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Thema: ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE? vom 01.10.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> ADOBE CS6 und NICHT einbettbare Schriften WELCHE NACHTEILE?
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.10.2013 21:14
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Ich habe ja explizid die Situation beschrieben, in dem PDF mit eingebetteten Fonts lediglich Bestandteil des Workflow sind und somit keine Verbreitung in der Öffentlichkeit finden. "Gebrauchte" Druck-PDF werden nach ihrer Verwendung im Belichter oder der Digitaldruckmaschine gelöscht - also was solls? Als diese Lizenzbedingungen einst "erfunden" wurden, war die Situation eine andere. Heute dient sie nicht dem Schutz des Designers, sondern stört den Workflow ...

Hier lesen, insbes. Abschnitt III: http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-softwareschutz.html#abschnitt_18
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PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Wolgast
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.10.2013 21:17
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Oh mein Gott Ralph, da hast du ja in ein Wespennest typografischer Schwarzfahrer gestochen!
Ich möchte fast wetten, dass es da mit der Software auch nicht viel anders aus sieht, und qualidat auch "hinsichtlich des Überwindens dieser Kopiersperre innerhalb des betrieblichen Workflow" (bei den Adobe CS-Produkten auch) "nicht eine zehntel Sekunde Bauchschmerzen." * Ich muß mich mal kurz übergeben... *

Nun, das mit dem Mord war schon etwas überspitzt *hu hu huu* . Aber bei Schwarzfahren - und sogar beim Bankraub (sofern da niemand körperlich geschädigt wird) genau so, dass dies dann auch keine verwerflichere Tat ist, schließlich ist es für eine Bank sogar leichter, Geld dadurch zu erzeugen, indem sie einen Kreditviertag abschließt, und dieses Geld über einen Tastendruck auf das Konto des Kreditnehmers gut schreibt, ohne dieses Geld vorher überhaupt besessen zu haben. Banken verleihen ein Mehrfaches der Einlagen. * Mal bisschen die Nase pudern... * * Ja, ja, ja... *

Da ist die Arbeit, die oft ein ganzes Team in einen Font stecken schon eine ganz andere Investition, und mit den Lizenzgebühren wird ja eigentlich auch nicht die längst bezahlte Arbeit an diesem Font bezahlt, sondern damit muss das Geld für die neuen Projekte, die sich gerade in Bearbeitung befinden, bezahlt werden. Und von diesen hat letztlich ja jeder Mediengestalter dann auch wieder einen Vorteil, wenn er neue oder mit neuen Funktionen ausgestattete, bessere Fonts bekommt.

Aber wer weiß, vielleicht schaffen wir eine Bezahlung ja irgendwann komplett ab, und jeder arbeitet nur noch aus Spaß * Applaus, Applaus *
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Benutzer 570
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Ort: -

Verfasst Do 03.10.2013 21:24
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qualidat hat geschrieben:
Ich habe ja explizid die Situation beschrieben, in dem PDF mit eingebetteten Fonts lediglich Bestandteil des Workflow sind und somit keine Verbreitung in der Öffentlichkeit finden.


Auch hier wieder: das ist kein Argument. Wenn die Lizenz die Einbettung nicht vorsieht, sieht sie sie nicht vor. Ob das PDF in die Öffentlichkeit gelangt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.


qualidat hat geschrieben:

Hier lesen, insbes. Abschnitt III: http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-softwareschutz.html#abschnitt_18


Ist mir bekannt, trifft aber hier nicht zu. Wenn der Font sich zum Beispiel gar nicht mehr installieren ließe und der Hersteller auch keine neue Version mehr zur Verfügung stellt, dann dürfte man im Urheberrechtssinne eigenmächtig die Nutzbarkeit herstellen.
Aber das betrifft nicht die Umgehung des Einbettungsschutzes. Der hat man sich nämlich bei Abschluss der Nutzungslizenz freiwillig unterworfen. Die Umgehung ist ein Lizenzverstoß. Der Lizenznehmer kann nicht eigenmächtig entscheiden, was ihn gerade »im Workflow stört« und was er somit umgehen kann. Das deckt natürlich auch das Urheberrecht nicht.
 
Benutzer 570
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Ort: -

Verfasst Do 03.10.2013 21:28
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PeterWiegel hat geschrieben:

Nun, das mit dem Mord war schon etwas überspitzt.


