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Thema: [Recht] Dreiecksverhältnis - Kunde zahlt Domain nicht vom 17.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Dreiecksverhältnis - Kunde zahlt Domain nicht
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framemaster
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.02.2006 02:25
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[Recht] Dreiecksverhältnis - Kunde zahlt Domain nicht

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Hier wieder eine schwierige Frage:

Ich war Geschäftsführer in einer GmbH. Stillschweigen wurde schriftlich vereinbart, dass ich die besagte Domain abrechnen darf (Gefahr: verdeckte Gewinnausschüttung!!!!!!) . Kunde wurde schriftlich von Ex-Firma darauf hingewiesen, dass ich jetzt für die Online-Sachen zuständig bin. Ich habe dem Kunden eine Rechnung geschickt. Dieser sagt, er hätte kein Vertragsverhältnis mit mir und wird aus diesem Grund die Rechnung nicht zahlen. Die Site liegt mittlerweile auf meinem Server. Natürlich kann ich den Kunden verstehen. Es gibt wirklich kein Vertragsverhältnis mit ihm. So könnte ich mich höchstens auf die "Unterderhand-Vereinbarung" (schriftlich erfolgt) mit meinen Ex-Kollegen berufen und von denen die Kosten einfordern. Diese sind mir mittlerweile ziemlich feindlich gesinnt, werden sich also weigern. Zudem verlangt der Kunde als Inhaber der Domain die Admin-C-Änderung (momentan ich) zugunsten der geliebten Ex-Kollegen.

Ok, der Domaininhaber will was. Er ist also Gott. Die Admin-C-Änderung müsste ich also durchführen. Den Kunden interessiert es einen Scheissdreck, was zwischen mir und den Ex-Kollegas läuft. Der neue Admin-C hat aber das Recht, mit der Domain umzuziehen. Die wäre ich im Fall der Änderung sofort los. Meine Rechnung ist aber noch nicht bezahlt!!! Von niemandem. (Ok, der Inhaber kann auch jederzeit umziehen, hat aber zum Glück keine Ahnung.)

Kann ich in diesem Dreiecksverhältnis die Änderung des Admin-C-Eintrages bis zur vollständigen Bezahlung der Domainkosten hinauszögern? Also als Druckmittel? Wenn nicht, innerhalb welcher Frist muss ich der Aufforderung nachkommen damit ich nicht selbst in Schwierigkeiten komme?

Hat jemand einen Plan oder Ähnliches durchstehen müssen?????


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 17.02.2006 08:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.02.2006 09:45
Titel

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Das klingt nach sehr dumm gelaufen für dich.

Krass gesagt, Du hast schon eine bewußte Steuerhinterziehung
begangen durch die Vertuschung der Abrechnungsmodalitäten!

Nun sagt der Kunde, der von dir eine Rechnung bekommen
hat zu Recht "Nein, es gibt kein Auftragsverhältnis zwischen
uns - die Rechnung zahle ich nicht."
Und bei dieser Gelegenheit fordert dich der Kunde auf, seine
Site herauszugeben um die wieder auf den Server der bisherigen
(deiner Ex-)Firma zu lagern...
Mit anderen Worten: Der Kunde will jetzt und in Zukunft nichts
mit dir zu tun haben und seine Geschäftsbeziehung mit deiner
Ex-Firma und deren Leuten fortsetzen...

Mein Tipp - da das Forum ja keine Rechtsberatung ist - suche dir,
wenn sich der Betrag den Du einforderst lohnt, einen Rechtsanwalt
mit Fachbereich Steuerwesen und sprech das mit dem durch wie Du
aus dieser Geschichte noch unbeschadet rauskommst.

Es soll ja auch Ex-Kollegen geben, die dem Finanzamt (auch anonym)
solche Sachen liebend gerne stecken um ihren Feinden eins auszuwischen.
Oder auch ganz normale Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
Und dann hättest Du wirklich die Pappnase auf.

