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Thema: ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE? vom 01.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE?
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PeterWiegel

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Verfasst Di 08.10.2013 14:51
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ernie-f hat geschrieben:
Alles schön und gut.
Unsere Diskusion geht daoch aber über die Einbettkarbeit von Schriften und deren Verhinderung.

Wie schauts denn aus, wenn ich gar kein PDF schreibe sondern einem PostScript-Belichter/Drucker direkt über ein RIP oder z.B. GhostScript die Fonts sende?
Die selbe Datei kann ich natürlich auch speichern. PS schert sich einen Dreck um ein Flag das etwas verbieten will.

Haben wir dann in den 90ern, aus den Jahren stammen auch viele (fehlerhafte) Fonts, alle Softwarepiraterie betrieben?


Au weia! Wahrscheinlich ja, denn Postscript konnte noch nicht, wie es Acrobat macht, den Font in die nur verwendeten Glyphen zerpflücken, und dies dann als reduzierten Font in die PDF-Datei, die ja letztlich auch nur eine zusätzlich komprimierte Postschript-Datei ist, einbetten, sondern man hatte 2 Möglichkeiten: Entweder man hat die Schrift in Kurven konvertiert, dann war dies gemäß der Font Lizenz OK, aber die Postscript-Datei war dann praktisch nicht mehr Editierbar, oder man hat dies nicht gemacht, dann stand aber in der Postscript-Datei nur der reine ANSi-Text und der Bezug auf den zu verwendenden Font, den dann der Drucker auch lizenziert besitzen musste. Wurde dann zu der Postscript-Datei dann auch die verwendeten Fonts an den Drucker geschickt (wie es massenhaft gemacht wurde) dann war dies ein Verstoß gegen den Lizenzvertrag, und somit Software-Piraterie

ernie-f hat geschrieben:

Nein ich glaube nicht das man hier den Moralapostel spielen sollte. Immerhin habe ich die Fonts gekauft und nicht geklaut,...


* Nee, nee, nee * Und auch hier steckt wieder der typische Denkfehler! Du hast den Font nicht gekauft, sondern du hast gegen eine Gebühr einen Vertrag geschlossen (der sich Lizenzvertrag nennt) welcher dir damit die Lizenz erteilt, die Software "Font" unter den im Vertrag geregelten Bedingungen zu verwenden. Also auch, auf wie vielen deiner PCs du diese Schrift gleichzeitig installiert haben darfst, und, dass du die eben nicht an dritte weitergeben darfst.

ernie-f hat geschrieben:
dass die Prämisse immer noch besteht (in der Schrift) ist für mich heute nur ein Zeichen, dass die Fontersteller noch immer nicht wissen was sie da machen.

Eine Software die gecrackt genutz wird, sehe ich nicht gleich einer Fontdatei.

Die Funktion einer Fontdatei ist begrenzt auf das Hostprogramm, was diese verarbeiten kann. Allein ist eine Fontdatei zu nichts nutze.


Und auch hier ist das ein Denkfehler. Ein Font ist sehr wohl ein Programm, genau wie jedes andere, und wird letztlich nicht auf einem Hostprogramm, sondern wie ein anderes Programm im Betriebssystem installiert und von diesen aufgerufen, wenn ein Text- oder Grafikprogramm einen Text (also die Bytes des ANSI oder Unicode-Zeichens) in die jeweiligen Vektor-Grafiken übersetzt haben möchte. Der Font sagt dem Programm auch mit welchem Abstand die neue Grafik zur vorigen stehen soll und manchmal ersetzt er auch die gelieferte Grafik durch eine andere (z.B. Ligatur) - Somit ist ein Font schon Software, im Prinzip sogar mehr, als ein Plugin für ein Grafikprogramm, das ja eindeutig auch eine Software ist, die auch nur entsprechend dem Lizenzvertrag genutzt werden darf.

Und somit sind die Verhältnisse nicht anders, als ob man eine Software, die man für den Bürorechner "gekauft" also auch hier eine Lizenz erworben hast, dann mit der gleichen Seriennummer die Software auf dem eigenen Laptop oder Heimrechner installiert wird. Und wer den Font verändert, und sei es nur diesen Einbett-Flag entfernt und dann einen so veränderten neuen Font erstellt - denn genau das machst du mit Fontforge oder Fontlab. Das ist, bezogen auf den Lizenzvertrag genau das gleiche, wie ein Crack für ein Anwendungsprogramm. Statt eines Cracks könntest du ja auch ein Programm zur Erstellung und zum Bearbeiten von Anwendungen verwenden, um da die Sperre zu entfernen, dass diese Anwendung au mehreren Rechnern verwendet werden kann. z.B. PE-Explorer, das auch ein legales Programm für Programmierer ist

Uns das hat jetzt nichts mit "Moralapostel" zu tun, sondern allein mit der Rechtslage.
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ernie-f

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Verfasst Di 08.10.2013 17:28
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Als erstes stehen auf meinen diversen Rechnungen für Schriften diese als Schriften aufgeführt und nicht als Lizenzen für die Nutzung der Schriften. Somit habe ich die Schriften gekauft.

Wenn man wie ich, Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre viele, wie es damals üblich war, Zusammenstellungen/Sammlungen von Schriften gekauft hat, konnte man die Lizenz erst beim Erhalt der CD einsehen.

Ob Schriften Software sind soll jeder für sich beantworten. Einen interessanten Artikel dazu, kann man hier lesen.

