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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Do 29.11.2007 14:22
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Du musst aber Besitz und Eigentum trennen.
Und nach BGB 651 neige ich eher dazu, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt.
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drosteman79
Gesperrt
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Do 29.11.2007 14:38
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Nimroy hat geschrieben: | Du musst aber Besitz und Eigentum trennen.
Und nach BGB 651 neige ich eher dazu, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt. |
Aber ein Kaufvertrag kann einen doch zum Eigentümer, und nicht nur zum Besitzer machen. Das ändert also nichts.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Do 29.11.2007 14:44
Titel
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Stimmt. Nach § 433 würde der Käufer Eigentümer werden.
Womit wir tatsächlich wieder bei deiner Frage wären, auf welcher Grundlage Nutzungsrecht erteilt werden könnte.
Es steht und fällt tatsächlich alles mit der Anerkennung des Logos oder dem Gesamt-CD als Werk mit ausreichender Schöpfungshöhe. Das wird aber im Einzelfall von einem Richter bzw, Gericht entschieden werden müssen.
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drosteman79
Gesperrt
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
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Verfasst Do 29.11.2007 14:47
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Stimmt. Nach § 433 würde der Käufer Eigentümer werden.
Womit wir tatsächlich wieder bei deiner Frage wären, auf welcher Grundlage Nutzungsrecht erteilt werden könnte.
Es steht und fällt tatsächlich alles mit der Anerkennung des Logos oder dem Gesamt-CD als Werk mit ausreichender Schöpfungshöhe. Das wird aber im Einzelfall von einem Richter bzw, Gericht entschieden werden müssen. |
Das meine ich. Find ich persönlich auch ***, aber es ist halt so.
Da man aber nie vorhersagen kann welches Gericht welchem Werk die nötige Schöpfungshöhe zuerkennt, bleibt alles beim alten
Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 29.11.2007 14:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 29.11.2007 14:51
Titel
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Aber die Diskussion auf hohem Niveau hat Spaß gemacht. Mal wieder ne gute Gelegenheit, sich mit dem BGB zu beschäftigen.
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drosteman79
Gesperrt
Dabei seit: 28.11.2007
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Verfasst Do 29.11.2007 15:04
Titel Re: Wem gehört das Logo? |
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Finde ich auch
Kommt die nächste Frage:
lindstrom hat geschrieben: | Die Schule hat nun versucht, das Logo erneut von der Agentur anzufordern. Man erhielt jedoch lediglich ein PDF mit dem Logo in schlechter Qualität. Mehr will die Agentur nicht herausgeben - nicht mal den Namen der Schriftart. |
Erstmal klären: ist das Logo in dem PDF wirklich nur in schlechter Qualität vorhanden? Liegen der Schule keine Reprofähigen Daten vor? Auf die hat sie IMHO Anspruch.
Auf offene Daten hingegen nicht. Sofern das nicht vertraglich vereinbart ist.
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
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