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Thema: Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache? vom 09.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache?
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:50
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Mag sein dass das für den ein oder anderen provizierend wirken mag, klar...je nachdem wie empfindlich man eben ist kann man das nicht ausschliessen. Die Verhaltensweise ansich aber finde ich völlig korrekt. Der Beschuldigende ist nunmal in der Pflicht den Beweis zu erbringen, der Beschuldigte hingegen ist nicht verpflichtet sich einen 20-seitigen Vertrag durchzulesen und eigenständig die Stellen heraus zu picken die u.U. auf ihn zutreffen könnten.

Würden beide zum Anwalt gehen, dann würde die beiden Anwälte auf exakt die gleiche Weise kommunizieren.

Man muss das mal aus der rein rechtlichen Perspektive sehen:
Es liegt faktisch bis dato noch keine Urheberrechtsverletzung vor. Derzeit liegt nur der Vorwurf einer solchen vor. Ich als anklagende Person bin, sobald ich jemanden eines Verbrechens bezichtige, verpflichtet meine Vorwurf einer Straftat der Rechtspartei darzulegen, in diesem Fall der Beschuldigte selbst. Dazu reicht es nicht meinen Vorwurf einfach laut auszusprechen, ich muss ihn belegen. Tue ich das nicht steht mir nicht das Recht zu jemanden einer Straftat zu bezichtigen, oder gar Forderungen zu stellen, ganz im Gegenteil, es könnte im Zweifelsfall sogar strafbar sein. Die bloße Behauptung man hätte ein Gesetz gebrochen begründet zum derzeitigen Zeitpunkt rein gar nichts, nicht einmal den Schriftverkehr selbst.
Er hat absolut Recht wenn er den Vertrag (meinetwegen auszugsweise) mit Hervorhebung der betreffenden Stellen fordert. Spätestens der Anwalt würde/müsste das tun.

Ob das nun grob klingt oder nicht ist erst einmal unerheblich - hier geht es nicht um Sympathie Lächel
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G-P-W
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2009
Ort: Bad Neuenahr
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:54
Titel

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na ja vor knapp 1/2 Jahr hat er seinerzeit im Namen vom gleichen Auftraggeber auch mit so was ähnlichen gedroht. Und der ist im Moment mit meinem Kunden vor Gericht, mein Kunde hat den wohl schon verklagt.

Ich habe den damals schon nicht für voll genommen und jetzt auch nicht. Nur kann ja sein das der echt meint er hat Recht und wieso sollte man es erst dazu kommen lassen das es über einen Anwalt laufen muss?

Ach ja das sollte auch so bei den ankommen.

Wenn man sich Überlegt das ich nur die Seite Zentriert habe, dann den Hintergrund mit einem Fixierten Hintergrundbild und die Haupttabelle auch mit einem Hintergrundbild versehen habe damit die Seite wenigstens etwas vernünftig rüber kommt * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:59
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das mit dem textmarker ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt, im kern hat der TO aber richtig gehandelt. Ich hätte den alten Gestalter auch erstmal gefragt, was ihn denn zu der annahme verleitet, das hier ein urheberrechtsverstoß vorliegt und welche beweise er gedenkt in's rennen zu schicken um seine these zu untermauern.

spätestens nach der ersten, sehr unprofessionellen antwort ("Ihnen muss ich nichts beweisen, das tue ich dann dem Gericht. "), hätte ich dem guten mann klar gemacht, das nicht ich, sondern sein ex-kunde erstmal der ansprechpartner für die webseite ist. ab da hätte ich dann einfach mal abgewartet, ob sich sein anwalt wirklich meldet... und wenn dem tatsächlich so gewesen wäre, wäre die sache zu meinem anwalt gegangen und die beiden parteien hätten dann einen muntern schriftverkehrt gehabt... * Keine Ahnung... *
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 21:01
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Sollte der typ keine beweise für seine beschuldigungen haben, würde ich dann auch noch über eine anzeige wegen versuchten betrugs nachdenken.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 21:09
Titel

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CyberPunker hat geschrieben:
Sollte der typ keine beweise für seine beschuldigungen haben, würde ich dann auch noch über eine anzeige wegen versuchten betrugs nachdenken.


