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Thema: Urheberrecht. Logos von VW, Opel, Audi etc vom 19.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht. Logos von VW, Opel, Audi etc
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torcha
Threadersteller

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Verfasst Sa 19.01.2008 19:54
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Urheberrecht. Logos von VW, Opel, Audi etc

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Guten Tag zusammen.


Ich hab über dieses Thema zwar schon einiges in dem Forum gelesen, aber für mich keine passende persönlich Antwort gefunden.

Mein Anliegen.
Ich hatte vor längerer Zeit schon mal die Idee Zeichen von Audi, VW, Opel etc auf Spiegel und Gläser zu Sandstrahlen und dann bei ebay zu verkaufen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das mit dem Urheberrecht aussieht?

Kann ich da eine Klage seitens der Autohersteller oder von wem Anderen bekommen?

Kann ich mir irgendwo die Genehmigung (kostenlos) holen um so etwas zu verkaufen.

Bitte dringend um HILFE!!


Danke für die Antwort im voraus!

mfg. * Ich bin unwürdig *
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
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Verfasst Sa 19.01.2008 19:57
Titel

Re: Urheberrecht. Logos von VW, Opel, Audi etc

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torcha hat geschrieben:
Guten Tag zusammen.


Ich hab über dieses Thema zwar schon einiges in dem Forum gelesen, aber für mich keine passende persönlich Antwort gefunden.

Mein Anliegen.
Ich hatte vor längerer Zeit schon mal die Idee Zeichen von Audi, VW, Opel etc auf Spiegel und Gläser zu Sandstrahlen und dann bei ebay zu verkaufen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie das mit dem Urheberrecht aussieht?

Kann ich da eine Klage seitens der Autohersteller oder von wem Anderen bekommen?

Kann ich mir irgendwo die Genehmigung (kostenlos) holen um so etwas zu verkaufen.

Bitte dringend um HILFE!!


Danke für die Antwort im voraus!

mfg. * Ich bin unwürdig *


Hier greift nicht das Urheber-, sondern das Markenrecht. Und ohne die Genehmigung der jeweiligen Unternehmen darfst du deren Markenzeichen nicht verwenden.

MarkenG hat geschrieben:


§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch


(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,

2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder

3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt,

1. das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,

2. unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,

3. unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,

4. unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen,

5. das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.

(4) Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

1. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anzubringen,

2. Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen oder

3. Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, einzuführen oder auszuführen,

wenn die Gefahr besteht, daß die Aufmachungen oder Verpackungen zur Aufmachung oder Verpackung oder die Kennzeichnungsmittel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, hinsichtlich deren Dritten die Benutzung des Zeichens nach den Absätzen 2 und 3 untersagt wäre.

(5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

(6) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

(7) Wird die Verletzungshandlung in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder Beauftragten begangen, so kann der Unterlassungsanspruch und, soweit der Angestellte oder Beauftragte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, der Schadensersatzanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs geltend gemacht werden.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Sa 19.01.2008 20:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
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torcha
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2008
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Verfasst Sa 19.01.2008 20:03
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Ah, ok Danke.


Wo kann oder könnte ich mir die Genehmigung für so etwas holen?

Werde ich für so eine evtle. Genehmigung zahlen müssen?

mfg.
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drosteman79
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Verfasst Sa 19.01.2008 20:05
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torcha hat geschrieben:
Ah, ok Danke.


Wo kann oder könnte ich mir die Genehmigung für so etwas holen?

Werde ich für so eine evtle. Genehmigung zahlen müssen?

mfg.


1. Bei den Markeninhabern, oder Vertretungsberechtigten.

2. Das entscheidet der Markeninhaber.
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Benutzer 71729
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Ort: -

Verfasst Sa 19.01.2008 20:32
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solche vorhaben kannst du eigentlich vergessen.

es gibt so etwas wie corporate identity - und wenn diese keine gesandstrahlten gläser vorsieht, dann möchte z.B. audi das mit sicherheit nicht haben.

wenn du glück hast bekommst du eine lizenz zum verkaufen, wo du je nach vertrag z.B. einen Prozentsatz abführen musst.
andersrum kannst du denen das vorschlagen, dass so eine möglichkeit besteht – z.B. als Werbegeschenk oder für den Museumsshop. Der Vorteil liegt darin, dass die sich um den Vertrieb dann kümmern.

einfach mal produzieren und verkaufen würde ich auf keinen fall (nicht mal von Thailand aus) – die rechtsabteilungen solcher Konzerne lassen einem die Ohren schlackern und mit denen ist definitiv nicht zu spaßen.
 
torcha
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2008
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Verfasst Sa 19.01.2008 21:24
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Ja, da muss ich jetzt mal schauen.

Ich hab VW jetzt mal eine e-mail geschrieben.

Mal sehen was dabei rauskommt!


Will das ja eig. nur so nebenbei alles machen. So als nebenverdienst. <-- Schuld!
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plasticangel

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Verfasst Sa 19.01.2008 21:40
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Zitat:
Will das ja eig. nur so nebenbei alles machen. So als nebenverdienst.



das hat damit ja mal überhaupt nichts zu tun *ha ha* *balla balla*
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drosteman79
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Verfasst Sa 19.01.2008 21:48
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torcha hat geschrieben:
Ja, da muss ich jetzt mal schauen.

Ich hab VW jetzt mal eine e-mail geschrieben.

Mal sehen was dabei rauskommt!


Will das ja eig. nur so nebenbei alles machen. So als nebenverdienst. <-- Schuld!


öhm... an wen?

info@volkswagen.de oder wie?

Da würde ich dann schon mal das Telefon bemühen, mir den Ansprechpartner nennen lassen, und das in angemessener Form schriftlich machen.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Sa 19.01.2008 21:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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