Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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Heinzelfrau
Threadersteller
Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.07.2008 03:15
Titel Urheberrecht |
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Halli Hallo!
Mein "Problem":
Ich habe in Auftrag eines Kundes, Ehrenamtlich mehrere Videos produziert und dafür die Reisekosten erstattet bekommen.. Hat mir auch sehr viel Spass gemacht das ganze, und war auch kein Problem das das ganze Ehrenamtlich war- wollte etwas Erfahrung sammeln. Vor paar Wochen, kam dann nochmal ein Event und diesmal habe ich halt nachgefragt ob er mir was dafür zahlen würde, er kam auf mich zu und meinte.. Hey wie siehts aus mit 150,00 Euro? War natürlich total froh und machte dies. Alles geschah am Telefon = Mündlicher Vertrag ?!
Das Event vorbei und geschnitten, kam ich bis heute nicht dazu eine Rechnung zu schreiben.. Viel um die Ohren und so. Vor paar Tagen sah ich einen Bericht im Internet, wo es um die gleiche Thematik ging, mit einigen meiner Videosequenzen. In dem Beitrag, geht es um meinen Kunden.
Nun habe ich also bei dem Herrausgeber des Videos angerufen mit welcher Berechtigung sie meine Sequenzen nutzen.. Sie sagten, das sie die Videos von Herrn Mustermann (Mein Kunde) hätten und er das erlaubt hätte.. Darauf fragten sie halt, was können wir ihnen Anbieten um die Sequenzen nutzen zu dürfen.. Habe denen zu Anfang des Telefonats gesagt, das ich meinen Rechtlichen Beistand nutzen werde, wenn sie das versuchen auf Eis zu legen oder zu verschieben, höffe jedoch wir einigen uns so. (War der Meinung ich bin im Recht ?!) Haben uns dann auch Freundlich auf etwas geeinigt..
Jetzt ruft mein Kunde an, macht mich zur Sau, weil ich dort Angerufen habe, und jetzt er im Schlechten Licht stände. Er behauptet ihm gehören die Videos, da er einen Mündlichen Vertrag hätte, und ja dafür bezahlen würde (Wenn ich ihm mal die Rechnung schreiben würde).. Hätte das jetzt quasi Doppeltverkauft.. Und da wo ich nichts für bekommen habe, sagt er, habe er die Reisenkosten bezahlt.
Habe mich mit meinem Kunden jetzt darauf geeinigt, das ich bei dem Herrausgeber anrufe, und die Forderungen zurück ziehe& das als Missverständnis abzeichne. Er weisst jetzt das Geld (150,00 E) an mich an.
- Wem gehören jetzt eigentlich die Videos? Mir, oder meinem Kunden?
- Kann mir jetzt im Nachhinein nochwas passieren? (Mein Kunde war noch etwas verärgert, und der Herrausgeber war wohl erleichtert..)
LG, Heinzelfrau
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Perti
Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Wetter
Alter: 71
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.07.2008 05:53
Titel
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Naja, soweit ich weiss, ist das ähnlich wie mit normalen Fotografien. Das Recht am eigenen Bild bleibt unbestritten.
Wenn Du für Deinen Kunden das Video erstellt hast, dann hat er das Recht, dieses Video in seinem Bereich zu nutzen, aber er darf es nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergeben.
Normalerweise schreibt man das auch in einen Vertrag hinein, dass man selber die Rechte weiterhin behält, und dass es der Kunde nur für ganz bestimmte (auch im Vertrag festgelegte) Zwecke benutzen darf.
Das könnt ihr auch im nachhinein noch festlegen, dass das Video nicht noch weiter von anderen benutzt wird.
Es macht auch Sinn, solche copyrights in das Video aufzunehmen.
Gruß
Perti
Zuletzt bearbeitet von Perti am Mi 16.07.2008 05:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 47
Geschlecht:
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Heinzelfrau
Threadersteller
Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.07.2008 14:50
Titel
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ich kenne mich mit dem fachchiesisch nicht aus =(
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.07.2008 15:04
Titel
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Im Normalfall gibst du dem Kunden nur Nutzungsrechte an deinen Bildern/Videos. Das beinhaltet meist keine Weitergabe/Veröffentlichung von Dritten (die vom Intrview oder was auch immer).
Das Problem ist wahrsch. nur, dass du die Nutzungsrechte eben nicht geklärt hast. Damit wirst du wahrscheinlich ein Problem bekommen.
Ich würde mich gütlich einigen, dir die 150€ zahlen lassen, das ganze als "Lehrgeld" verbuchen und es das nächste mal besser machen. Im übrigen empfiehlt es sich immer, Verträge und Nutzungsbedigungen schriftlich zu machen, dann kann nichts schief gehen (sonst ists nämlich "Aussage gegen Aussage" und du hast kaum Chancen).
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acvtvs
Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.07.2008 15:22
Titel
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Generell ist es ja in unserer Branche normal, dass wir unsere Werke mehrmals verkaufen. Eine DVD darfst Du auch nicht einfach einem Fernsehsender zum Senden geben, nur weil Du das Video gekauft hast. Außerdem hätte es ja sein können, dass Du zusätzliches Bildmaterial für die Dokumentation mitbenutzt, was im Normalfall dann auch nicht einfach weitergegeben werden darf.
Ich würde die Sache beim jetzigen Stand belassen, mich aber von Deinem Rechtsbeistand (wenn es Ihn gibt) beraten lassen und (dann) Deinen Kunden aufklären. In Zukunft solltest Du, wie schon gesagt, nur noch mit Vertrag arbeiten und Deine Arbeiten lediglich zur minimalen Nutzung herausgeben.
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Heinzelfrau
Threadersteller
Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.07.2008 03:27
Titel
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Gibt es, dafür irgendwelche Mustervorlagen für Veträge ?
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.07.2008 08:38
Titel
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Perti hat geschrieben: | Naja, soweit ich weiss, ist das ähnlich wie mit normalen Fotografien. Das Recht am eigenen Bild bleibt unbestritten. |
Das "Recht am eigenen Bild" ist aber was ganz anderes und hat mit der Thematik nix zu tun.
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