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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:21
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krautkopfkonney hat geschrieben: |
Also ich finde es ebenfalls stark übertrieben provokativ, den "anderen Gestalter" (^^) zu bitten iwelche Textstellen mit dem Marker hervorzuheben, den dazu ist er weder verpflichtet, |
naja er verlangt immerhin 800 € + mwst für seine "behauptung"... da finde ich schon, das er es dem TO zumindest schuldig ist, seine behauptung entsprechend zu untermauern... oder was würdest du sagen, wenn ich dir für irgend ne haltlose behauptung 1000 € in rechnung stellen würde?
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:24
Titel
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Jemanden einer Straftat zu beschuldigen und aufgrund dieser Straftat eine Sanktion anzuerhängen führt zwangsläufig zur Beweispflicht. Da ist die Rechtssprechung mehr als eindeutig - daran ist nichts zu rütteln. Er MUSS vorlegen worauf sich seine Beschuldigung sowie die daraus resultierenden Forderung basieren. Tut oder kann er das nicht ist die ganze Angelegenheit damit gegenstandslos.
//edit: Die Sanktion ist eh rechtswidrig.
Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Mo 09.02.2009 21:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:25
Titel
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Na komm, Hand aufs Herz: Wenn euch einer so was schreiben würde, welche wörter mit welcher Farbe zu unterstreichen sind, würdet ihr euch auch anders angesprochen fühlen, als wenn nur die aufforderung kommt, dass man um entsprechende Schriftstücke zur weiteren Prüfung bittet, oder?
Das der angebliche Anspruch einer Grundlage bedarft und diese belegt werden können muss ist klar, das streitet hier aber auch glaub ich gerade keiner ab. Es geht lediglich um diesen in meinen Augen unprofessionellen weil emotionalen Unterton. solche leute doch einfach am ausgestreckten Arm (notfalls des Anwalts) verhungern lassen!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:27
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | solche leute doch einfach am ausgestreckten Arm (notfalls des Anwalts) verhungern lassen! |
das ist in der tat das beste was man in solch einem fall machen kann...
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krautkopfkonney
Dabei seit: 20.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:33
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Zitat: | Na komm, Hand aufs Herz: Wenn euch einer so was schreiben würde, welche wörter mit welcher Farbe zu unterstreichen sind, würdet ihr euch auch anders angesprochen fühlen, als wenn nur die aufforderung kommt, dass man um entsprechende Schriftstücke zur weiteren Prüfung bittet, oder? |
Jupp, ich meine ja auch nur, dass er nicht iwas UNTERSTREICHEN muss. Zeigen, bzw seine Behauptung belegen muss er natürlich--- Aber noch schärfer wärs gekommen, wenn du ihn gebeten hättest, die entsprechenden Passagen auf Band zu sprechen
Beste Grüße
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
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Verfasst Mo 09.02.2009 21:37
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krautkopfkonney hat geschrieben: |
Jupp, ich meine ja auch nur, dass er nicht iwas UNTERSTREICHEN muss. Zeigen, bzw seine Behauptung belegen muss er natürlich--- Aber noch schärfer wärs gekommen, wenn du ihn gebeten hättest, die entsprechenden Passagen auf Band zu sprechen
Beste Grüße |
Das ist so nicht richtig.
Sobald sich die beschuldigende Partei auf einen Vertrag und damit ein Recht beruft muss er dieses klar und barrierefrei darlegen. Das heißt es muss mindestens(!) sagen was Gegenstand seiner Beschuldigung ist und wo(!) man dieses nachlesen kann. Die von mir bereits zum x-ten Mal erwähnte Beweispflicht. Er muss genau angeben auf welchem Satz innerhalb des Vertrages sich sein Vorwurf stützt. Ob er das nun markiert, unterstreicht, oder mit Zeile und Wort angibt ist erstmal latte. Aber er MUSS. Ansonsten hat die Anschuldigung keinen Anspruch auf Rechtsgrundlage.
Warum ignoriert das ständig jeder???
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:07
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@traumgaertner: Was is denn jetzt? Es geht doch darum, dass er eben nicht verpflichtet ist, mit einem Textmarker etwas zu unterstreichen. Er muss lediglich einen eindeutigen Beweis liefern, inklusive Beschreibung.
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G-P-W
Threadersteller
Dabei seit: 09.02.2009
Ort: Bad Neuenahr
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.02.2009 22:31
Titel
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Damit ihr mal sehen könnt was ich so schlimmes gemacht habe, hier mal ein Beispiel einer Seite:
Alte Formatierung:
http://www.games-power-world.de/Demo/indexalt.html
Neue Formatierung mit wenig Arbeitsaufwand:
http://www.games-power-world.de/Demo/
@krautkopfkonney,
den Tipp mit den die entsprechenden Passagen auf Band zu sprechen hättest mir ja auch früher geben können, das mach ich am besten jetzt noch
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