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Thema: Wem gehört die Schirft. vom 02.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört die Schirft.
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Verfasst Di 02.03.2010 13:52
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Wem gehört die Schirft.

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Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Rechtsfrage zum Thema „Schrift“ und „Layouts“. Bin schon seit einiger Zeit auf der Suche danach, aber eine passende Antwort habe ich noch nicht gefunden. Also folgende Situation: Unser Kunde hat die sich die Kreation ins Haus geholt und möchtet jetzt offene Daten und vor allem die Schriften haben. Wir haben die Schriften für alle Werbemittel wie Flyer, Anzeigen (z.B. in der BILD), Briefbögen etc. genommen. Und jetzt würden Sie gerne Layout und Schriften übernehmen, was ich auch verstehen kann. Doch mein Chef sagt NEIN! Jetzt die Frage an euch, wem gehört was? Also aus meiner alten Agentur kenn ich das so das Layout und Schriften dem Kunden gehören und wenn er geht dann kann er auch alles mit nehmen ohne dass wir Zusatzkosten nehmen dürfen. Ich glaube dem EX-Kunden geht es vor allem um die Schriften. Wenn der Kunde die Schrift nicht bezahlt hat, also nicht Ihm gehört, hätten wir Sie dann überhaupt für Ihn verwenden dürfen? Ich hoffe ihr könnt mit weiter helfen.

Vielen lieben Dank

DasBinchen
 
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
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Verfasst Di 02.03.2010 14:24
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Was sagt denn der Vertrag zwischen Kunden und Eurem Unternehmen, bzw. die AGB? *zwinker*
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Threadersteller


Ort: -
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Verfasst Di 02.03.2010 14:43
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Da müsste ich meinen Chef drauf ansprechen und der reagiert auf das Thema sehr empfindlich
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2010 14:57
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Gehören tut die Schrift dem Ersteller der Schrift. Ihr oder
euer Kunde erhalten lediglich eine Lizenz diese zu nutzen.

Und denn so wie Radi geschrieben hat: Im Vertrag oder
den AGB nachsehen UND: In der Lizenz der Schrift, wie das
mit der Weitergabe dieser geregelt ist.

Ich würde mal spekulieren dass euch die Lizenz zusteht
und dem Kunde nur das Endprodukt. Also keine Schriftlizenz.
Diese muss wohl er separat erwerben, wenn er sie nutzen will.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2010 15:01
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Wenn die Schriften nur für diesen einen Kunden extra angeschafft wurden und auch nur für seine Projekte verwendet wurden, könnte ich mir das durchaus vorstellen, dass dies dem Kunden extra in Rechnung gestellt wurde. Dann sollte man mal nachschauen, was da vertraglich vereinbart wurde.

Wenn nicht, gehe ich mal davon aus, dass die Schriften für eure Firma angeschafft wurden. Dann darfst du ihm die Schrift gar nicht zusenden.

Betrachte die Schrift mal wie eine Software. Würdest du dem Kunden auch InDesign und PhotoShop zuschicken, weil er demnächst seine Änderungen selbst durchführen will?

Ach ja, was die Layouts betrifft, bedenke dass ihr in der Regel auch nicht verpflichtet seid offene Daten auszuhändigen. Da solltest du dir das OK vom Cheffe hohlen. Im Restaurant bekommst du ja auch nur fertige Gerichte und keine Rezepte. *zwinker*
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2010 15:17
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Naja,
je nach Schriftlizenz kann ich die nicht einfach für
Ihn erwerben und ihm berechnen. Die Schrift muss
dann bei der Foundry, wo auch immer, lizensiert
werden.

Aber wie gesagt, das muss recherchiert werden.
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Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Mi 03.03.2010 16:38
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Also vertröste ich den Kunden, danke euch Grins
 
 
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