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Thema: [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. vom 12.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.
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cyanamide
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Verfasst Di 18.01.2005 11:45
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Bin mal gespannt, was er zu dem anderen sagt: Beispiel live-plotten auf ner Messe etc.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Di 18.01.2005 13:23
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cyanamide hat geschrieben:
Bin mal gespannt, was er zu dem anderen sagt: Beispiel live-plotten auf ner Messe etc.

komisch das ICQ das nicht rausgeschickt hat.

Also bei uns ist es aehnlich deinem Fall wir haben nen Pool von Logos, Marken, etc.
Kunde unterschreibt mit den AGB das der Kunde dafuer verantwortlich ist und auch die Verantwortung uebernimmt.
Produkte sind Branchenbuecher...


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 18.01.2005 13:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ballroom Schmitz

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Verfasst Di 18.01.2005 18:57
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Ich würde auch sagen, dass die Verantwortlichkeit beim Kunden bzw. Besteller liegt. Ich bin da nach wie vor der Auffassung, dass es sich bei uns in dem Falle um Erfüllungsgehilfen handelt, der im Einzelfall überhaupt nicht in der Lage ist zu erfassen, ob eine widerrechtliche Verwendung des Logos vorliegt bzw. geplant ist.

Beispiel:
Das örtliche Marken-Autohaus bestellt entsprechende Folienschriften. Logos, Slogans etc. Muss ich als Dienstleister erst bei z.B. Ford in Köln anrufen, ob das Autohaus Hinz & Kunz das darf, ob es noch aktueller Vertragspartner ist, ob das so bleibt, ob die nächstes Jahr kein Vertragspartner mehr sind usw.? Mal davon abgesehen, dass die wahrscheinlich nicht jedem dahergelaufenen Anrufer sagen werden, dass der Firma Hinz & Kunz zum nächsten Ersten die Vertragspartnerschaft gekündigt wird.


Die Frage ist ja auch, wann ist es offensichtlich erkennbar? Klar, wenn eine z.B. mit dem aktuellen Schumi-Katalog in den Laden kommt, auf ein T-Shirt zeigt und sagt "Kannste mir das so sticken" - das ist offensichtlich, dass das nicht geht.

Aber geht mal weg von recht bekannten Marken, die jedes Kind kennt.
Es gibt zum Beispiel Firmen, die nur in speziellen Branchen agieren, z.B. Verpackungsmaschinen oder Spezielle Tintenstrahldrucker für Sackbedruckung, diese Marken sind zwar innerhalb der Branche bekannt, aber noch lange nicht der Allgemeinheit. Oder irgendwelche Spezialwerkzeuge für Heizungsbau oder was sonst noch, die kennt wahrscheinlich nur ein Bruchteil "von uns" bzw. kriegt die auf den Tisch und weiss die nicht zuzuordnen, ob es sich da um einen Markennamen handelt oder ein vom Kunden selber erdachtes Logo.

Und ob der Vorsitzende vom Manta-B-Club-Essen-Karnap überhaupt weiss, was Du von ihm willst, wenn Du ihn nach Logorechten fragst ist ja auch noch nicht wirklich klar.
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.01.2005 21:39
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Ja, eine komplizierte Sache. Bin mal gespannt was Nimroys Kollege und
Mischpult raus bekommen. Das Beispiel mit dem Katalog: Sicher, dass das
nicht geht? Das ist ja die Frage.

*Huch*
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Ballroom Schmitz

Dabei seit: 18.03.2004
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Geschlecht: -
Verfasst Di 18.01.2005 23:29
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Gute Frage eigentlich ... jetzt, wo Du's sagst.

Theoretisch kann mir als Privatmann ja niemand verbieten, eine Stickmaschine oder einen Plotter zu kaufen, das Material ist auch frei verfügbar.

Den Bereich Kosten-Nutzen-Rechnung mal ausgeklammert.


Angenommen ich kauf mir einen Plotter und kleb mit ein geplottetes VW-Logo auf meinen LT, wird sich vermutlich niemand beschweren. Habe ich keinen Plotter und lass Dich das machen, wird das auch niemand interessieren, zudem es ja nicht nachvollziehbar ist, wo ich das herhabe; Plottbuden gibt es ja an fast jeder Ecke.

