mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 22:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: praktikant - nutzungsrechte vom design vom 10.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> praktikant - nutzungsrechte vom design
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12  Weiter
Autor Nachricht
flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 00:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

weglassen oder bezahlen.

selbst wenn es ungefragt ist, bedeutet es nicht das es "kostenlos" ist. müsstest das aber eigentlich wissen.
  View user's profile Private Nachricht senden
usy
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.07.2007 08:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,
sehe das nicht lediglich als "ungefragt".... in diesem sinne.

sie hat sich als praktikantin bei mir beworben. wir fanden eine einigung und diese besagt, dass sie normal als praktikantin eine vergütung von summe x bekommt.
und es für diverse aufträge die sie für "kunden" macht dann die möglichkeit die vergütung von summe x noch aufzubessern.

das war der deal.

somit sehe ich ihre arbeit im rahmen des "praktikums". auch wenn sie die leistung vor eigentlich praktikumsantritt gemacht hat!

oder sind nun alle sachen, die praktikanten machen vom nutzungsrecht her bei den praktikanten?!?

grüsse usy * Keine Ahnung... * * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 08:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du mußt hier sauber abgrenzen zwischen einem (meinethalben mündlich und unter Beisein von zeugen geschlossenem Praktikumsvertrag) und einem tatsächlich durchgeführten Praktikum.

Das erste liegt vor, das zweite nicht!

Die im Rahmen des Vertrages besprochenen "Durchführungsvereinbahrungen" sind mit Nichtantritt des Praktikums hinfällig! Eine Verwertung von Drittleistungen, die mit dem eigentlichen (und ja gar nicht stattgefundenen) Praktikum aber faktisch nichts zu tun haben ist rechtsmißbräuchlich!!!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
usy
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.07.2007 08:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also ganz ehrlich, ich finde diese art allerdings in keinster weise in ordnung und emfpinde ich als "erschleichung" von ihr!

dies hätte im vorfeld geklärt werden müssen. es war KLAR, dass sie ein praktikum macht. es war klar, dass sie sofort mitwirkt - es war IHR vorschlag!

fühle mich da hintergangen!

*balla balla* *balla balla* Menno!

EDIT:
es waren arbeiten, die im vereinbarten und zugesagtem rahmen des praktikums gemacht worden sind.

ich versteh das ehrlich gesagt gar nicht. * Nee, nee, nee * * Nee, nee, nee *

Bitte Edit-Button benutzen!


Zuletzt bearbeitet von ines am Mi 11.07.2007 09:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 08:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich verstehe nicht, wo Dein Problem ist.

Es zwingt Dich ja niemand die Sachen zu verwenden.
Bisher sieht es so aus, als ob Du etwas verwenden, aber nicht bezahlen willst.

Das Praktikum ist nun mal nicht durchgeführt - basta! Kommt jeden tag huindertfach vor, das eine Stelle nicht angetreten wird, weil sich zwischenzeitlich was anderes aufgetan hat. Ist vielleicht bedauerlich, ist aber so!

Im Übrigen: Wäre das Praktikum durchgeführt worden, hättest Du ja - wenn ich Dich richtig verstanden habe, auch für die Sache gezahlt...

Also zahle es, oder nutze es nicht. Alles andere spricht eher dafür, das es Dir nur um "billige Rache" für das abgesagte Praktikum geht - so nach dem Motto "Dafür muß sie aber jetzt bluten!" - oder aber Du selbst zu unserer Rechtsordnung ein etwas seltsames verhältnis hast... *ha ha*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 09:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

usy hat geschrieben:

es waren arbeiten, die im vereinbarten und zugesagtem rahmen des praktikums gemacht worden sind.

ich versteh das ehrlich gesagt gar nicht. * Nee, nee, nee * * Nee, nee, nee *


Ja hat sie jetzt das Paktikum gemacht oder nicht? * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
usy
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 11.07.2007 09:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,

es geht hier nicht um "billige" rache. es geht mir darum dass ihr ganzes verhalten nicht in ordnung finde.

ich kann nicht voller vorfreude wo mich einbringen und sagen es macht mir so spass und ich helf euch schon mal mit.

und dann hergehen und einen "hängenlassen" und dann auch noch sagen, dafür verlange ich geld.

ihr habt klar recht, dass sie gearbeitet hat und ich bin die allerletzte die jemanden ausnutzen will, aber sie wusste, dass bezhahlung in dem sinne nur mit "aufträge" von kunden verbunden ist. ich bin noch ein relativ junges unternehmen!

ich habe sie im vorfeld über ALLES aufgeklärt.

die entwürfe die sie gemacht hat sind eben schon teilweise rausgegangen ... das ist das problem! ich kann nicht einfach alles umwerfen. *seufz*

und ich habe mich eben bei der IHK nochmal rückversichert und die sagen sehr wohl, dass sie dies im rahmen der praktikumsvereinbarung getätigt hat! also sie hat ja quasi begonnen, aber vor ort wäre sie eben erst die tage gewesen.

naja...
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 11.07.2007 09:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Okay, dann hat sie es halt im Rahmen der vereinbarungen gemacht. Und die Vereinbarungen waren halt, dass du sie bezahlst. Wenn ich dich richtig verstanden habe aber nur dann, wenn ihre Entwürfe zu einem Auftrag werden. Weise sie in einem freundlichen Schreiben daraufhin und dass du natürlich zu deinem Wort stehen wirst, wenn es dazu kommt. Und jetzt rate ich mal: Über die Höhe der Vergütung wurde nix ausgemacht.

Soll ich dir was sagen: Da ist der nächste Streit vorprogrammiert. Außerdem halte ich es für äußerst unprofessionell, ein anstellungsähnliches Verhältnis so ungeregelt anzugehen. Da bin ich fast versucht zu sagen "Selbst schuld". Klingt hart, ist aber so.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Welche Nutzungsrechte für Interface-Design
praktikant & fehler
Hat man als Praktikant Urheberrechte?
Azubi/Praktikant - Copyright an Arbeiten
Praktikant, Chef, offene Dateien und kein Vertrag
Nutzungsrechte
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.