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Thema: Frage- und Antwortspiel MATHE! vom 05.11.2009

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missjivi

Dabei seit: 11.01.2010
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Verfasst Mo 12.04.2010 23:41
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Naja, nix los hier, oder?

Hier die Antwort:

a) BTW Rasterzellenhöhe=Rasterzellenbreite, da Recorderelemente quadratisch sind ... also nicht verwirren lassen

Für die Berechnung der Rastertonwertstufen muss man die Zahl der Recorderelemente nur ins Quadrat nehmen und 1 addieren. Warum? Die Frage ist ja, wieviele verschiedene Zustände die Rasterzelle annehmen kann. Also von leere Zelle bis komplett schwarz (alle Recorderelemente belichtet).
12x12+1 (die 1 für den leeren Zustand) = 145 Tonwertstufen

b) bei 17 Recorderelementen pro Zelle dann 17x17+1= 290 Tonwertstufen

c) Belichterauflösung 1200/inch, Rasterfrequenz 75/inch
Belichterauflösung - auch Aufzeichnungsfeinheit genannt - ist gleichbedeutend mit der Anzahl belichtbarer Recorderelemente pro Streckeneinheit (entweder cm oder Inch)
Rasterfrequenz ist gleichbedeutend mit der Anzahl von Rasterpunkten pro Streckeneinheit (entweder cm oder inch).
Also irgendwie klar, dass wir dividieren müssen. Die Einheiten (inch) kürzen sich gleich raus also: 1200/75= 16
Einheit ist dann natürlich Recorderelemente pro Rasterzelle
maximale Rastertonwertstufen: 16x16+1=257

d) Jetzt wird etwas eigenartiger, da die Rasterfrequenz nur "ungefähr" angegeben wird.
Wahrscheinlich müssen wir runden, denn es gibt keine gebrochenen Rasterpunkte oder Recorderelemente.
90/cm = 228,6/inch
1333 pro inch / 228,6 pro inch = 5,83 (Recorderelemente pro Rasterzelle)
Ich weiß jetzt nicht ganz genau wie man bei Rasterzellen runden muss, folgt man rein mathematischen Regeln, müsste man aufrunden. Deswegen: maximale Rastertonwertstufen: 6x6+1=37
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