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Thema: ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE? vom 01.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE?
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 11:36
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typografie hat geschrieben:
Wenn die Einbettbarkeit technisch und rechtlich nicht vorgesehen ist, dann ist sie auch nicht Teil der vereinbarten Leistung und der Lizenznehmer kann sie auch nicht eigenmächtig durch technische Maßnahmen erzwingen.


Die Einbettbarkeit muss nicht hergestellt werden, sondern Maßnahmen, die absichtlich eine Un-Einbettbarkeit bewirken, werden unwirksam gemacht - so herum wird ein Schuh daraus. Also beseitigt der Nutzer einen absichtlich hinzugefügten Mangel, der dazu dient, den Nutzer unzumutbar in seinen Möglichkeiten einzuschränken.

PDF/X ist heute die Standardtechnologie und nicht irgendeine nicht vorhersehbare Randerscheinung. Ein Font, der da nicht mitspielt, hat einen nicht hinnehmbaren Mangel. Alternativ wäre es opportun, dass die Hersteller die Dateien gegen Vorlage des Kaufbeleges freiwillig umtauschen.

Womit wir schon wieder beim Vergleich mit der Audio-CD wären. Da stand auch irgendwo im Kleingedruckten, dass die CD geschützt ist und evtl. Schwierigkeiten macht - unwirksam!
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MarcelS
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2002
Ort: Marl
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 16:53
Titel

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Als Threadersteller melde ich mich mal wieder zu Wort.


ALSO:


Genauso eine lebhafte Diskussion haben wir im Moment in der Firma.

Die erzeugten PDF werden teilweise auch an Agenturen verschickt, teilweise online gestellt und teilweise nur für den eigenen Workflow genutzt.

Die Möglichkeiten des "in-Kurven-Wandelns", der Verwendung von Konvertern und Fontincludern sind mir bekannt. Im Jahr 2013 nicht Sinn der Sache. Wir haben bis jetzt mit Quark 6.5 gearbeitet, und stellen jetzt eben auf CS6 um.

Und im Zuge DIESER UMSTELLUNG sollen alte Zöpfe abgeschnitten werden. Man stößt damit auch an seine Grenzen - und selbst wenn man nur intern arbeitet, nervt es gewaltig, bei jedem Speichern-Dialog in Illu darauf hingewiesen zu werden, dass Schriften nicht eingebettet werden können.

Soviel dazu.

Argumentation der Chefetage: Die vorhandenen Linotype-Schriften der 90er waren mal teuer. Und ganz im ernst: Schaut mal nach, was eine Helvetica, Frutiger und Futura als komplette Familie für ca. 200 Arbeitsplätze kostet. Da reden wir mal eben NUR für die komplette Helvetica über 50.000 Euro. Alle Schriften neu zu kaufen würde mehrere Hunderttausend Euro kosten. Wenn ich mit dieser Basis dann von der Chefetage höre "Na dann wandeln Sie eben in Kurven um, dann gehts doch", wird das Argumentieren schwer... Daher suche ich ja hieb- und stichfeste Gründe, was gegen die Verwendung von 1. sehr alten Schriften ohne Eurozeichen, teilweise ohne Umlaute und ohne Sonderzeichen - und 2. Schriften, die alt und nicht einbettbar sind spricht.

Das war Sinn der Diskussion.

Und zum Thema legal / nicht legal: In einer Firma dieser Größenordnung können wir nur über legal sprechen, und zwar aus folgendem Grund: Wer von den vielen hundert Mitarbeitern soll denn die Verantwortung übernehmen und die Schirft knacken? Würde sich einer von Euch dazu zur Verfügung stellen? - und diese geknackte Schrift dann an alle Clients verteilen?

Gruß, Marcel
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 17:00
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Wenn fehlende Glyphen u. zeitgemäßes plattformübergreifendes Arbeiten keine Arguemnte sind ... was denn dann * Keine Ahnung... *
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 17:11
Titel

