mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 07:10 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache? vom 09.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache?
Seite: 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter
Autor Nachricht
G-P-W
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2009
Ort: Bad Neuenahr
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 19:46
Titel

Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe heute folgende Email erhalten:

Sehr geehrter Herr …………………….,

da Sie das Layout der von mir gestalteten Website kopiert und geringfügig überarbeitet haben, ist dies eine grobe Urheberrechtsverletzung
und daher stelle ich Ihnen für diesen Missbrauch

Euro 800 zuzüglich 19 % MWST (Euro 152) in Rechnung.


Überweisen Sie innerhalb von 10 Tagen gesamt Euro 952 auf mein Konto
00 000 000 bei der Volksbank ............ BLZ 000 000 000.

Nach dieser Frist gebe ich diesen Vorgang sofort an meinen Anwalt zur weiteren Bearbeitung.


MfG
…………………….

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr …………………….,

die von Ihnen angesprochene Veränderungen auf der Webseite habe ich im
Auftrag des ……………………. durchgeführt.
Sollte dies in Ihren Augen eine Urheberrechtsverletzung darstellen, bitte
ich Sie um folgendes:

- Senden Sie mir eine Kopie der damaligen Auftragvereinbarung -
unterstreichen Sie mir bitte mit einem gelben Textmarker die entsprechende
Zeile, in der nachträgliche Veränderungen untersagt werden. Das Wort
"Veränderungen" (oder vergleichbar) unterstreichen Sie bitte in der Farbe
"Rot".


- Ich bitte um detaillierte Auflistung der, in Ihren Augen, groben
Urheberrechtsverletzung. Links: "Ihre Version" Rechts: Aktuelle Version

mfg
…………………….

Als Antwort dann nur:

Sehr geehrter Herr ……………………,

Ihnen muss ich nichts beweisen, das tue ich dann dem Gericht.

Und wenn Sie etwas im Auftrag durchführen, aber dabei das Layout eines anderen Gestalters einfach übernehmen, haftet nicht der Auftraggeber, sondern der Ausführende, in dem Fall Sie. Zu Ihrer Sorgfaltspflicht gehört dies zu überprüfen und da es dazu auch einen Schriftwechsel mit Ihnen im letzten Jahr gab, wussten Sie dass ich diese Website für den Circus gestaltet habe.

Nochmal: Spätestens am 20.2. übergebe ich diesen Vorgang meinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung!

MfG
……………………

Ich habe dann geantwortet:

Herr ……………………,

"Layout eines anderen Gestalters einfach übernehmen" - Welcher andere
Gestalter? Ich denke von "einfach übernehmen" kann auch keine Rede sein.

Ich bitte nochmals um Übersendung des Schriftstückes.

und wieder kommt nur so eine Antwort:

Nun stellen Sie sich nicht blöd.
Der andere Gestalter bin ich.

20.2. ist Termin, danach geht es zu meinem Anwalt und dieser übergibt dann die Beweise an das Gericht.

MfG
……………………


Jetzt die Frage wer hat Recht? und was würdet ihr jetzt machen?


Zuletzt bearbeitet von G-P-W am Mo 09.02.2009 19:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 19:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich wäre mal gleich zum Anwalt gegangen bevor ich solche dämlichen Antworten schreibe. * Ich geb auf... *

Hälst du deinen Gegenüber für dumm das du ihm so kommst? Entsprechend ist ja auch seine nächste Antwort. Jetzt mal ab davon wer von euch Recht hat oder nicht.


Zuletzt bearbeitet von airball am Mo 09.02.2009 19:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich würd da einfach mal die füße still halten, bis wirklich post von seinem anwalt kommt. und dann übergibst du das ganze auch deinem anwalt. schreib dem typen keine antworten mehr, bzw. kontakt nur schriftlich über deinen anwalt. vor gericht hatter mit seiner argumentation mal ziemlich wenig chancen, würd ich mal behaupten. auch seine kostennote von 800 € wirkt sehr "ausgedacht". außerdem ist für die inhalte einer webseite grundsätzlich erstmal immer der seitenbetreiber verantwortlich. d.h. der gute mann hätte sich erstmal an seinen ehem. kunden mit seiner "forderung" wenden müssen. ich denke so wird es auch das gericht sehen, sollte es zum äussersten kommen (was ich nicht wirklich glaube).
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dem kann man nur zustimmen. Textmarker tztz .

Ab zum Anwalt.alles andere ist Kokolores.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

maily hat geschrieben:
Also ich wäre mal gleich zum Anwalt gegangen bevor ich solche dämlichen Antworten schreibe. * Ich geb auf... *

Hälst du deinen Gegenüber für dumm das du ihm so kommst? Entsprechend ist ja auch seine nächste Antwort. Jetzt mal ab davon wer von euch Recht hat oder nicht.


Häh? Was ist das denn für eine unqualifizierte Aussage, bitteschön??? Also jetzt mal ehrlich * Keine Ahnung... * Ich finde G-P-W hat völlig adäquat reagiert indem er versucht hat dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nachzugehen dadurch dass er sich erst einmal einen Beweis hat zukommen lassen wollen. Da kann ja sonst jeder daherkommen und irgend etwas behaupten.

