Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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cyanamide
Moderator Threadersteller
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2005 18:42
Titel
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Ja, werde ich wohl machen müssen.
Warte noch Nimroys Kollege ab, dann bleibt mir nichts anderes übrig.
Aber ich kann doch bei solch einer Veranstaltung jedem die AGB in die Hand drücken,
auch eine Rechnung wollen die da nicht.
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2005 19:47
Titel
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@mischpult: Ja, was ich sagen wollte war, das es ne "Grauzone" ist wie beim Kiffen. Du darfst Eigenbedarf in Deutschland haben, aber kaufen darfst/kannst du es nicht (auch nicht verkaufen). Sprich der Besitz ist erlaubt, aber das Beschaffen nicht. Typisch deutsch.
Willst du das nun offiziell anbieten, brauchst du die Genehmigung aller Firmen deren Logos du anbietest.
Haste die nicht, kannste Ärger bekommen, musste aber nicht. Daher vielleicht einfach die Firmen anschreiben und nachfragen? Bester Weg?
Peaze!
P.S. Das mit den Klagen @mischi seh ich auch.. Nicht nur deswegen!
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Ballroom Schmitz
Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
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Verfasst Do 20.01.2005 00:07
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Firmen anschreiben schön und gut, aber ist es denn gewährleistet, dass die wirklich wissen, welche Nutzungsrechte die am durch den Gestalter gebastelten Logo haben? Bei Großkonzernen mag man davon ausgehen können, beim Mittelstand ist das IMHO nicht zwangsläufig gegeben.
Von daher stelle ich wiederholt die Durchführbarkeit in den Raum. Wie es mit Nutzungsrechten aussieht, wisst Ihr besser als ich, ich bin kein gelernter MG. Streng genommen müsste der Designer befragt werden, welche Nutzungsrechte vereinbart wurden. Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden?
Nachträglicher Disclaimer: Wir sind ja gerade in der Theorie
Zuletzt bearbeitet von Ballroom Schmitz am Do 20.01.2005 00:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator Threadersteller
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.01.2005 00:16
Titel
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Das wäre ja in meinem Beispiel 'Messe' absolut unmöglich. Kann ja schlecht,
wenn der Kunde kommt und sagt:„mach mir mal dasunddas Logo“, erst rausfinden
wer's gemacht hat, dann diese Agentur etc. kontaktieren.
Es muss doch irgendwas geben, was das genau Regelt.
In Masse produzieren und gewerblich vertreiben: Ganz klar, verboten.
Einzelne Logos produzieren, nachsetzen, aus'm Netz ziehen u produzieren: weiterhin fraglich.
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Ballroom Schmitz
Dabei seit: 18.03.2004
Ort: -
Alter: 50
Geschlecht: -
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Verfasst Do 20.01.2005 00:30
Titel
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Ich habe vorher was von "Verkaufsabsicht" geschrieben, das ist vielleicht nicht ganz richtig. Ich würde es mal auf Gewinnabsicht erweitern oder umbenennen.
Ein interessantes Beispiel, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, sind die Oldtimerfreaks. Da gibt es Leute, die in irgendeiner Scheune ein altes Post-Mopped finden und restaurieren. Oder einen alten Polizei-Käfer von 1950 oder sowas in der Art. Die lassen sich dann von "Dir und mir" z.B. das zeitgenössische Posthorn von 1950 nachsetzen und aufkleben. Die restaurieren den Rally-Quattro von irgendwann aus den 80ern und lassen sich "HB" draufkleben.
Sind das alles Verbrecher?
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.01.2005 05:37
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Ist auf jeden Fall ne Grauzone. Wenn kann man diesbezüglich fragen? Das Patentamt? Würd mich auf jeden Fall mal interessieren.
Peaze!
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.01.2005 09:17
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Ballroom Schmitz hat geschrieben: | Sind das alles Verbrecher? |
So leid es mir persoenlich um die Oldtimer Freaks taete - ja das sind sie. Einige Firmen verstehen was das Markenrecht angeht ueberhaupt keinen Spass.
JanG hat geschrieben: | Wenn kann man diesbezüglich fragen? Das Patentamt? Würd mich auf jeden Fall mal interessieren. |
in dem Fall wo es um Marken geht wohl den Markeninhaber
Kleines Beispiel vielleicht von einem unserer Kunden. Dieser Kunde verkauft Schilder und zwar Schilder jeder Art.
Diese werden auch selbst produziert und die wenigsten Menschen wissen, dass es auch diese Schilder ein Markenschutz haben und der produzierende Betrieb Abgaben zahlen muss um die Schilder drucken zu duerfen.
Da kommen dann die ganzen netten Modell-Eisenbahn-Freaks gucken sich den Online Katalog an und laden sich die Thumbnails runter, um Ihre Anlagen zu Hause zu verschoenern. Selbst das ist ist nicht ok.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 20.01.2005 09:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.01.2005 19:16
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@mischi: Ja, aber wenn muss ich dann bei Schildern fragen? Die Stadt? Das Land? Den Staat?
Du meinst doch Verkehrschilder, oder? Weils Privatparkplatz usw denke ich kaum, das die auch gemeint sind, oder?
Peaze!
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