Meine persönliche Meinung zu solchen Steuerbetrügereien möchte ich
hier gar nicht weiter ausführen. Aber billigen tu ich so etwas nicht.
Für die Zukunft such dir lieber einen vernünftigen Steuerberater,
dann brauchst Du mit solchen Betrügereien wegen ein paar Euro fünfzig
nicht so ein hohes Risiko eingehen. Dieses Risiko steht wirklich nicht im
Verhältnis zum Gewinn - zumindest nicht bei solchen Kleinkram-Rechnungen.
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framemaster
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.02.2006 14:28
Titel

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Ich verstehe nicht so ganz, warum ich Steuerhinterziehung begangen haben soll. Der alte Laden rechnet nicht mehr ab, ich rechne jetzt ab (oder wollte zumindest). Im Übrigen habe ich den Kunden selbst mit in die GmbH gebracht, sogar den fertigen Internetauftritt. Leider war ich damals wohl noch etwas naiv, habe echt keinen Plan, ob ich noch irgendwas Vertragliches aus der Zeit habe. Die tolle GmbH hat garantiert nichts bezügl. vereinbarter Domainkosten.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.02.2006 15:13
Titel

Re: [Recht] Dreiecksverhältnis - Kunde zahlt Domain nicht

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framemaster hat geschrieben:

Ich verstehe nicht so ganz, warum ich Steuerhinterziehung begangen haben soll.


framemaster hat geschrieben:

Ich war Geschäftsführer in einer GmbH. Stillschweigen wurde schriftlich vereinbart, dass ich die besagte Domain abrechnen darf (Gefahr: verdeckte Gewinnausschüttung!!!!!!) .


ihk würzburg z.B. hat geschrieben:

Verdeckte Gewinnausschüttung ist das Damokles-Schwert für GmbH und AG

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kurz VGA liegt vor, wenn durch unangemessene Zahlungen oder gewährte Vorteile in der GmbH eine Vermögensminderung bzw. eine verhinderte Vermögensmehrung stattgefunden hat, die ihre Ursache auf gesellschaftlicher Ebene hat. Kurzum: Das Einkommen wird gemindert, weil sich ein Gesellschafter bereichert. So können beispielsweise verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen, wenn die GmbH aus ihren Kassen private Ausgaben des Gesellschafters bestreitet, oder der Gesellschafter ein überzogenes Geschäftsführergehalt und eine unangemessene hohe Gewinnbeteiligung erhält. Ferner, wenn der Gesellschafter ein Darlehen zu überhöhten Zinsen gewährt, oder für ein Darlehen der GmbH zu geringe Zinsen bezahlt. Ebenfalls, wenn der Gesellschafter von der GmbH zu hohe Preisnachlässe erhält oder Überstundenvergütungen die GmbH an ihre Gesellschafter vorgenommen werden. Die Crux bei der verdeckten Gewinnausschüttung: Das Finanzamt stellt die verdeckte Gewinnausschüttung erst im Nachhinein fest. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, bei dem der geschäftsführende Gesellschafter über keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr verfügt.

Sagtest Du nicht, Du wärst Geschäftsführer gewesen?
Dann sollte dir das einfache Steuerrecht doch auch bekannt sein.
Jedenfalls war dir der Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung
nach deinen eigenen Worten ja bekannt...
Noch Fragen?
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.02.2006 15:41
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>Dann Anwalt< <-- Schuld!
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framemaster
Threadersteller

Dabei seit: 11.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 03:52
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@frank
Möchte nur noch einen kleinen Nachtrag liefern (um mich zu entlasten und nicht als totaler Rüpel dazustehen...) Ok, rechtlich bin ich wohl noch nicht ganz auf der Höhe, hatte vorher auch noch nie mit so einem Müll zu tun. Habe heute mit einem Anwalt telefoniert, es handelt sich nicht um "verdeckte Gewinnausschüttung". Laut Gesetzestext konnte ich den Tatbestand auch nicht wirklich herausfiltern... Wenn ich falsch liegen sollte, möge man mich korrigieren. Mir ist es wichtig, dass ich hier nicht weiterhin als irgendeine krumme Nummer erscheine. Ich bin auch immer für ehrliche Arbeitsweisen und gehe gerne menschlich mit allen Personen um. Bis auf minimale Verkehrsvergehen (hüstel) und Jugendvergehen bin ich noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten...
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