Du bist ein ziemlich böser Wortverdreher. Ich schrieb nicht von "Nicht erwischt werden", sondern von "nicht durchsetzbar", also irrelevant - das ist ein gewaltiger Unterschied.
Du schriebst schwarz auf weiß: »Ich halte es auch in der Praxis für extrem unwahrscheinlich, dass irgend jemand diese PDFs daraufhin überprüft, sind sie doch lediglich ein Abschitt im Workflow ... «
Worum geht es in diesem Satz, wenn nicht ums Erwischtwerden?
Zitat:
Es ist noch viel schlimmer: Nich mal wenn man erwischt (wohl eher: verpetzt) wird, spielt es eine Rolle ...
Und auch da irrst du dich. Für simple Lizenzverstöße bei Schriften sahen sich Unternehmen schon mit Klagen im sechsstelligen Bereich konfrontiert. (Und mussten kleinbeigeben.)
Gut, aber in deinem Fall würde ein Konkurrent wohl erstmal das unvollständige Impressum deiner Seite abmahnen. Kommt auch ein schönes Sümmchen zusammen, Herr F.E.
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