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1. Mir ist bei keiner der von dir genannten Schriften (Helvetica, Futura und Frutiger von Linotype) jemals untergekommen, dass diese nicht einbettbar wären.
2. 1990er Jahre Schriften klingt nach Type1 Schriften - auch da ist mir ein Einbetten-Verhindern nie bekannt geworden.
3. Wenn Typographie schreibt, dass es diese Behinderung auch in OTF Pro Schriften gäbe, kann ich mir nur vorstellen, dass es sich dabei um sog. TTF-OTF handelt ...
--
Bei Verhandlungen mit Linotype, oder einem anderen Schriften-Hersteller, werden sich die von dir genannten Zahlen sehr schnell relativieren. Der Preis für 200. Lizenzen ist nicht der Preis für 200 Einzellizenzen ...
Ein Arbeiten mit Schriften ohne Euro-Zeichen mag noch angehen, dass kann man in InDesign sehr schnell über ein Absatz-GREP abfangen.
Ein Arbeiten ohne diakritische Zeichen macht aber keinen Sinn ... und sowas hat es bei den genannten Schriften auch nie gegeben.
--
Benenne einmal exakt, welche Schriften sich bei dir nicht einbetten lassen ... Dann reden wir hier über andere Beträge und andere Schriften ... Mit einer solcherart überzogenen Argumentation wirst bei der Diskussion mit deinen Chefs keinen Erfolg haben.
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PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Wolgast
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 17:37
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Und wenn ich dann noch die Arbeitszeit an diesen 200 Arbeitsplätzen zusammen rechne, welche durch Mängel an den alten Schriften, den fehlenden Glyphen, der Notwendigkeit, den Text in Kurven zu wandeln und - sollte man vergessen haben, die Version vor dem Wandeln des Textes in Kurven zu speichern, der doppelten Arbeit, wenn man nach dem Wandeln in Kurven einen Fehler entdeckt. Zudem die Probleme, möchte man Daten zwischen PC und Mac austauschen.

Gerade in der Computertechnik ist die Weiterentwicklung rasant, sowohl in Hard- als auch in Software. Niemand würde heute noch an 286er PCs arbeiten, und das unter Windows 3.1, weil das für 200 Arbeitsplätze ähnlich teuer war, aber bei Fonts. die ja letztlich auch Software sind, erwartet man ewiges Leben?

Hinzu kommt, werden hier noch Typ1-Postscript-Fonts verwendet, ist der Tag schon absehbar, dass diese in den Schriften-Menüs der Anwendungen einfach nicht mehr auftauchen, weil die Hersteller von Betriebssystemen und Grafiksoftware schlicht entschieden haben, diese veraltete Software nicht mehr zu unterstützen. Windows hat bei Vista damit schon begonnen. Will man also weiterhin einen Font mit der hochwertigeren Kurvenbeschreibung von Postscript-Fonts nützen, kommt man um OTF ohnehin nicht herum, denn die ursprüngliche Truetype-Outline-Definition ist ja letztlich auch den damals leistungsschwächeren Rechnern geschuldet deutlich schlechter.

Möglicherweise findet sich ja hier das Killerargument für die Oldtimer Schriftarten:
http://www.fontblog.de/das-ende-der-postscript-type-1-schriften

Und gerade bei Schriften hat man sich ja ohnehin schon mehrfach von gigantischen Werten trennen müssen, wenn man bedenkt, welchen Wert die Bleilettern hatten, und später die Negative für den Fotosatz...
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Benutzer 570
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 06.10.2013 08:21
Titel

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qualidat hat geschrieben:
Maßnahmen, die absichtlich eine Un-Einbettbarkeit bewirken, werden unwirksam gemacht


Und das ist ein einseitiger, absichtlicher Vertragsbruch mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

qualidat hat geschrieben:

PDF/X ist heute die Standardtechnologie und nicht irgendeine nicht vorhersehbare Randerscheinung. Ein Font, der da nicht mitspielt, hat einen nicht hinnehmbaren Mangel.


Falsch.
Der Font wurde für eine spezifische Aufgabe lizenziert (nämlich die Nutzung ohne Einbeittung). Die technische Einbettungssperre ist ja nur eine »Erinnerungsfunktion« für die zugehörige Lizenz. Der ursprüngliche Vertrag ist maßgeblich. Und dies ist immer im Interesse beider Seiten. Auch der Anbieter kann nicht einfach nachträglich zusätzliche Einschränkungen machen oder zusätzliche Vergütungen verlangen. Der Lizenznehmer würde immer darauf pochen, dass er schwarz auf weiß bestätigt hat, was er mit dem Font machen kann. Aber er kann dann eben auch nicht mehr machen, als in dieser Lizenz festgeschrieben ist. So funktioniert jeder Nutzungsvertrag, ob für die Mietwohnung, das Mietauto oder was auch immer.
Es gibt nur ganz wenige Dinge, die den Lizenznehmer so übervorteilen, dass der Gesetzgeber sie als sittenwidrig und damit unwirksam einstuft. Die Einbettung von Schriften ist eine ganz normale Option (vgl. auch Webfonts, App-Fonts, E-Book-Fonts), die inklusive oder exklusive sein kann. Das ist reine Verhandlungssache bei Vertragsabschluss. Ist die Option nicht Teil des Vertrages, ist sie nicht Teil des Vertrages. Von Sittenwidrigkeit kann da keine Rede sein und ich mir sind auch keinerlei Urteile bekannt, die auch nur ansatzweise so etwas andeuten würden.
Dass so ein Font einen Mangel hätte, ist eine »persönliche Meinungsäußerung«, im rechtlichen Sinne aber völlig irrelevant. Da zählt nur der Inhalt des Nutzungsvertrages. Und dessen Bedingungen bleiben über die gesamte Nutzungsdauer gültig und ändern sie nicht, nur weil ein Vertragspartner später der Meinung ist, die Umstände hätten sich irgendwie geändert. Du würdest sicher auch nicht akzeptieren, dass der Lizenzgeber im Nachhinein seine Meinung zu den Bedingungen ändert und diese mal eben in seinem Sinne abändert, oder?