Prinzipiell ist der Beschuldigende erst einmal in der Beweispflicht dass ein Verstoss gegen ein Gesetz vorliegt, oder aber muss seinen Verdacht begründen, und sollte bemüht sein diese Angelegenheit aussergerichtlich beizulegen. Das fängt garantiert nicht mit einer Sanktion an, die derjenige nicht einmal hintergründig belegen will. Das wird Dir kein Anwalt abnehmen, schon gar kein Richter. Schon alleine durch seine Weigerung einen Beweis oder etwas vergleichbares vorzulegen disqualifiziert er sich selbst - dem sein Anwalt wird ihm was husten. Den Fall übernimmt keine Sau - wäre jedem Rechtsgelehrten viel zu schwammig und unsicher, egal wie viel Beweislast da am Ende noch folgen sollte. Verwette ich meinen Besen drauf.

Das Prinzip, unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist, gilt für jedes Gesetzbuch gleichermaßen. Da habe ich halt mal nicht die geringsten Bedenken.

Davon ab ist der Designer, egal was für einer, nicht in die Verantwortung zu ziehen für Rechtsverstösse seiner Kunden. Wie ich das sehe hast G-P-W eine Seite im Auftrag eines Herrn XY überarbeitet. Schön und gut. Und weiter? Ist doch völlig klar dass eine Seite, die bearbeitet werden soll, irgendwann einmal von einem anderen hat erstellt werden müssen. Das ist wirklich Kokolores. Der Urheberrechtsvertrag/Lizenzvertrag fand zwischen altem Designer und Kunde statt - dort alleine liegt die Rechtsbarkeit. Hat der Auftraggeber kein Lizenzrecht ist das nicht Problem des Designers. Klar kann man sich dahingehend absichern, aber im Zweifelsfall geschieht Dir hier rein gar nichts, denn der Verstoss wurde allerhöchstens durch den Auftraggeber begangen, indem er Material zur Verfügung stellt das nicht seines ist.

Ich stimme mit langer Rede Audiofreak also zu:
Ab sofort ignorieren, und einfach warten. Jede Wette dass da nichts kommt. Wegen 800 Euro wird Dich kein Anwalt abmahnen - lohnt für den gar nicht.

Ich würde mir da echt keinen Stress machen.

LG
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

traumgaertner hat geschrieben:
maily hat geschrieben:
Also ich wäre mal gleich zum Anwalt gegangen bevor ich solche dämlichen Antworten schreibe. * Ich geb auf... *

Hälst du deinen Gegenüber für dumm das du ihm so kommst? Entsprechend ist ja auch seine nächste Antwort. Jetzt mal ab davon wer von euch Recht hat oder nicht.


Häh? Was ist das denn für eine unqualifizierte Aussage, bitteschön??? Also jetzt mal ehrlich * Keine Ahnung... * Ich finde G-P-W hat völlig adäquat reagiert indem er versucht hat dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nachzugehen dadurch dass er sich erst einmal einen Beweis hat zukommen lassen wollen. Da kann ja sonst jeder daherkommen und irgend etwas behaupten.


G-P-W hat geschrieben:
- Senden Sie mir eine Kopie der damaligen Auftragvereinbarung -
unterstreichen Sie mir bitte mit einem gelben Textmarker die entsprechende
Zeile, in der nachträgliche Veränderungen untersagt werden. Das Wort
"Veränderungen" (oder vergleichbar) unterstreichen Sie bitte in der Farbe
"Rot".


Findest du nicht das er da irgendwie provoziert? Ich meine, der Kerl wird nicht der totale Vollidiot sein... "Textmarker hier, Textmarker da". Sorry, aber das finde ich mehr als daneben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Amselmann

Dabei seit: 22.09.2008
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

maily hat geschrieben:
Also ich wäre mal gleich zum Anwalt gegangen bevor ich solche dämlichen Antworten schreibe. * Ich geb auf... *

Hälst du deinen Gegenüber für dumm das du ihm so kommst? Entsprechend ist ja auch seine nächste Antwort. Jetzt mal ab davon wer von euch Recht hat oder nicht.


Naja, wieso sollte man solche Deppen nicht ein wenig provozieren - ein besuch beim anwalt hätte wohl kaum etwas gebracht, noch ist ja nichts passiert (oder doch?)

Scheint jedenfalls ein sehr unseriöser Typ zu sein, vielleicht braucht der ja schnell etwas Kohle... *zwinker*


Ich finde es jedenfalls ziemlich schwachsinnig - Ich würde mich selbst zwar auch ärgern wenn mein auftraggeber zu jemand anders wechselt, aber man muss einem unternehmen ja auch nicht bei einem designer-wechsel einen webseiten-wechsel zumuten
  View user's profile Private Nachricht senden
airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 20:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Amselmann hat geschrieben:
maily hat geschrieben:
Also ich wäre mal gleich zum Anwalt gegangen bevor ich solche dämlichen Antworten schreibe. * Ich geb auf... *

Hälst du deinen Gegenüber für dumm das du ihm so kommst? Entsprechend ist ja auch seine nächste Antwort. Jetzt mal ab davon wer von euch Recht hat oder nicht.


Naja, wieso sollte man solche Deppen nicht ein wenig provozieren - ein besuch beim anwalt hätte wohl kaum etwas gebracht, noch ist ja nichts passiert (oder doch?)


Es hätte mehr gebracht als den Fusel da zu Schreiben.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen An der Grenze zur Urheberrechtsverletzung?
Urheberrechtsverletzung bei designenlassen.de...
[Recht] Urheberrechtsverletzung?
Urheberrechtsverletzung bei Lizenzprodukt!
Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung?
[Recht] Urheberrechtsverletzung am Bild
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.