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Thema: [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. vom 12.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.
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morfkor
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Verfasst Do 13.01.2005 00:38
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bin zu müde alles zu lesen, aber in den meisten fällen ist in sachen logocopyright
auch die weiterverarbeitung desselbigen verboten. ich denke das es da auch
nicht hilft sich in seinen AGBs zu distanzieren. das wäre genauso als ob du sagst
du kopierst deinem kunden ne kopiergeschützte DVD aber er guckt sie sich ja an, du hast
sie ja nur kopiert....


nachtrag. zu rechtfertigen wäre dieses verbot der vervielfältigung zum beispiel auch mit den
immer strenger werdenden oder schon bestehenden CI's der großen autokonzerne.
da sind die richtig hinterher. verständlicherweise. da schafft man sich für mehrere millionen
ein ausgeklügeltes CI an, und jeder hinz und kunz klebt sich das ding auf's auto wo er will. Grins


Zuletzt bearbeitet von am Do 13.01.2005 00:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
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Verfasst Do 13.01.2005 00:44
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Spreadshirt z.B. hat das in seinen AGB drin. Ich denke die können nicht alle Logos kennen und kontrollieren und machen die einfach. Wenns Ärger gibt, dann zu Lasten des Kundens. Laut deren AGB. Sprich die machen es so. Du bringst denen deine DVD und die kopieren Sie dir. Also mal grob gesagt.

Peaze!
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morfkor
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Ort: -

Verfasst Do 13.01.2005 00:44
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ich sachma grauzone.
 
JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.01.2005 00:50
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Ja, und ich denke das ist genau die Sache die Cyna wissen will. Ist ja ansich egal ob nun gefälschtes Logo oder Orig. nur in anderen Farben. *zwinker*

Ich denke, es basiert dann echt darauf, welche Marke es ist und du "fälscht". Die einen scheissen ne Wurst drauf und die anderen wie die T meckern halt.

Daher @ cyna:

Ich würde sagen, wer das in seinem Shop oder bei Ebay anbietet ist ein kleiner Glückspieler. Die, die sich das auf ner Messe trauen, sind lebensmüde (also ohne Genehmigung).

Meine Meinung.

Peaze!
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.01.2005 09:25
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Das mit der Genehmigung auf ner Messer ist so ein Problem. Ich habe
ja vorher keine Ahnung mit was die Leute zu mit kommen und was die
Leute dann haben wollen. Kann alles sein, vom VW-Aufkleber, über
nen Triple-X-Schriftzug bis hin zum Mayday-Aufkleber. Ich denke mal,
so lange ich die Dinger einzeln anfertige und nicht fertig konfektioniert
verhöker, ist das halb so schlimm. Ich habe zwei Kunden die ganz ganz
penibel sind was deren Logos und den Umgang mit den Logos angehet:
Das sind Aral und Schmitz Cargobull. Die wollen sogar einen Korrektur-
abzug von fertig angebrachten Logos haben. Da gibt's auch andere, wie
z.B. McDonalds. Die Rücken alles problemlos raus, (Wenn man was in
deren Auftrag macht), weisen einmal kurz auf's Branding hin und dann
hat man freies Spiel.

@Mischpult:
infos?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.01.2005 09:56
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cyanamide hat geschrieben:

@Mischpult:
infos?


mach mal dein ICQ an ....habs Dir gestern Abend geschickt


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 18.01.2005 09:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 18.01.2005 10:37
Titel

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Mischpult hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:

@Mischpult:
infos?


mach mal dein ICQ an ....habs Dir gestern Abend geschickt

Nöö,
kommt und kam nix.

* Keine Ahnung... *

Lasse ICQ jetzt mal an.


//////////

hier noch eine Stellungname von Nimroys Kollege:

Zitat:
muss ich mal nachschauen,
erster Eindruck:
Enthaftung vereinbaren:

Kunde garantiert im Wege selbständigen Garantieversprechens,

dass der Produktion bzw. Herstellung des vom Kunden gewünschten Objekts (T-Shirt, Farbdruck, etc...) Rechte Dritter nicht entgegenstehen und ferner, dass durch vertragsgemäße Verwertung vertragsgegenständlicher Materialien keine gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere des Urheberrechtsgesetzes) verletzt werden,

Kunde stellt XY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der der Verletzung der übernommenen Garantien folgen und ersetzt XY alle insoweit entstehenden Schäden und Aufwendungen unter Einschluss etwaig anfallender Rechtsberatungs- und -verfolgungskosten. XY ist berechtigt, Ansprüche, die von Dritten insoweit geltend gemacht werden, direkt zu befriedigen und vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Die Frage geht ja dahin, was passiert, wenn eine Urheberrechtsverletzung offensichtlich ist. Bzw., ob das Drucken des Audi Logos überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wird was dauern, weil ich nicht viel Zeit habe im Moment.


Grüße,

d
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.01.2005 10:40
Titel

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cyan hat geschrieben:
hier noch eine Stellungname von Nimroys Kollege:


Der ist übrigens promovierter Jurist. *hehe*
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