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Thema: Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache? vom 09.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angebliche Urheberrechtsverletzung was ist Sache?
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stsy2k

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Verfasst Mo 09.02.2009 21:39
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G-P-W hat geschrieben:
Damit ihr mal sehen könnt was ich so schlimmes gemacht habe, hier mal ein Beispiel einer Seite:
Alte Formatierung:
http://www.games-power-world.de/Demo/indexalt.html

Neue Formatierung mit wenig Arbeitsaufwand:
http://www.games-power-world.de/Demo/

@krautkopfkonney,
den Tipp mit den die entsprechenden Passagen auf Band zu sprechen hättest mir ja auch früher geben können, das mach ich am besten jetzt noch * Applaus, Applaus *

* Wo bin ich? *
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G-P-W
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2009
Ort: Bad Neuenahr
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:54
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@stsy2k,
Na habe das doch nur so gemacht weil es ein guter Kunde ist, sollte ja nix kosten, also was ist?
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:08
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Mal vollkommen unabhängig davon, ob nun berechtigt oder nicht und auch den Textmarker-Kindergarten mal aussen vor gelassen …

Bis wann muss man im Geschäftsverkehr "B2B" nochmal einer Rechnung widersprechen bzw. ab wann gilt die als akzeptiert? Ich mein, da war was; aber ich kriegs spontan nicht mehr zusammen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:14
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Asi Prollowski hat geschrieben:
Mal vollkommen unabhängig davon, ob nun berechtigt oder nicht und auch den Textmarker-Kindergarten mal aussen vor gelassen …

Bis wann muss man im Geschäftsverkehr "B2B" nochmal einer Rechnung widersprechen bzw. ab wann gilt die als akzeptiert? Ich mein, da war was; aber ich kriegs spontan nicht mehr zusammen.


muss man da überhaupt widersprechen? ich mein er hat ja nix gekauft, was berechnet wird... der rechnungssteller könnte höchstens versuchen die rechnung auf dem mahnweg durchzudrücken. dem mahnbescheid kann man dann widersprechen. aber der rechtnung an sich ?
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:31
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Ausbildung abgeschlossen 1993, kein Wunder das ich nix mehr weiß Grins


Wir hatten hier eine ähnliche Diskussion, wenn auch in anderem Zusammenhang, ob Nichtreaktion auf eine gestellte Rechnung als Akzeptanz gewertet werden kann im Sinne der kfm. Sorgfaltspflicht.
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 22:35
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G-P-W hat geschrieben:
@stsy2k,
Na habe das doch nur so gemacht weil es ein guter Kunde ist, sollte ja nix kosten, also was ist?

Das sollte nicht in deine Richtung gehen. Bei so einem Gebilde wäre es mir ehrlich gesagt zu peinlich, überhaupt irgendwelche Urheberrechtsansprüche geltend machen zu wollen.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.02.2009 22:50
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Es ist ja keine Rechnung, sondern eine inoffizielle Abmahnung mit Sanktionen - das muss man gar nicht reagieren.
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coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:57
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Also die beiden links oben haben nichts mit Ästhetik zu tun...was soll da an Uhrheber-ästhetik vorhanden sein....reine schikane würde ich sagen... *Whaazzzz uppp?*
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