Ich denke, das wird auch zwischen Online und Offline unterschieden.

Ich denke, die Verkaufsabsicht ist entscheidend.

Umgekehrter Fall: ich habe in der Kundschaft einen professionellen Schlagzeuger, der Enorsements mit Schlagzeugherstellern, Beckenbauern usw. hat. Wenn ich dem ein Shirt mache "Hans Müller spielt DW-Drums und Zildjian-Cymbals" dann ist das vertragskonform.

"Mercedesstern im Format X x Y für Z Euro" würde ich nicht ins Angebot nehmen, aber wenn jemand auf seine LKW schreiben willl "Spedition Meier fährt Mercedes-LKW" - warum sollte man dem das nicht plotten? Wenn Du Dir ein Shirt machst "Audi Sportback ist geil" und rennst damit rum, wer soll Dir an die Karre pissen?

Ohne Anwalt bleibe ich dabei: Verkaufsabsicht ist entscheident.


Zuletzt bearbeitet von Ballroom Schmitz am Di 18.01.2005 23:48, insgesamt 3-mal bearbeitet
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JanG

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Verfasst Mi 19.01.2005 00:57
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Ballroom Schmitz hat geschrieben:

Ich denke, die Verkaufsabsicht ist entscheidend.

....

Ohne Anwalt bleibe ich dabei: Verkaufsabsicht ist entscheident.


Das denke ich auch. Will man es privat nutzen um seine Karre zu tunen oder seine Shirt passend zum Auto machen, interessiert es selten den Besitzer. Macht man damit dick Kohle, wollen die was abhaben. Siehe Raab und Pornoralle. Hätte er das nur als Witz pa mal gesagt wäre alles ok gewesen, aber Kohle machen auf deren Kosten ist nicht drin. Klar nicht genau das gleiche wie bei Logos, aber es geht da ja nicht drum, das man das beklaute mag oder gut findet, sondern mit denen oder durch die an Geld kommt. Ähnliche pa Schuhe würde ich sagen.

Daher auch nicht bei ebay oder auf Messen sowas anbieten, ausser du weisst, das du es darfst.
Typisch deutsch ist wieder, das man es als Verkäufer nicht machen darf ohne Genehmigung, aber ich glaube keine PLottbude hat für alle Logos ne Genehmigung? Au weia! Also wie sollte man als Käufer dran kommen? Ist typisch deutschland... Kiffen erlauben, aber man kann es nirgendwp kaufen.

Peaze!
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cyanamide
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Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mi 19.01.2005 08:40
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JanG hat geschrieben:
Daher auch nicht bei ebay oder auf Messen sowas anbieten, ausser du weisst, das du es darfst.

Dort war ja die Frage: Darf man es auf Anfrage fertigen?

Einer kommt, sagt er will ein Audi-Logo haben. Darf ich es dann machen?

Ich will es also nicht in Masse produzieren, sondern nur Einzelstücke.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 19.01.2005 10:50
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JanG hat geschrieben:

Das denke ich auch. Will man es privat nutzen um seine Karre zu tunen oder seine Shirt passend zum Auto machen, interessiert es selten den Besitzer.


Hm und woher kriegen die Ihre Logos ? - Genau von Cyan auf der Messe oder dem Plotterladen um die Ecke
oder meinst jeder hat so privat son Ding im Keller stehen. Schon sind wir wieder beim eigentlichen Problem

JanG hat geschrieben:

Typisch deutsch ist wieder, das man es als Verkäufer nicht machen darf ohne Genehmigung, aber ich glaube keine PLottbude hat für alle Logos ne Genehmigung? Au weia! Also wie sollte man als Käufer dran kommen? Ist typisch deutschland... Kiffen erlauben, aber man kann es nirgendwp kaufen.
Peaze!


Es ist doch nicht erlaubt was die Plotterbuden machen ...sehe da uebrigens noch nen riesen Markt fuer Abmahungen und Unterlassungsklagen * Ich bin ja schon still... *

@Cyan: schreibs in die AGB lass es von nem Rechtsanwalt pruefen und fertig
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