Autor |
Nachricht |
out
Dabei seit: 14.11.2002
Ort: koblenz
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 11:18
Titel
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jetzt würde mich aber schon interessieren wer der "kunde" ist. sauerei sowas.
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Tiberio
Dabei seit: 23.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 11:33
Titel
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Na ja, ob übereinstimmende Willenserklärung oder nicht: In der Praxis ist das halt alles immer so eine Sache. Wir hatten auch einen ähnlichen Fall (ohne Vertrag, alles via eMail, da aber die eindeutige Beauftragung), wo ein Mahnverfahren auch nach langem Hin und Her im Grunde nüscht gebracht hat.
Die deutsche Rechtsprechung hats z.T. einfach noch nicht so mit eMails als rechtsgültigen Beleg. Da hilft im grunde wirklich nur alle Daten löschen, die Sache abhaken und versuchen, sich so wenig wie möglich zu ärgern.
Zuletzt bearbeitet von Tiberio am Fr 24.03.2006 11:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 11:37
Titel
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out hat geschrieben: | jetzt würde mich aber schon interessieren wer der "kunde" ist. sauerei sowas. |
Wenn der Auftrag aus dem Forum ist, vielleicht gibt's dann den THread noch. Dann muss sie keinen Namen nennen.
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 11:38
Titel Re: Übereinstimmende Willenserklärung? |
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reacon hat geschrieben: |
Naja, du hast dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht, nämlich ihm eine Website zu erstellen. Via email. Dein Kunde hat dieses unverbindliche Angebot per email angenommen und daraus resultieren die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen zur Erstellung einer Website. |
Du meinst wohl verbindlich? Angebote sind einseitig bindende Willenserklärungen.
Vorher eine durchdachte "essentialia negotii" (Leistungsumfang, Summe, Bindungsfrist etc.) zu bestimmen wäre auch ganz nützlich beim Angebot schreiben. Dann kann dir in Zukunft sowas nicht passieren.
BTW.; du bist doch im Besitz der Source-Dateien. Dann wird es doch ein Leichtes sein zu beweisen, dass du der rechtliche Urheber bist.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 11:44
Titel
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Astro hat geschrieben: | out hat geschrieben: | jetzt würde mich aber schon interessieren wer der "kunde" ist. sauerei sowas. |
Wenn der Auftrag aus dem Forum ist, vielleicht gibt's dann den THread noch. Dann muss sie keinen Namen nennen. |
Hat sie doch schon gesagt und auch einen entsprechenden anderen Thread verlinkt.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 12:00
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Astro hat geschrieben: | out hat geschrieben: | jetzt würde mich aber schon interessieren wer der "kunde" ist. sauerei sowas. |
Wenn der Auftrag aus dem Forum ist, vielleicht gibt's dann den THread noch. Dann muss sie keinen Namen nennen. |
Hat sie doch schon gesagt und auch einen entsprechenden anderen Thread verlinkt. |
Das Posting hatte sich vor mir versteckt.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 12:16
Titel
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Astro hat geschrieben: |
Das Posting hatte sich vor mir versteckt. |
So ein Luder.
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tscherno-x
Dabei seit: 08.03.2006
Ort: Döbern/ Lausitz
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 17:45
Titel Re: Übereinstimmende Willenserklärung? |
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pejot hat geschrieben: | reacon hat geschrieben: |
Naja, du hast dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht, nämlich ihm eine Website zu erstellen. Via email. Dein Kunde hat dieses unverbindliche Angebot per email angenommen und daraus resultieren die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen zur Erstellung einer Website. |
Du meinst wohl verbindlich? Angebote sind einseitig bindende Willenserklärungen.
Vorher eine durchdachte "essentialia negotii" (Leistungsumfang, Summe, Bindungsfrist etc.) zu bestimmen wäre auch ganz nützlich beim Angebot schreiben. Dann kann dir in Zukunft sowas nicht passieren.
BTW.; du bist doch im Besitz der Source-Dateien. Dann wird es doch ein Leichtes sein zu beweisen, dass du der rechtliche Urheber bist. |
Hallo, "unverbindlich" ist hier schon richtig. Erst wenn der Kunde das Abgebot angenommen hat, wird es verbindlich.
Und seit wann sind Angebote bindend?
Ich hatte so einen Fall auch schon mal. Der Kunde konnte nur von Glück reden, das ich ihn persönlich gekannt habe und somit bin ich ihm einfach nur mit E-Mails und Anrufen auf den Nerv gegangen. Desweiteren habe ich die komplette Seite gesperrt, nur eine index gabs noch. Da stand auch nur seine Adresse und mein "C" drin. Nach sage und schreibe einem dreiviertel Jahr hatte ich endlich mein Geld in Ratenzahlungen zusammen.
Es konnte also außergerichtlich eine Einigung erzielt werden.
Good Luck
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