster Punkt in einem Gespräch wäre die Bitte um Aufschub, um deine Möglichkeiten zu checken. Und das nicht in zwei Stunden hier im MGI.
Das werde ich morgen natürlich versuchen, kann mich aber nicht darauf verlassen, dass das klappt.

Ich suche hier auch nicht nach einer Patentlösung für mein Problem (nehme ich natürlich gerne an wenn jemand eine hat Lächel ) sondern nach Informationen und Input von Menschen die mehr wissen als ich oder schonmal in einer ähnlichen Situation waren. Ich bin einfach etwas überfordert mit der Situation und vor allem mit der dazugehörigen Deadline und versuche mir eine Meinungs- und Faktenbasis zu schaffen, auf der ich Entscheidungen treffen und mit der ich mich auf das morgige Gaspräch vorbereiten kann.

Kipperlenny hat geschrieben:
Aber sie könnte in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden, wodurch die Sperre entfällt.
Wenn ich in Arbeitsrecht richtig aufgepasst und §22 BBiG richtig verstanden habe kann man mich garnicht ordentlich kündigen. Oder..? Abgesehen davon ist die fristlose Kündigung ziemlich wasserdicht.
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Daher kann dein Ziel erstmal nur sein, Zeit zu gewinnen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.01.2011 23:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ausrastafari hat geschrieben:

Kipperlenny hat geschrieben:
Aber sie könnte in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden, wodurch die Sperre entfällt.
Wenn ich in Arbeitsrecht richtig aufgepasst und §22 BBiG richtig verstanden habe kann man mich garnicht ordentlich kündigen. Oder..? Abgesehen davon ist die fristlose Kündigung ziemlich wasserdicht.


Kommt ganz drauf an wie groß der Betrieb ist, bei kleinen Betrieben kann man dich ganz normal kündigen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bambam42

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Dessau
Alter: 59
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.01.2011 07:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kipperlenny hat geschrieben:
Ausrastafari hat geschrieben:

Kipperlenny hat geschrieben:
Aber sie könnte in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden, wodurch die Sperre entfällt.
Wenn ich in Arbeitsrecht richtig aufgepasst und §22 BBiG richtig verstanden habe kann man mich garnicht ordentlich kündigen. Oder..? Abgesehen davon ist die fristlose Kündigung ziemlich wasserdicht.


Kommt ganz drauf an wie groß der Betrieb ist, bei kleinen Betrieben kann man dich ganz normal kündigen.


nein, während der Ausbildung nicht
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.01.2011 08:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn er die frsitlose Kündigung schon hat, dann würde ich IN JEDEM FALL einen Arbeitsrechtler/Fachanwalt hinzuziehen.
Eine Fristlose Kündigung innerhalb einer Ausbildung ist schon sehr ordentlich zu begründen. Und das wird nicht in allen Fällen gelingen. Es könnte zb sein, dass die Abmahnungen nicht gültig sind ...

Also ab zum Anwalt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kündigen...?
Elegant Kündigen?
Kündigen in der Probezeit
Kündigen im Normalfall
Soll ich kündigen?
ausbildungsvertrag kündigen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.