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Thema: [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. vom 12.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.
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Ashton

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Verfasst Fr 21.01.2005 12:25
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Wenn dir jemand eine Axt bringt und dir sagt du sollst diese in den Rücken von jemanden rammen, damit er denjenigen Tod sehen kann, wird dir die Schuld zugesprochen werden.

Wie es ein Richter erklären würde.


Zuletzt bearbeitet von Ashton am Fr 21.01.2005 12:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ballroom Schmitz

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Verfasst Fr 21.01.2005 12:31
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Logo, Urheberrechtsverletzungen sind Kapitalverbrechen. *balla balla*
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Nimroy
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Verfasst Fr 21.01.2005 12:36
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AshtonEvergreen hat geschrieben:
Wenn dir jemand eine Axt bringt und dir sagt du sollst diese in den Rücken von jemanden rammen, damit er denjenigen Tod sehen kann, wird dir die Schuld zugesprochen werden.

Wie es ein Richter erklären würde.


Wie gesagt, es gibt da noch den Grundatz von "Treu und Glauben". Als Axt-Empfänger musst du einfach davon ausgehene, dass das rechtswidrig ist und jemand körperlich zu Schaden kommt. Dein Beispiel hinkt.
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.01.2005 13:05
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Ja gut das mit der Axt is vielleicht a bisl dreist. Aber die Salesch haut auch immer solche Bolzen raus... * Ööhm... ja? *
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.02.2005 23:35
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Post vom Juristen bekommen:

Zitat:
Ein Verstoß gegen Urheberrecht kann ich nicht erkennen, da es um ein
Logo geht, also um eine Marke und nicht um ein künstlerisches Werk.

Ein Verstoß gegen das Markengesetz könnte schon eher vorliegen.
Allerdings ist hierfür die Gefahr der Vervielfältigung und Benutzung im
Geschäftlichen Verkehr erforderlich. Das wird man bei privater Nutzung
wohl verneinen müssen.
Kritisch erst, wenn Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass Kunde was
besonderes geschäftliches damit vorhat.
Im Ergebnis also alles unbedenklich.
Zusicherung schadet trotzdem nicht.
Natürlich alles ohne Gewähr.
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.02.2005 23:38
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Nimroy hat geschrieben:
Post vom Juristen bekommen:

Zitat:
Ein Verstoß gegen Urheberrecht kann ich nicht erkennen, da es um ein
Logo geht, also um eine Marke und nicht um ein künstlerisches Werk.

Ein Verstoß gegen das Markengesetz könnte schon eher vorliegen.
Allerdings ist hierfür die Gefahr der Vervielfältigung und Benutzung im
Geschäftlichen Verkehr erforderlich. Das wird man bei privater Nutzung
wohl verneinen müssen.
Kritisch erst, wenn Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass Kunde was
besonderes geschäftliches damit vorhat.
Im Ergebnis also alles unbedenklich.
Zusicherung schadet trotzdem nicht.
Natürlich alles ohne Gewähr.

Na endlich schon mal ne Aussage.

Auch meine Meinung.

Vielen Dank Lächel
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.02.2005 04:19
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Ich meine, ist ja auch schon wieder früh, irgendwie schnall ich das nicht...

Für privat darf man also die "Marken" nachmachen, da der Endkunde keine kommerziellen Absichten damit hat... Häh, aber ich hab doch die kommerziellen Absichten und nicht der Kunde?

Oder hab ich da was missverstanden?

Würd mich jetzt mal echt interessieren, wie das bei gefakten Logos aussieht...

Peaze!
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.02.2005 09:35
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JanG hat geschrieben:
Ich meine, ist ja auch schon wieder früh, irgendwie schnall ich das nicht...

Für privat darf man also die "Marken" nachmachen, da der Endkunde keine kommerziellen Absichten damit hat... Häh, aber ich hab doch die kommerziellen Absichten und nicht der Kunde?

Oder hab ich da was missverstanden?

Würd mich jetzt mal echt interessieren, wie das bei gefakten Logos aussieht...

Peaze!

Es schaut wohl so aus, dass du für private Zwecke ein-, zweit Stück
fertigen darft. Allerdings dürfen diese nicht kommerziell irgendwie
genutzt werden. Zu dumm, bleibt eine Frage: In dm Moment, wo ich
das Logo fertige, mache ich's doch kommerziell; Ich verdiene mit
einem fremden Logo Geld.

* Keine Ahnung... *

Was die gefakten, du meins sicher verfälschten, Logos angeht, wird's
wohl so aussehen, dass du kein Unternhemen in der Dreck ziehen darfst
und auch nicht lächerlich machen darfst.

Ach, Mist. Verhackstückelte Sache das.
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