Was technisch geht, ob es legal ist oder nicht, habe ich aufgezeichnet. Wer es, wie handhabt, ist mir egal.
Was ich, wie handhabe, ist ganz persönlich meine Sache, mit allen evtl. Konsequenzen.
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Benutzer 570
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Verfasst Di 08.10.2013 17:40
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ernie-f hat geschrieben:

Ob Schriften Software sind soll jeder für sich beantworten. Einen interessanten Artikel dazu, kann man hier lesen.


Was findest du daran interessant? Es ist grober Unfug. Die Verschwörungstheorie einer einzelnen Person, die aus irgendwelchen Gründen mit Schriftherstellern im Clinch liegt und nun Lügenmärchen als eine Art Strafe verbreitet. Der Text ist von vorn bis hinten Blödsinn und hält keiner Prüfung stand.

Eine sachliche Aufarbeitung zur Software-Frage gibt es hier:
http://www.typografie.info/3/page/artikel.htm/_/wissen/schriftlizenzserie-teil4

Zitat:
Als erstes stehen auf meinen diversen Rechnungen für Schriften diese als Schriften aufgeführt und nicht als Lizenzen für die Nutzung der Schriften. Somit habe ich die Schriften gekauft.


Wenn auf der Rechnung deines Mitwagens »Audi A6« steht, heißt das, du hast diesen gekauft, oder wie?
Man kann immaterielle Güter wie Gestaltung, Musik etc. nicht kaufen. Das sieht das Rechtssystem einfach nicht vor – egal, was auf der Rechnung steht. Der Urheber ist der Rechtsinhaber und die Urheberrechte sind nicht übertragbar. Es ist nichts anderes käuflich erwerbbar, als eben die Nutzungsrechte.
Siehe auch: http://www.typografie.info/3/page/artikel.htm/_/wissen/schriftlizenzserie-teil1
 
PeterWiegel

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Verfasst Di 08.10.2013 17:42
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2 x 3 macht 4 -
widdewiddewitt und 3 macht 9e !
Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt ...
Hey - Ernie Langstrumpf hollahi-hollaho-holla-hopsasa
Hey - Ernie Langstrumpf - der macht, was ihm gefällt.

*ha ha*

Sorry, aber was anderes fällt mir da nicht mehr zu ein.

Und das mit der Schriften-Software und dem Link, ist eine ganz andere Baustelle. Hier geht es darum, ob die Glyphen, also die Form der einzelnen Buchstaben unter Urheberrechtlichem Schutz steht, oder nicht, und ich somit selbst eine nahezu identisch aussehende Schrift herstellen darf. Das hat gänzlich nichts mit der Lizenz der Schrift zu tun, die man, egal was auf der Rechnung steht, niemals kauft, um dann damit machen zu können, was immer einem gefällt.
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ernie-f

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Verfasst Di 08.10.2013 18:13
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typografie hat geschrieben:

Wenn auf der Rechnung deines Mitwagens »Audi A6« steht, heißt das, du hast diesen gekauft, oder wie?

Wie Du so schön schreibst ist es eine Rechnung für einen Mietwagen.

Deine verlinkten Artikel kenne ich genauso, wie den, des vermeintlichen Verschwörers.

Auch wenn ich jetzt einen etwas einfältigen Eindruck bei euch hinterlasse, weiß ich, was ich wann, wo und wie mache, ohne dabei gegen eine Softwarelizenz zu Verstoßen. Das seit über 25 Jahren.
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qualidat

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Verfasst Di 08.10.2013 18:24
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Die Diskussion ist spannend und möglicherweise hat jemand, der anderer Meinung ist als ich, sogar (formal) recht. Das spielt aber keine Rolle, weil Recht, was nicht durchgestzt werden kann, schlicht bedeutungslos ist. * Ich will nix hören... *

Oder glaubt hier ernsthaft irgend jemand, dass sich ein Richter oder Staatsanwalt auch nur 3 Minuten damit befassen würde, wenn z.B. ein Schriftenhersteller Anzeige erstattet "Herr Müller aus der Druckerei Hinterklecks bettet meine Schiften in seine PDF/X, obwohl ich das nicht will!" (Herr Müller hat die Schriften-CD selbstverständlich ordentlich gekauft). *ha ha*
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Benutzer 570
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Ort: -

Verfasst Di 08.10.2013 18:40
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Zitat:
Das spielt aber keine Rolle, weil Recht, was nicht durchgestzt werden kann, schlicht bedeutungslos ist.


Wir sind hier in einem Fachforum, wo sich verschiedenste beruflich aktive Akteure rund um »Mediengestaltung« zusammenfinden. Die Diskussion um fairen und rechtlich einwandfreien Umgang miteinander ist da alles andere als fehl am Platze oder gar »bedeutungslos«.

Die Argumentationsweise, sein »Fehlverhalten« nur von der »Chance auf’s Erwischtwerden« abhängig zu machen, halte im professionellen Umfeld einfach für völlig daneben. Schließlich erwarten wir von unseren Geschäftspartnen ja auch, dass sie sich an ihre Abmachungen halten.
Und damit sind wir auch wieder beim Anfang dieser zähen Diskussion angekommen. Ich werde mein E-Mail-Abo jetzt mal löschen. Wir drehen uns ja nur im Kreis hier.
 
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.10.2013 18:50
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Du bist ein ziemlich böser Wortverdreher. Ich schrieb nicht von "Nicht erwischt werden", sondern von "nicht durchsetzbar", also irrelevant - das ist ein gewaltiger Unterschied.

Zitat:
Die Argumentationsweise, sein »Fehlverhalten« nur von der »Chance auf’s Erwischtwerden« abhängig zu machen, halte im professionellen Umfeld einfach für völlig daneben.


Es ist noch viel schlimmer: Nich mal wenn man erwischt (wohl eher: verpetzt) wird, spielt es eine Rolle ...
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