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Thema: [Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein? vom 24.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein?
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nexus6
Threadersteller

Dabei seit: 24.11.2006
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Verfasst Fr 24.11.2006 13:41
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[Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein?

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ich möchte einen flyer mit gewerblichen inhalt verteilen. so weit ich weiß, muss dieser mit einem impressum versehen sein. allerdings finde ich keine angeben, was dort alles angegeben werden muss. weiß darüber jemand bescheid?

Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 24.11.2006 15:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.11.2006 17:55
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Was rein muss und was nicht, ist von Landespressegesetz zu Landespressegesetz unterschiedlich.

Hier findet man zumindest schon mal Links und Stichwörter zu dem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Sa 25.11.2006 12:40
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und was lernen wir daraus?

richtig.

man benötigt kein impressum auf flyern.
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visimedi

Dabei seit: 21.07.2014
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Verfasst Do 09.10.2014 11:20
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Hallo,

so, ein Flyer braucht kein Impressum, das haben wir jetzt gelernt. Und was gehört noch alles zu den NICHT impressumspflichtigen Printmedien?

Wie schaut es z. B. mit einer umfangreicheren Broschüre aus?
Wie kann man unterscheiden, ab wann ein Impressum notwendig bzw. verpflichtend ist?
Spielt da vielleicht auch herein, ob das Medium wiederholt erscheint, wie z. B. ein Magazin?

Gibt es vielleicht noch andere Vorschriften, dass ein Printmedium, das informieren soll, wie etwa Flyer, eindeutig einem Absender zuzuordnen ist? Dafür aber kein komplettes Impressum notwendig ist?

Das sind nun Fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es hier Experten, die das genau wissen.

Vielen Dank!
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Do 09.10.2014 11:29
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JESUS CHRIST EIGHT FUCKING YEARS LATER
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Jade-Haus

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Verfasst Do 09.10.2014 11:58
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Eine "Impressums-Pflicht" gibt es eigentlich so nur bei Webseiten oder Zeitschriften / Zeitungen etc.

Sinn dieser Pflicht ist es, einen verbindlichen Ansprechpartner zu haben. Grade bei Rechtsgeschäften ist es wichtig, beide Vertragspartner benennen zu können.

Trotzdem halte ich es für sinnvoll und wichtig eine Adresse auch auf einem Flyer mit anzugeben. In den Flyer werden ja schließlich in der Regel Werbeaussagen getroffen, mit dem Wettbewerbsrecht konform gehen müssen.
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visimedi

Dabei seit: 21.07.2014
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 21.10.2014 10:43
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Einige Fragen sind nun geklärt. Vielen Dank dafür.
Aber wo liegt nun der Unterschied, ob es ein Flyer, Broschüre oder Zeitschrift ist?
Muss ein Impressum angegeben werden, wenn es z. B. ein Abo-Heft ist, das regelmäßig erscheint? Da ist es vom Anbieter her schon klar, wer damit wirbt bzw. es anbietet.

Vielleicht gibt es noch mehr Experten, die uns helfen können. *zwinker*
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.10.2014 11:06
Titel

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Ich glaube, das ist dann schon eine Rechtsberatung die den Anwälten vorbehalten ist.
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