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Thema: [Recht] Kalkulation Nutzungsrechte? Kunde zahlt nicht. vom 07.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kalkulation Nutzungsrechte? Kunde zahlt nicht.
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rockpotter
Threadersteller

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Verfasst Do 07.12.2006 13:54
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[Recht] Kalkulation Nutzungsrechte? Kunde zahlt nicht.

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Ich habe vor kurzem ein Logo weiterentwickelt für einen Kunden.
Das Logo war lediglich mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt worden und wurde von mir mit einer Kontur versehen und auch die Typografie wurde komplett verändert ( Größe, Type, etc. ) mittels eines pixelbasiertem Programms.

Der Kunde weigert sich nun im Zusammenhang mit einem anderen Auftrag auch diese Leistung zu bezahlen und beharrt darauf das das Logo ja eh ihm gehöre und unterstellt mir das ich diese Änderungen ja auch nur mit einem Textverarbeitungsprogramm vorgenommen habe.

Nachdem ich Ihm schriftlich und mündlich die Nutzung wegen Nicht-Bezahlung und anderer Argumente untersagt habe benutzt er nun dieses Logo weiterhin für Postwurfsendungen die Auflagen jenseits der 25000er Grenze haben sollten. Leider ist das auf den praktischer Weise immer brav in mein Briefkasten gelieferten Ausgaben nicht vermerkt.
Ließe sich aber ohne Probleme rausfinden wenn es denn drauf ankäme.

Meine Frage ist nun folgende ...
Das Logo sollte dauerhaft in seinen Besitz übergehen inklusive aller Rechte für 500€.

Bei dem Preis von 500 Euronen die ein Logo in diesem Fall (Konzeption und Umsetzung) bei mir kostet. In welcher Höhe kann man bei solch einem Fall die Nutzungsgebühren ansetzen. Sprich im Rahmen einer Abmahnung bzw. eines letzten Versuchs den Kunden zu einem Vergleich zu bewegen - was kann man verlangen für die ja "unberechtigte" Nutzung.
Nachdem die Rechung nicht bezahlt wurde ihm ja auch ausdrücklich das Recht auf Nutzung entzogen wurde.


Danke schonmal für Eure Antworten
JF
*Thumbs up!*



[edit]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von burnout am Do 07.12.2006 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

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Verfasst Do 07.12.2006 14:12
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ich denke du wirst lediglich nur deine arbeitszeiten geltend machen könne die du vorher vertraglich in einem angebot festgelgt hast.
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rockpotter
Threadersteller

Dabei seit: 07.12.2006
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Verfasst Do 07.12.2006 14:22
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flavio hat geschrieben:
ich denke du wirst lediglich nur deine arbeitszeiten geltend machen könne die du vorher vertraglich in einem angebot festgelgt hast.



Nein, da irrst Du dich denke ich ... im fünftem Abschnitt des UrhG stehen einige §en die eine andere Auslegung meiner Meinung nach ausschließen.

Ein gegen den Willen des Urhebers genutztes Bild bzw. Logo das nicht einmal bezahlt wurde und somit mein geistiges Eigentum ist kann nicht einfach so genutzt werden ohne damit rechtliche Grenzen zu überschreiten.
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Do 07.12.2006 14:31
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bei den wörtern logoweiterentwicklung, textverarbeitungsprogramm und pixelbasiertes programm stehen mir irgendwie die nackenhaare zu berge.
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rockpotter
Threadersteller

Dabei seit: 07.12.2006
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Verfasst Do 07.12.2006 14:46
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beeviZ hat geschrieben:
bei den wörtern logoweiterentwicklung, textverarbeitungsprogramm und pixelbasiertes programm stehen mir irgendwie die nackenhaare zu berge.



Mir auch ... aber dat hilft nix das nochmal zu sagen ... Das Logo waren lediglich 3 Doppelpunkte ein Namen und wieder 3 Doppelpunkte. Das Logo grafisch zu verfeinern, aufzubereiten oder wie auch immer Du das nennst, nennt man denke ich Weiterentwicklung und pixelbasiertes Programm, tja was soll ich sagen, sollte den drögen Text ein wenig pimpen.


Kennst Du dich aus oder wolltest Du nur mal kurz dein Unmut über meine Formulierungen bekunden?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Do 07.12.2006 14:50
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wie sind denn deine forderungen für 500 euro zustande gekommen. du schreibst "im zusammenhang eines anderen auftrages". was wurde vereinbart welche preise hast du genannt. hat er die änderung veranlasst, oder du?
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rockpotter
Threadersteller

Dabei seit: 07.12.2006
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Verfasst Do 07.12.2006 14:57
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flavio hat geschrieben:
wie sind denn deine forderungen für 500 euro zustande gekommen. du schreibst "im zusammenhang eines anderen auftrages". was wurde vereinbart welche preise hast du genannt. hat er die änderung veranlasst, oder du?



500 € wurden pauschal vereinbart - es wurden mehrere Variationen vorgestellt und eine ausgewählt. Die Zahlung verweigert der Kunde wegen eines anderen Auftrags - würde den Rahmen sprengen das hier alles aufzuzählen.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 07.12.2006 15:30
Titel

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rockpotter hat geschrieben:
flavio hat geschrieben:
ich denke du wirst lediglich nur deine arbeitszeiten geltend machen könne die du vorher vertraglich in einem angebot festgelgt hast.



Nein, da irrst Du dich denke ich ... im fünftem Abschnitt des UrhG stehen einige §en die eine andere Auslegung meiner Meinung nach ausschließen.


Wenn da mal nicht Du derjenige bist, der sich irrt ...

Logos sind in aller Regel nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt.

Wenn ich dann höre, dass es sich um einen Namen und dreimal zwei Doppelpunkte handelt, und Deine Leistung daraus bestand, die Typo zu verändern und das Ganze mit einer Kontur zu versehen, dann bezweifle ich ganz stark, dass sich irgendwo ein Richter fände, der dem eine Schöpfungshöhe zugestehen würde.

Aber das scheint ja sowieso eine ziemlich verworrene Geschichte zu sein, und die Nichtbezahlung der Rechnung hat ja wohl auch nichts mit dem Logo selbst zu tun, von daher ... -> gütlich einigen oder Anwalt.

c_writer
 
 
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