Autor |
Nachricht |
Isotonic
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 14:53
Titel Darf ich bekannte Logos plotten? Urheberrecht? |
|
|
Hallo,
ich hätte da mal wieder eine Frage und würde mich über Eure Hilfe freuen.
Angenommen es kommt Herr XY zu mir und möchte, das ich ihm das wunderschöne Coca Cola Logo plotte...ich setze mich also hin und vektorisiere das Logo...nach paar Tagen bin ich fertig und verlange von Herrn XY 50 Euro (Preis ist wurscht).
Jetzt die Frage darf ich das Coca Cola Logo "verkaufen" oder könnte es da Probleme geben? Die Frage ist ja auch was ich hier eigentlich verkaufe...meine Dienstleistungen, den Aufkleber??
Wie gesagt...ich würde mich sehr über eine paar Antworten freuen.
Einen schönen Tag noch
EDIT by ines: Verschoben in Recht.
Zuletzt bearbeitet von ines am Do 31.07.2008 15:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:03
Titel
|
|
|
du nutzt das logo um geld zu verdienen.
ergo: nein, du darfst das nicht. alles andere ist eine straftat.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:09
Titel
|
|
|
Du solltest keine Logos nachbauen, sondern immer nur die Original-Logos verwenden. Es sei denn, Du hast die ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens. (Z.B. weil die ihr eigenes Logo nicht als Vektor da haben).
Wenn Du per Auftrag irgendwelche Logos plotten sollst, lass Dir schriftlich geben, dass Dein Auftraggeber das Recht dazu hat (weil er vom Unternehmen beauftratgt wurde etc.)
Wenn Du einfach so irgendwelche Logos nachbaust, auch im Auftrag Dritter, kann das ganz schnell Ärger geben.
Grade Marken wir CocaCola,McDonalds oder noch schlimmer Fifa und Olympia (IOC) sind da ganz schnell mit astronomischen Schadensersatzforderungen zur Stelle.
Zuletzt bearbeitet von am Do 31.07.2008 15:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Isotonic
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:24
Titel
|
|
|
Angenommen Coca Cola würde jetzt das Logo auf deren Website zum Download zur Verfügung stellen (was ich nicht glaube), wie würde sich das dann verhalten? Immernoch Straftat? Gibt es Ausnahmen?
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:28
Titel
|
|
|
Wenn Sie das anbieten, dann werden sie auch sicher die Nutzungsbedingunegn dazu schreiben. verst0ß = Straftat.
|
|
|
|
|
Isotonic
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:49
Titel
|
|
|
Hab mir jetzt mal das komplette Thema durchgelesen "[Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. ". Hier wird eigetnlich alles diskutiert... Im Endeffekt gibt es wiedermal keine klare Regel. Als "Plottender" ist man quasi immer der Schuldige.
Danke für Eure Antworten.
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 15:50
Titel
|
|
|
das stimmt doch gar nicht.
|
|
|
|
|
Schriftsetzer
Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 31.07.2008 17:10
Titel
|
|
|
Isotonic hat geschrieben: | Als "Plottender" ist man quasi immer der Schuldige. | Kann auch sein, daß Dein Auftraggeber der Schuldige ist. Wenn er — um mal beim Beispiel zu bleiben — er mit einer Coca-Cola-Vorlage zu Dir kommt und das vectorisieren und plotten läßt, dann bin ich mir nicht sicher, ob Du verpflichtet bist, zu überprüfen, ob er überhaupt dazu berechtigt wäre. Er hat es beauftragt, er verwendet es, folglich ist er unter Umständen auch der Böse, der von Coca Cola geschlachtet wird. Genau weiß ich das aber nicht.
Ich habe hier z. B. die URW Logo-Collection mit vielen Industrielogos als fertige Vectoren, legal gekauft, aber verwenden darf ich die einzelnen Logos nur im Auftrag der jeweiligen Firmen, also faktisch fast nie. URW darf das Produkt auch nicht mehr vertreiben. Also: Die Sache ist ein Minenfeld und man weiß tatsächlich nicht immer so genau vorher, bei wem es denn hochgeht.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Urheberrecht. Logos von VW, Opel, Audi etc
[Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc.
Fallen Logos unter das Urheberrecht? Ja, durchaus!
Darf ich bei einer Umfrage Logos Nutzen?
Grafische Gestaltung analog bekannte Werbung ?
Urheberrecht
|
|