und das bringt was? ausser mehr ärger und evtl. kosten für irgendwelche anwälte wohl nicht viel... * Keine Ahnung... * solche leute lechzen doch geradezu nach aufmerksamkeit... der hat scheinbar sonst nix zu tun, sonst würde er seine zeit mit arbeiten verbringen und nicht mit irgendwelchen kostenforderungen die er sich aus den fingern saugt. und selbst wenn man dann recht bekommt, bleibt man evtl. auf irgendwelchen prozesskosten sitzen, weil bei dem typen eh keine knete zu holen is... solche pappenheimer kenn ich zu genüge. da muss man nicht noch öl ins feuer gießen. * Keine Ahnung... *
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 21:09
Titel

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Danke @Audiofreak Lächel

Im Übrigen ist auch die Aussage "Ihnen muss ich nichts beweisen, das tue ich vor Gericht" so in dieser Form gar nicht zutreffend. Das Gericht ist lediglich das höchste Organ der Rechtssprechung, das im Zweifelsfall aufgrund von Beweislage und dem zugrundeliegenden Gesetzesbuch eine Entscheidung trifft zu der die beiden Parteien selbst nicht fähig sind. Deswegen nennt man das ja dann auch Schiedsgericht Lächel

Also im Grunde erledigt der Richter nur wozu zwei andere Parteien zu doof sind, mal ganz salopp formuliert. Tatsächlich aber ist derjenige, der den Vorwurf erhebt, dem Beschuldigten durchaus verpflichtet.

Natürlich kann es sein dass der alte Designer sich tatsächlich im Recht fühlt - das wäre dann sehr schade für ihn - aber ändert nichts an den Tatsachen. Sein Ansprechpartner ist der Kunde, nicht der neue Designer. Vor Gericht würde man so etwas Verfahrensfehler nennen.

Da kommt nichts. Brief und Siegel dass das klanglos im Sand verläuft.

Im Übrigen (da es solche Anwälte durchaus gibt):
Auch wenn eine Anmahnung eines Anwaltes eingehen sollte brauchst Du dieser weder nachkommen noch in irgend einer Weise darauf reagieren. Du bist lediglich einem Richter gegenüber verpflichtet, und genau genommen nicht einmal dem. Also bei einem Wisch vom Anwalt keine Panik kriegen - das wäre dann nur der Versuch eines Versuchs, hat Dich aber gar nicht zu tangieren.

//edit:
Das ist genau das, was ich meinte mit "im Zweifelsfall ist die Anschuldigung ohne Beweise zu erbringen sogar strafbar". Danke der Bestätigung Lächel Und das bringt rein gar keine Kosten mitsich, denn eine Anzeige landet beim Staatsanwalt und ist Sache des öffentlichen Rechts.


Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Mo 09.02.2009 21:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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krautkopfkonney

Dabei seit: 20.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 21:15
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Hi ihr alle.

Also ich finde es ebenfalls stark übertrieben provokativ, den "anderen Gestalter" (^^) zu bitten iwelche Textstellen mit dem Marker hervorzuheben, den dazu ist er weder verpflichtet, noch ist es für einen eventuellen Prozess konstruktiv. Eine einfache Antwort a la "Es tut mir sehr leid, dass es hier Differenzen gibt.(<-- Guten Willen heucheln, dass nimmt dem Gegenüber mehr den Wind aus den Segeln als Provokationen) Bitte übersenden Sie mir doch Belege für Ihre Behauptung [...]" muss genügen.
Ihh handhabe so etwas jetzt immer so, dass ich mir vom Kunden schriftlich geben lasse, dass er die Rechte an sämtlichen Materialien hat und mir gestattet diese zu verwenden.

Zitat:
Sollte der typ keine beweise für seine beschuldigungen haben, würde ich dann auch noch über eine anzeige wegen versuchten betrugs nachdenken.


Das käme natürlich in gewisser Weise cool um ihm eins auszuwischen... funktioniert natürlich nur wenn er im Unrecht ist - was nur ein Gericht entscheiden kann. Und so einen Schuss ins Knie würde ich für den Spass nicht riskieren.


Beste Grüße,

Konstantin
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 21:19
Titel

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krautkopfkonney hat geschrieben:
Hi ihr alle.

Also ich finde es ebenfalls stark übertrieben provokativ, den "anderen Gestalter" (^^) zu bitten iwelche Textstellen mit dem Marker hervorzuheben, den dazu ist er weder verpflichtet, noch ist es für einen eventuellen Prozess konstruktiv.


Stimmt nicht.
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