Dann nochmal für alle zum langsam mitmeißeln:
Die Punkte in der Reihe »Fontmodifikation, Schwarzfahren, Raub, Mord« sind NICHT vergleichbar und das habe ich auch nicht behauptet. Es war der SINN des Arguments, dass es eine aufsteigende, nicht vergleichbare Reihe von »Vergehen« ist. So schwer zu verstehen war das doch nun wirklich ist. *seufz*
 
PeterWiegel

Dabei seit: 22.04.2009
Ort: Wolgast
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 04.10.2013 00:30
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Nun ja, das habe ich schon so gesehen, nur empfand ich es eben auch so, dass alles andere mit einem ähnlichen Argument mit einer art "Persönlichem Workflow" durchaus noch nachvollziehbar begründbar ist, und genau genommen einen ähnlichen, im gewissen Sinne konstruierten materiellen Schaden im Sinne von http://www.bastiansick.de/dynamo/files/modules/newssystem/Hier%20erworbene%20Produkte%20in%20den%20Abfalleimer_XTxj2hEz_f.jpgntgangenen Gewinnen hervorruft.

Ein lizenzwidrig verwendeter Font fügt dem Hersteller keinen direkten Verlust zu, im Vergleich zur Nichtbenutzung und ersatzweisen Nutzung eines Free-Fonts, es entgeht dem Hersteller aber ein möglicher Gewinn.

Das ist praktisch das Gleiche beim Schwarzfahrer, denn 75kg Mensch erzeugen in einem kompletten Eisenbahn-Zug nur einen extrem geringen Mehrverbrauch, so entgeht dem Verkehrsunternehmen der Fahrpreis in nahezu gleicher Höhe, wenn der nicht den Fahrpreis zahlende Reisende dann statt dessen trampt.

So gesehen habe ich den Mord als drastisches Ende einer "Schön-rede-Kette" gesehen - und ja, auch den kann man sich letztens auch irgendwie schön reden, und Argumente finden, dass dies nötig und vertretbar sei, Beispiele gibt es ja genug.
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
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Verfasst Fr 04.10.2013 10:02
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PeterWiegel hat geschrieben:
Oh mein Gott Ralph, da hast du ja in ein Wespennest typografischer Schwarzfahrer gestochen!
Ich möchte fast wetten, dass es da mit der Software auch nicht viel anders aus sieht, und qualidat auch "hinsichtlich des Überwindens dieser Kopiersperre innerhalb des betrieblichen Workflow" (bei den Adobe CS-Produkten auch) "nicht eine zehntel Sekunde Bauchschmerzen." * Ich muß mich mal kurz übergeben... *


Ich finde, das ist schon eine ziemlich unverschämte Unterstellung. Da quasi in der Öffentlichkeit, sollten wir uns evtl. mal über das Thema Verläumdung unterhalten ...
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
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Verfasst Fr 04.10.2013 10:16
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Eines wollen wir vorab nochmal klarstellen: Es geht hier um die Nutzbarmachung von legal erworbenen Fonts.

typografie hat geschrieben:
Auch hier wieder: das ist kein Argument. Wenn die Lizenz die Einbettung nicht vorsieht, sieht sie sie nicht vor. Ob das PDF in die Öffentlichkeit gelangt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.


Ist es nicht. Das Nutzungsrecht bzw. die Lizenzbedingungen verbieten die VERBREITUNG durch Einbetten. Wenn ich das im internen Workflow nutze, ist es keine Verbreitung. Auf dem selben Niveau könnte der Hersteller die Nutzung zusammen mit bestimmter Layoutsoftware verbieten, auf Bildschirmen größer 20 Zoll oder in Anwesenheit von Haustieren. Wird nun der Unsinn sichtbar?

Die Nutzbarmachung einer gekauften Audio-CD, die wegen eines Kopierschutzes auf dem häuslichen CD-Player nicht läuft, wird auch nicht sanktioniert - da dürfte die Situation ähnlich sein. Mag ja sein, dass sich Hersteller die tollsten Lizenzbedingungen ausdenken, ob sie dejure wirksam sind, steht (zum Glück) auf einem ganz anderen Blatt.

Bei der Weitergabe eines solchen PDF an einen externen Dienstleister sieht das - zugegebener Maßen - möglicherweise etwas anders aus ...
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Benutzer 570
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Ort: -

Verfasst Fr 04.10.2013 10:32
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qualidat hat geschrieben:


Die Nutzbarmachung einer gekauften Audio-CD, die wegen eines Kopierschutzes auf dem häuslichen CD-Player nicht läuft, wird auch nicht sanktioniert - da dürfte die Situation ähnlich sein.


Das habe ich oben schon erklärt. Es geht dann um die Herstellung der vereinbarten Leistung, also »die Audio-CD abzuspielen«, »den Font zu installieren« usw. Wenn die Einbettbarkeit technisch und rechtlich nicht vorgesehen ist, dann ist sie auch nicht Teil der vereinbarten Leistung und der Lizenznehmer kann sie auch nicht eigenmächtig durch technische Maßnahmen erzwingen, nur weil er das gern hätte. Verträge (einschließlich Nutzungsverträge) sind bindend und kein Wunschzettel.
 
 
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