Autor |
Nachricht |
JustLemon
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.09.2006 09:24
Titel Kündigen im Normalfall |
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Moin.
wenn alles klappt am Freitag hab ich bald ne neue Stelle.
Laut dem ersten Telefonat sucht die Firma sehr dringend und
so denke ich das ich meine Kündigung hier so schnell und sauber wie nur geht abhandeln sollte.
wenn die Kündigung unter normalen Bedingungen abläuft..
wieviel Kündigungsfrist habe ich dann? Im Vertrag steht es gelten die Gesetzlichen Bestimmungen.
Zählt der komplette Resturlaub oder nur noch ein paar Tage?
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.09.2006 09:32
Titel
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kommt drauf an wie lang du in dem unternehmen tätig warst.
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Anzeige
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.09.2006 09:39
Titel
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Stichwort: Kündigungsfrist
Zitat: | A. Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. |
http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html
Zitat: | Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. |
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Zitat: | die sog. Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende;
- verlängerte Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber ausgehend von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr) und zwar bei einer
Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren: Kündigungsfrist 1 Monat
Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren: Kündigungsfrist 2 Monate
Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren: Kündigungsfrist 3 Monate
Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren: Kündigungsfrist 4 Monate
Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren: Kündigungsfrist 5 Monate
Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren: Kündigungsfrist 6 Monate
Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren: Kündigungsfrist 7 Monate
jeweils zum Ende eines Kalendermonats. |
http://www.wuw-anwaltskanzlei.de/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht-Kuendigungsfrist/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.html
Noch mehr...
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.09.2006 10:22
Titel
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Bitte beachten - die gestaffelten Kundigungsfristen sind fuer die Arbeitgeberseite!
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JustLemon
Threadersteller
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Duisburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.09.2006 11:04
Titel
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schon klar
trotzdem danke.
bin jetzt seit genau einem Jahr dort beschäftigt.
Das Problem ist nur.
Ich bin der einzige Grafiker da.
der Betrieb hat ne stärke von 5 Mann..
könnte mein Chef die Kündigung jetzt schieben?
Zitat: | Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. |
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