qualidat hat geschrieben:

Womit wir schon wieder beim Vergleich mit der Audio-CD wären. Da stand auch irgendwo im Kleingedruckten, dass die CD geschützt ist und evtl. Schwierigkeiten macht - unwirksam!


Du kannst dieses Vergleich bringen so oft wie du möchtest. Es wird dadurch nicht richtiger. Wie schon gesagt: Bei einer Musik-CD, die nicht abspielbar ist, wird die tatsächlich vereinbarte und vergütete Leistung nicht erbracht und daher ist es hier gegebenenfalls rechtens, sich über die Schutzmaßnahmen hinwegzusetzen.
Bei einem Font, dessen Lizenz keine Einbettung vorsieht, ist die vereinbarte Leistung die Nutzung des Fonts in einem Anwendungsprogramm. Und diese Leistung wird erbracht, wenn der Font installier- und nutzbar ist. Der Vergleich mit kopiergeschützten CDs taugt nichts.
 
Typografit

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Verfasst So 06.10.2013 09:32
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Wenn jemand in der Creative Cloud Mitglied ist, dann kriegt er spätestens nach Vollendung des Rollouts, der gerade angefangen hat, Zugriff zum Typekit. Dort findet er unter anderem eine Einteilung der Schriften in einbettbar für Print, also PDF und für Web-Gebrauch, die nicht einbettbar sind. Deswegen kann es wohl nicht als Mangel angesehen werden, wenn Schriften nicht einbettbar sind. (Nebenbei kriegt man ei der CC einen Mehrwert von 205 einbettbaren Schriftfamilen, von insgesamt 935 Schriftfamilien. Die Zahl der Schriften erhöht sich laufend, das ist auch im Rollout.)
Was allerdings auch vorkommt, wenn man Schriften erwirbt, die laut Lizenzvertrag einbettbar sind und als TTF und T1 ausgeliefert wurden, wobei bei der TTF das technische Flag, entgegen der Lizenzvereinbarung, die sogar im File selbst steht, nicht einbettbar sind. Ich nimm halt bei diesen Paketen die T1, aber in so einem Fall würde ich auch nicht davor zurückschrecken, den Flag zu verändern.
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qualidat

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Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.10.2013 11:01
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Ich möchte das Thema wirklich nur mal als "Anwalt des Teufels" *Thumbs up!* kontrovers diskutieren, ich hoffe du nimmst meine Hartnäckigkeit nicht persönlich. Ich werde - ganz im Gegesatz zu anderen die sich hier manchmal einmischen - auch niemals ausfällig werden. Ok, lets go:

Zitat:
Du kannst dieses Vergleich bringen so oft wie du möchtest. Es wird dadurch nicht richtiger. Wie schon gesagt: Bei einer Musik-CD, die nicht abspielbar ist, wird die tatsächlich vereinbarte und vergütete Leistung nicht erbracht und daher ist es hier gegebenenfalls rechtens, sich über die Schutzmaßnahmen hinwegzusetzen.


Du implizierst, dass der Enduser genau den technischen Fakt, dass die Erstellung des von der Druckerei verlangten PDF/X explizid eine Einbettung verlangt, versteht. Was aber, wenn es sich um einen "simpel gestrickten" Mitmenschen handelt, der bei dem Ganzen nur Eines erkennt: Geht nicht!

Dann wären wir wieder auf dem Level der Hausfrau (nichts gegen Hausfauen), die die CD einlegt und ebenfalls erkennt:Geht nicht!

Nun lassen sich beide das Problem nach Recherche im Web über eine Software, die ebenfalls keine Kenntnis der internen Zusammenhänge erfordert (zum persönlichen Gebrauch), lösen ... mangelnder Detailkenntnis ist m.W. nicht justiziabel.


Zuletzt bearbeitet von qualidat am So 06.10.2013 11:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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