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Thema: Wem gehört das Logo? vom 28.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört das Logo?
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drosteman79
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Verfasst Do 29.11.2007 13:59
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Nimroy hat geschrieben:
Wieso ist der Erschaffer (sofern er nicht Urheber im rechtliche Sinne ist) nicht Eigentümer? Eigentum ist keine Vorraussetzung des UrhG, sondern im BGB geregelt (Sachenrecht, §854 ff.)

Hier kann man vielleicht § 950 anführen. Grafische Elemnte und Schriften wurden zu einem neuen Werk verarbeitet. Somit könnte Eigentum durch Verarbeitung entstanden sein. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass die Regelungen des Nutzungsrechtes im Zivilrechtlichen Sinne Anwendung finden könnten.

Zitat Wikipedia:
Zitat:
Das Nutzungsrecht an einer Sache wird durch schuldrechtliche oder dingliche Vereinbarung eingeräumt. Mögliche schuldrechtliche Vereinbarungen über Nutzungsrechte sind die Miete, Pacht oder Leihe. Dabei wird dem Nutzenden lediglich der Besitz eingeräumt, der Eigentümer wird aus seiner Stellung nicht verdrängt. Nach Ablauf der Vertragsdauer ist die Sache dann zurückzugeben. Ggf. sind die Nutzungen (§ 100 BGB) gemäß den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis nach § 985 BGB bzw. § 988 oder gemäß dem Bereicherungsrecht nach § 812 BGB herauszugeben.

Dinglich können durch die Vereinbarung von Dienstbarkeiten wie Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten Nutzungsrechte an Sachen eingeräumt werden. Dies erstreckt sich sowohl auf bewegliche Sachen (Fahrnisse, jedoch nur Nießbrauch) als auch auf unbewegliche Sachen (Immobilien). Die Dienstbarkeiten an Grundstücken sind in das Grundbuch einzutragen.


Na, da gelten wohl eher die Rechtgrundlagen eines Werkvertrags.

Ich beauftrage XYZ mit der Gestaltung eines Logos. Sofern dadurch kein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht weiß ich beim besten Willen nicht, auf welcher Rechtsgrundlage mir XYZ Nutzungsrechte einräumen/verwehren soll.

Mal ein blöder Vergleich: ich beauftrage einen Schreiner damit mir ein Bett zu bauen. Muß ich dann dafür Nutzungsrechte erwerben?

So lange kein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht ist das gestalten eines Logos nach meinem Verständnis das gleiche wie andere Handwerkerleistungen, also das bauen eines Bettes, einer Kommode, das tapezieren einer Wand etc.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 29.11.2007 14:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Do 29.11.2007 14:07
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Und schließt ein Werkvertrag die Regelungen zum Eigentum aus? Wird der Besteller nicht nur Besitzer im Sinne von §854 BGB?
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Easy365

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Verfasst Do 29.11.2007 14:08
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drosteman79 hat geschrieben:
Mal ein blöder Vergleich: ich beauftrage einen Schreiner damit mir ein Bett zu bauen. Muß ich dann dafür Nutzungsrechte erwerben?


wenn Du das Bett vervielfältigen und an Deine Kunden verteilen würdest nehme ich an schon.


Zuletzt bearbeitet von Easy365 am Do 29.11.2007 14:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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drosteman79
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Verfasst Do 29.11.2007 14:12
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Easy365 hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:
Mal ein blöder Vergleich: ich beauftrage einen Schreiner damit mir ein Bett zu bauen. Muß ich dann dafür Nutzungsrechte erwerben?


wenn Du das Bett vervielfältigen und an Deine Kunden verteilen würdest nehme ich an schon.


Nimmst du an. Lächel Das ist es doch was ich meine. Niemand hier kann das irgendwie rechtlich begründen, belegen.

@nimroy

Ich würde weiter sagen: so wie mir nach Bezahlung der Stuhl gehört, oder das Bett, gehört mir auch das Logo.

Gibts hier nicht nen Juristen?

Ich tue zwar so als wüßte ich es hundertprozentig, aber in Wirklichkeit stelle ich einfach mal was in Frage Grins
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type1

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Verfasst Do 29.11.2007 14:17
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nach deiner theorie und dem vergleich mit dem bett, dürftest du dir das logo einmal an die wand hängen oder als bildschirmhintergrund verwenden.
du verfielfältigst das logo aber, was du nicht berücksichtigst. du kopierst.
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Easy365

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Verfasst Do 29.11.2007 14:18
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drosteman79 hat geschrieben:
Easy365 hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:
Mal ein blöder Vergleich: ich beauftrage einen Schreiner damit mir ein Bett zu bauen. Muß ich dann dafür Nutzungsrechte erwerben?


wenn Du das Bett vervielfältigen und an Deine Kunden verteilen würdest nehme ich an schon.


Nimmst du an. Lächel Das ist es doch was ich meine. Niemand hier kann das irgendwie rechtlich begründen, belegen.

@nimroy

Ich würde weiter sagen: so wie mir nach Bezahlung der Stuhl gehört, oder das Bett, gehört mir auch das Logo.


wenns denn so wäre, ist das im Ergebnis aber dasselbe. Sofern es keine Vergütung für die Nutzungsrechte gäbe wäre der Entwurf schon entsprechend teuer. Der Kunde merkt keinen Unterschied. Es wird für ihn nur noch unsicherer, da er ohne ausdrücklich vereinbarte und vertraglich festgehaltene Nutzungsrechte darauf hoffen muss, dass er im Recht ist...
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top
Moderator

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Verfasst Do 29.11.2007 14:19
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drosteman79 hat geschrieben:
Nutzungsrechte sind nicht an das Urheberrecht gebunden, stimmt schon. Aber man kann jemand anderem nur Nutzungsrechte einräumen wenn man selbst der Eigentümer der Sache etc. ist.

Wenn ich mir ein Haus bauen lasse, und es bezahle ist es meins. Da kann dann nicht der Architekt kommen, und zusätzlich noch Miete (Entgeld für Nutzungsrechte *zwinker*) verlangen.


Ein Brett wird wohl nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Bei einem Haus sieht das schon anders aus. Da kann es tatsächlich sein, dass du z.B. für die Innenaufnahmen deines eigenen Hauses die Nutzungsrechte des Architekten benötigst, damit du diese veröffentlichen darfst!
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drosteman79
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Verfasst Do 29.11.2007 14:21
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type1 hat geschrieben:
nach deiner theorie und dem vergleich mit dem bett, dürftest du dir das logo einmal an die wand hängen oder als bildschirmhintergrund verwenden.
du verfielfältigst das logo aber, was du nicht berücksichtigst. du kopierst.


Und? Welches Gesetz verbietet das? Das ist doch die Frage! Meiner Meinung nach keines. Guck doch mal nach: Vervielfältigungsrecht - das gibts nur im Bezug aufs Urheberecht, oder?

top hat geschrieben:
Bei einem Haus sieht das schon anders aus. Da kann es tatsächlich sein, dass du z.B. für die Innenaufnahmen deines eigenen Hauses die Nutzungsrechte des Architekten benötigst, damit du diese veröffentlichen darfst!


Auch hier: warum? Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte er mir das untersagen, wenn nicht auf der eines urheberrechtlichen Anspruchs?
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