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Nachricht |
reacon
Dabei seit: 27.08.2004
Ort: Dortmund
Alter: 22
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 00:10
Titel Re: Übereinstimmende Willenserklärung? |
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| meral hat geschrieben: | Was ist eine übereinstimmende Willenserklärung?
Ich hab emails aus denen hervorgeht, dass ich ne website machen soll, ich hab meherer Zeugen, ich hab 3 mails in denen es um Zahlungen an mein konto geht, bzw. erfragen der Kontonummer und zusicherung über honorierung.
Ich hab seine Adresse nicht.
Nur seinen Namen. Der Domaininhaber heißt ganz anders
Mal sehen was google hergibt.
Gruß, Meral |
Naja, du hast dem Kunden ein unverbindliches Angebot gemacht, nämlich ihm eine Website zu erstellen. Via email. Dein Kunde hat dieses unverbindliche Angebot per email angenommen und daraus resultieren die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen zur Erstellung einer Website. Daraus wiederrum entsteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag. Der kann mündlich oder schriftlich sein.
Dein Kunde hat diesen Kaufvertrag gebrochen, indem er mit der Zahlung für die Website in Verzug geraten ist. Schick ihm eine freundliche email, in der du ihm eine gerechte Frist zur Zahlung seiner Verbindlichkeiten (für deine Erstellung der Website) stellst.
Aber du hättest dir vorher lieber mal die Adresse besorgen sollen Aber die kannst du ja auch via email anfordern. Sei erstmal froh, dass du noch Zugang zum FTP hast und die Daten offline stellen kannst. Ansonsten hätte der Kunde dir die Daten auch stehlen können und du stündest noch dümmer da !
Naja, so habe ich das bei meinem Fachabi Wirtschaft in BWL gelernt. Dürfte also alles soweit stimmen
Zuletzt bearbeitet von reacon am Fr 24.03.2006 00:14, insgesamt 3-mal bearbeitet
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meral
Threadersteller
Dabei seit: 11.02.2006
Ort: München
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 00:15
Titel öhm |
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Daten stehlen ?
Die swf's haben maximal 100kb, ich hab sie extra klein gemacht, die kaner im null komma nix runteralden (werden ja alle erst im flashfilm nachgeladen).
Also, wenn er wollte .... könnte er ja
Gruß, Meral
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: german in tyrol
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 00:16
Titel
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Auf jeden Fall nicht durchgehen lassen. Am löschen bist ja schon. Sehr gut.
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reacon
Dabei seit: 27.08.2004
Ort: Dortmund
Alter: 22
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 00:18
Titel Re: öhm |
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| meral hat geschrieben: | Daten stehlen ?
Die swf's haben maximal 100kb, ich hab sie extra klein gemacht, die kaner im null komma nix runteralden (werden ja alle erst im flashfilm nachgeladen).
Also, wenn er wollte .... könnte er ja
Gruß, Meral |
Könnte, ja. Aber das bemerkst du ja spätestens, wenn die Website trotzdem online ist, obwohl du sie gerade ebend runternimmst. Also ich seh da absolut kein Problem.
Schick ihm 'ne Mahnung und warte dann erstmal auf eine Reaktion.
Zuletzt bearbeitet von reacon am Fr 24.03.2006 00:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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meral
Threadersteller
Dabei seit: 11.02.2006
Ort: München
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 00:20
Titel Lach |
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Tadaaaaa
ReneMelgert, a.k.a. Ibizarene - alles klar, ich wende mich an die anderen, die ihn auch schon sehr vermissen.
Edit: siehe hier
Gruß, Meral
Zuletzt bearbeitet von meral am Fr 24.03.2006 00:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ArtSyndikat
Dabei seit: 09.02.2006
Ort: Kiel
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 01:12
Titel
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Immer weiter Mahnen. Dann einen Zahlungsbefehl vom Gericht. Dann zum Inkassobüro. Kostet zwar, aber ihn noch viel mehr. Wenn Du einen Titel gegen ihn hast, bekommst Du Dein Geld - irgendwann.
Keine Aufträge ohne Schriftstück, nie!
Viel Glück
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 30
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 09:45
Titel
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nun ne saublöde frage von mir...
aber wer kann das beweisen das genau er am pc gesessen hat und die email beantwortet und weggeschickt hat?
Ich hab da mal ein gerichtsurteil gelesen der konnte nicht verklagt werden weil den pc mehrere leute benutzen und somit auch keine eindeutige beweislast vorlag.
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Auf dem Mond
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.03.2006 10:38
Titel
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Nicht böse gemeint aber mal ein gut gemeinter Rat von mir ist, sich vorher der simpelsten Rechtsbegriffe bzw Grundlagen anzueignen. Was ne Willenserklärung ist, wie ein Kaufvertrag bzw Vertrag allgmein zu Stande kommt, gerichtliches Mahnverfahren solltest du eigentlich mal in der Schule bzw in der Ausbildung gehabt haben.
Da gibbet viele gute BWL Bücher zu.
Ein gut gemeinter Tipp damit du beim nächsten mal besser dran bzw vorbereitet bist.
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